Wichtiger Hinweis: Die mit Parteiposition oder Parteiantwort gekennzeichneten Antworten bei Fragen des BUND und der GEW sind keine persönlichen der Kandidaten, sondern jeweils automatisch zugeordnete Antworten der Parteien. Diese können von den Kandidaten persönlich überarbeitet/ergänzt/geändert werden (s. FAQ).
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Transparency International - Deutschland e.V. (kurz: "Transparency Deutschland" oder TI-D) arbeitet gemeinnützig und ist politisch unabhängig. TI-Ds Grundprinzipien sind Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft. TI-D meint: Eine effektive und nachhaltige Bekämpfung und Eindämmung der Korruption ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen bilden: zur Schärfung des öffentlichen Bewusstseins über die schädlichen Folgen der Korruption und zur Stärkung nationaler und internationaler Integritätssysteme. Transparency arbeitet nicht konfrontativ, sondern sucht Koalitionen mit Regierungen, Verwaltungen und Politikern, mit der Wirtschaft und mit Gruppen der Zivilgesellschaft, die eine vertrauenswürdige, transparente, werteorientierte, zivile demokratische Politikkultur vertreten. Demokratie bedeutet gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischen Entscheidungen und setzt den gleichen und freien Zugang zu den entscheidungsrelevanten Informationen voraus. Die demokratische Staatsform wird nur als eine nicht-korrupte Demokratie überleben. Dazu müssen ihre Grundlagen - Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit - für den Einzelnen erfahrbar bleiben.
| 1. Wären Sie persönlich bereit, Nebentätigkeiten wie die entgeltliche Tätigkeit der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten neben einer Meldung an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses auch im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen ? |
| Das Abgeordnetenhaus hat am 27.10.2005 im "Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes" (Drucksache 15/4294 vom 16.09.2005) die Verhaltensregeln der Mitglieder des Abgeordnetenhauses verändert. Leider geht die Neuregelung aus Sicht von Transparency International nicht weit genug. |
| Insgesamt von 168 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis |
| 2. Wären Sie bereit, auch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Ihre Tätigkeiten neben Ihrer Tätigkeit als Abgeordnete(r) anzugeben, obwohl das Berliner Parlament ein Teilzeitparlament ist? |
| Insgesamt von 169 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis |
| 3. Wären Sie persönlich bereit, auch Ihre Nebeneinkünfte in Stufen, vergleichbar den geforderten Angaben im Abgeordnetengesetz des Bundes, im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen? |
| Insgesamt von 163 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis |
| 4. Wie stehen Sie zu einer Karenzzeit von 3 Jahren für Mitglieder des Senats, Beamte und Wahlbeamte, wie Stadträte und Bürgermeister nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt? Soll Ihrer Meinung nach diese Karenzzeit, wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht, auch bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge gelten? |
| Ob Wiesheu, Bielka oder Tacke: Wenn ein Politiker nach seiner Amtszeit für ein Unternehmen tätig wird, mit dessen wirtschaftlichen Interessen er in erheblicher Weise während seiner Dienstzeit befasst war, hinterlässt das beim Wähler immer einen fahlen Geschmack. |
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| 5. Vom Landeskriminalamt in Niedersachsen wird seit einigen Jahren ein internetgestütztes System betrieben, das anonyme Hinweisgabe ermöglicht. Die Erfolge das Systems sind deutlich. Werden Sie sich für die Installation eines anonymen Hinweisgebersystems für Berlin einsetzen? |
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| Antwort von Christa Müller (SPD), Wahlkreis Pa 04 am 15.09.2006: |
| Für die Antwort der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus laden Sie sich bitte direkt diese Datei im PDF-Format unter diesem Link tinyurl.com/e57ev auf Ihren Rechner. |
| Antwort von Oliver Wolters (WASG), Wahlkreis Re 02 am 15.09.2006: |
| Die Hinweisgabe für Korruptionsfälle muss natürlich Unterstützung finden, wenn das durch ein anonymes Hinweisgebersystem möglich ist unterstütze ich dieses. Allerdings muss es auch einen wirksamen Schutz vor falschen Beschuldigungen geben. |
| Antwort von Axel Sauerteig (GRÜNE), Wahlkreis Tr-Kö 02 am 15.09.2006: |
| Zunächst einmal würde ich mich gerne näher mit den Erfordernissen, Möglichkeiten und Ergebnissen auseinandersetzen wollen. Wären diese dann akzeptabel und mit dem Datenschutz, der auch dabei nicht vernachlässigt werden darf vereinbar, wäre ich sicherlich dafür, dieses in Berlin zumindest testweise einzführen. |
| Antwort von Sven Diedrich (Die Linke.), Wahlkreis Mi 01 am 12.09.2006: |
| Anonyme Hinweise sind ein äußerst problematisches Feld rechtstaatlicher Praxis. Die Linke.PDS steht diesem Instrument grundsätzlich skeptisch gegenüber, weil die Verfolgung und Verdächtigung von Personen auf eine bloße Denunziation hin natürlich mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsrechten des Betroffenen verbunden sein kann. Leider gibt es nicht nur Korruption, sondern auch ungerechtfertigte Anwürfe. Gerade der Vorwurf der mangelnden persönlichen Integrität wiegt öffentlich äußerst schwer und nachhaltig, selbst wenn er sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellen sollte. Wir wollen nicht einer weiteren Schwächung der Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren das Wort reden, wie sie leider im Trend der jüngeren Sicherheitsgesetzgebung des Bundes liegt. |
| Antwort von Udo Eisner (DL), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 11.09.2006: |
| Ja. Weiterhin sind alle öffentlich Bediensteten konkret darüber zu informieren, dass sie entsprechende Informationen an den Antikorruptionsbeauftragten und die Staatsanwaltschaft geben können und als öffentlich Bedienstete sogar dazu verpflichtetet sind, vor gesetzeswidrigen Vorgängen die Augen nicht zu verschließen, sofern sie solche Vorgänge nicht sogar von Amts wegen verfolgen müssen. Im übrigen muss klargestellt werden, dass Vorgänge, die gesetzeswidrig sind oder sein könnten, behördenintern offen zu erörtern sind und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine solche Erörterung verlangen, daraus keine Nachteile erwachsen dürfen. |
| Antwort von Dr. Eckehart Ehrenberg (DL), Wahlkreis ChWi 05 am 11.09.2006: |
| Ja. Weiterhin sind alle öffentlich Bediensteten konkret darüber zu informieren, dass sie entsprechende Informationen an den Antikorruptionsbeauftragten und die Staatsanwaltschaft geben können und als öffentlich Bedienstete sogar dazu verpflichtetet sind, vor gesetzeswidrigen Vorgängen die Augen nicht zu verschließen, sofern sie solche Vorgänge nicht sogar von Amts wegen verfolgen müssen. Im übrigen muss klargestellt werden, dass Vorgänge, die gesetzeswidrig sind oder sein könnten, behördenintern offen zu erörtern sind und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine solche Erörterung verlangen, daraus keine Nachteile erwachsen dürfen. |
| Antwort von Maren Schellenberg (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 06 am 11.09.2006: |
| Es besteht die Gefahr, dass eine solche Regelung zu "Geheimprozessen" führt. Es muss daher klar zwischen dem berechtigten Interesse des Hinweisgebers an Anonymität und der Gefahr des Denunzierens Unschuldiger abgewogen werden. Die bereits vorhandenen Regelungen bieten aus meiner Sicht genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs.16 StpO sind anonyme Anzeigen zulässig. Diese Regelungen finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für einekonzequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. Über diese Möglichkeiten sollte die Politik in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Interessenvertretern informieren. |
| Antwort von Cornelius Bechtler (GRÜNE), Wahlkreis Pa 03 am 10.09.2006: |
| Prinzipiell halte ich es für sinnvoll, dass die Polizei bzw. die Landeskriminalämter auch das Medium Internet nutzen. Für viele Menschen ist das Internet mittlerweile eine häufige Form der Kommunikation. Sollte sich herausstellen, dass das Internet hierfür sinnvoll nutzbar und diese Form auch effektiv ist, dann würde ich mich für die Installation eines anonymen Hinweisgebers aussprechen. |
| Antwort von Michael Dietmann (CDU), Wahlkreis Re 05 am 10.09.2006: |
| Dafür habe ich Sympathie, aber: Derzeit verfügt das Land Berlin schon über eine Korruptionsbekämpfungsstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft und eine entsprechenden Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die aufgeworfene Fragestellung bezieht sich auf eine Gratwanderung, die bei der Entgegennahme anonymer Hinweise stattfindet. Einerseits führt die Möglichkeit zu anonymen Hinweisen zu mehr substantiell verwertbaren Informationen, auf der anderen Seite findet auch viel Denunziationen statt, weil sich z.B. im Ausschreibungsverfahren unterlegene Bewerber an Mitarbeitern der Verwaltung rächen wollen. Sofern der Hinweisgeber anonym bleiben kann, wird das regelmäßig dazu führen, dass Verwaltungsmitarbeiter ständig unter Korruptionsverdacht stehen, wenn sie immer wieder mit Ausschreibungen zu tun haben. Die CDU wird die Ergebnisse des Modellversuches in Niedersachsen abwarten und die Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu auswerten, um in der nächsten Legislaturperiode für Berlin Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. |
| Antwort von Axel Hülfert (WASG), Wahlkreis St-Ze 03 am 10.09.2006: |
| Nein. |
| Antwort von Heidi Kosche (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 10.09.2006: |
| Allgemein sehe ich die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird. Aus meiner Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. Über diese Möglichkeiten sollte die Politik in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Interessenvertretungen informieren. |
| Antwort von Monika Thamm (CDU), Wahlkreis Te-Sch 01 am 09.09.2006: |
| Muß gründlich abgewogen werden, damit einerseits der berechtigte Wunsch nach Anonymität möglich ist und andererseits die Gefahr der Denunziation erkannt wird. Soviel ich weiß, gilt der anonyme Hinweis in den meisten Fällen bei Anzeigen betr. organisierter Kriminalität o.ä. Wie das bei anderen Deliktbereichen gehandhabt wird, weiß ich leider nicht. |
| Antwort von Michael Schmacke (B), Wahlkreis Pa 06 am 09.09.2006: |
| petzen gibts überall. |
| Antwort von Jürgen Biele (GRÜNE), Wahlkreis Nk 06 am 08.09.2006: |
| Hier halte ich es mit dem Zitat: "Nenne Dich Lump, oder schweig!" Anonymes gehört in den Papierkorb! |
| Antwort von Cerstin-Ullrike Richter-Kotowski (CDU), Wahlkreis St-Ze 01 am 08.09.2006: |
| Die aufgeworfene Fragestellung bezieht sich auf eine Gratwanderung, die bei der Entgegennahme anonymer Hinweise stattfindet. Einerseits führt die Möglichkeit zu anonymen Hinweisen zu mehr substantiell verwertbaren Informationen, auf der anderen Seite findet auch viel Denunziationen statt, weil sich z.B. im Ausschreibungsverfahren unterlegene Bewerber an Mitarbeitern der Verwaltung rächen wollen. Sofern der Hinweisgeber anonym bleiben kann, wird das regelmäßig dazu führen, dass Verwaltungsmitarbeiter ständig unter Korruptionsverdacht stehen, wenn sie immer wieder mit Ausschreibungen zu tun haben. Von daher halten wir den aktuell in Anwendung befindlichen Kompromiss, sich an die beiden o.g. Stellen wenden zu können, ggf. auch anonym, für ausgesprochen sachgerecht und sehen mangels eines besseren Verfahrens derzeit keinen Änderungsbedarf. Wie der Modellversuch in Niedersachsen zeigt, führt die offensive Aufforderung zu anonymen Korruptionshinweisen zu einem überproportionalen Anstieg der „Hinweise“, die dann mit einem erheblichen Personalaufwand abgearbeitet werden, ohne dass – im Verhältnis dazu – genügend relevante Ergebnisse erzielt werden. Die CDU wird die endgültigen Ergebnisse des Modellversuches in Niedersachsen abwarten und die Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu auswerten, um in der nächsten Legislaturperiode für Berlin Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. |
| Antwort von Renate Giese (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 06 am 08.09.2006: |
| es muss dabei gewährleistet sein, dass anonymem Denunziantentum nicht Vorschub geleistet wird. Dann ja |
| Antwort von Andreas Brilla (WASG), Wahlkreis Tr-Kö 01 am 07.09.2006: |
| So ein System öffnet der Denunziation Tür und Tor.Darüber sollte Landesweit ausgiebig diskutiert werden und eine Entscheidung durch Volksentscheid herbeigeführt werden. |
| Antwort von Andrea Schulteisz (WASG), Wahlkreis Ma-He 06 am 07.09.2006: |
| Nein! Herr Anonymus und Frau Anonyma haben unterschiedliche Gründe, zu sein, was sie sind - anonym. Sind es berechtigte Ängste um Leib und Leben zeigt das nur, daß sich der Opferschutz in diesem Land auf einem ziemlich niedrigen Niveau befindet. Dagegen muß eine Regierung etwas tun. Allerdings habe ich die Sorge, daß eher das Denunziantentum mit dieser Art Einrichtungen gefördert wird und sich im Verein mit der immer stärker ausufernden Überwachung etwas entwickelt, daß mensch sehr eindrucksvoll in George Orwells Buch "1984" lesen kann. |
| Antwort von Stefanie Bung (CDU), Wahlkreis ChWi 07 am 07.09.2006: |
| Die Auswertung des niedersächsischen Modellversuchs sollte abgewartet werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, ob sich die Zahl haltloser Denunziationen in Grenzen hält. Im übrigen ist bereits jetzt bei der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ein Anrufbeantworter für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber geschaltet, die ihre Anonymität gewahrt wissen wollen. Von dieser Möglichkeit sollte die Öffentlichkeit vom Senat besser als bisher informiert werden. |
| Antwort von Andrea Guse (HP), Wahlkreis Pa 05 am 06.09.2006: |
| Ich bin vielmehr dafür, verstärkt eine Lösung zu finden, warum man überhaupt anonym Hinweise geben möchte. |
| Antwort von Hella Dunger-Löper (SPD), Wahlkreis ChWi 06 am 06.09.2006: |
| Ich bin gegen anomye Systeme. |
| Antwort von Peter Sehmsdorf (CDU), Wahlkreis Pa 06 am 06.09.2006: |
| Ich würde mich für die Installation eines Systems einsetzen, wo der anonyme Hinweisgeber wenigstens der Schnittstelle bekannt ist, weil Dinge, die rechtswidrig laufen, müssen genau recherchiert werden, um dann verfolgt werden zu können. |
| Antwort von Dr. Bernd Burger (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 06.09.2006: |
| Ich halte ein solches System für sinnvoll und bin für seine Installation in Berlin. Das ist eine Form der Bürgerwachsamkeit und des Zeugenschutzes. Ein anonymes Hinweisgebersystem muß aber so aufgebaut werden, daß es die heimtückische Denunziation z. B. politisch Mißliebiger als Straftäter, insbesondere durch selbsternannte 68’er Gutmenschen und Umerzieher, unterbindet. |
| Antwort von Maik Berendt (CDU), Wahlkreis Li 06 am 06.09.2006: |
| Die Sicherheit der in unserer Stadt lebenden Menschen hat oberste Priorität. Die Verlässlichkeit eines Hinweissystems kann nur die Praxis beweisen. Sollten bereits erfolgreiche Test durchgeführt worden sein, würde ich für die Installation eines solchen System eintreten. |
| Antwort von Holger Werner (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 06.09.2006: |
| Ich vermisse leider immer mehr den Datenschutz in Deutschland, wir haben seit dem 11. September unsere Freiheit einer scheinbaren Sicherheit geopfert. Ein anonymes Hinweisgebersystem erinnert mich sehr an die Zeiten des Nationalsozialismus und arbeitet diesen System zu. Wenn es einmal zur Machtübernahme der Nazis kommen sollte, würden diese sich, wie 1933, über diese Datensammelwut sehr freuen. Dazu noch dieses System und wir haben wieder Millionen von unschuldigen Opfern. |
| Antwort von Bernd Ibsch (FDP), Wahlkreis Tr-Kö 01 am 05.09.2006: |
| Anonym ist unpersönlich, wer beweist dabei die Richtigkeit der Daten? |
| Antwort von Joachim Esser (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 05 am 05.09.2006: |
| Allgemein sehe ich die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird. Aus meiner Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. Über diese Möglichkeiten sollte die Politik in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Interessenvertretungen informieren. |
| Antwort von Mario Czaja (CDU), Wahlkreis Ma-He 05 am 05.09.2006: |
| Dafür habe ich Sympathie, aber: Derzeit verfügt das Land Berlin schon über eine Korruptionsbekämpfungsstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft und eine entsprechenden Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die aufgeworfene Fragestellung bezieht sich auf eine Gratwanderung, die bei der Entgegennahme anonymer Hinweise stattfindet. Einerseits führt die Möglichkeit zu anonymen Hinweisen zu mehr substantiell verwertbaren Informationen, auf der anderen Seite findet auch viel Denunziationen statt, weil sich z.B. im Ausschreibungsverfahren unterlegene Bewerber an Mitarbeitern der Verwaltung rächen wollen. Sofern der Hinweisgeber anonym bleiben kann, wird das regelmäßig dazu führen, dass Verwaltungsmitarbeiter ständig unter Korruptionsverdacht stehen, wenn sie immer wieder mit Ausschreibungen zu tun haben. Die CDU wird die Ergebnisse des Modellversuches in Niedersachsen abwarten und die Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu auswerten, um in der nächsten Legislaturperiode für Berlin Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. |
| Antwort von Alice Ströver (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 04 am 05.09.2006: |
| Nein, ich bin grundsätzlich gegen anonyme Verfahren. |
| Antwort von Andreas Tetzlaff (SPD), Wahlkreis Nk 05 am 05.09.2006: |
| Nein, ich halte nichts von anonymen Hinweisen. Solche Systeme werden leider zu häufig zur ungerechtfertigten Denunziation genutzt. Besser finde ich, wenn Hinweise vertraulich von den Behörden behandelt werden, aber der „Absender“ klar ist. Für diesen Zweck reichen die Polizei- und Antikorruptionsstellen beim Berliner Senat aus. |
| Antwort von Florian Graf (CDU), Wahlkreis Te-Sch 05 am 05.09.2006: |
| Dafür habe ich Sympathie, aber: Derzeit verfügt das Land Berlin schon über eine Korruptionsbekämpfungsstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft und eine entsprechenden Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die aufgeworfene Fragestellung bezieht sich auf eine Gratwanderung, die bei der Entgegennahme anonymer Hinweise stattfindet. Einerseits führt die Möglichkeit zu anonymen Hinweisen zu mehr substantiell verwertbaren Informationen, auf der anderen Seite findet auch viel Denunziationen statt, weil sich z.B. im Ausschreibungsverfahren unterlegene Bewerber an Mitarbeitern der Verwaltung rächen wollen. Sofern der Hinweisgeber anonym bleiben kann, wird das regelmäßig dazu führen, dass Verwaltungsmitarbeiter ständig unter Korruptionsverdacht stehen, wenn sie immer wieder mit Ausschreibungen zu tun haben. Die CDU wird die Ergebnisse des Modellversuches in Niedersachsen abwarten und die Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu auswerten, um in der nächsten Legislaturperiode für Berlin Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. |
| Antwort von Roman Simon (CDU), Wahlkreis Te-Sch 03 am 05.09.2006: |
| Nein - Anonymität bei Anzeigen hatten wir in großem Stile in der zum Glück inzwischen der Vergangenheit angehörenden DDR. Ich bin sehr froh, daß so etwas hier in Berlin nicht möglich ist! Und ich werde mich dafür einsetzen, daß es auch weiterhin so bleibt. |
| Antwort von Nabil Rachid (Die Linke.), Wahlkreis Nk 01 am 04.09.2006: |
| Zu diesem Punkt hätte ich Diskussionsbedarf. Denn einerseits kann ein anonymes System natürlich die Hürde für Menschen senken, die bei Bekanntwerden ihrer Person um ihren Arbeitsplatz oder ähnliches fürchten müssen. Andererseits müsste ein solches System vor willkürlichen Denunziationen schützen. |
| Antwort von Jürgen Bornschein (CDU), Wahlkreis Pa 02 am 04.09.2006: |
| Ich lehne anonyme Hinweise als Ermittlungsgrundlage ab. |
| Antwort von Uwe Goetze (CDU), Wahlkreis ChWi 01 am 04.09.2006: |
| Dafür habe ich Sympathie, aber: Derzeit verfügt das Land Berlin schon über eine Korruptionsbekämpfungsstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft und eine entsprechenden Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die aufgeworfene Fragestellung bezieht sich auf eine Gratwanderung, die bei der Entgegennahme anonymer Hinweise stattfindet. Einerseits führt die Möglichkeit zu anonymen Hinweisen zu mehr substantiell verwertbaren Informationen, auf der anderen Seite findet auch viel Denunziationen statt, weil sich z.B. im Ausschreibungsverfahren unterlegene Bewerber an Mitarbeitern der Verwaltung rächen wollen. Sofern der Hinweisgeber anonym bleiben kann, wird das regelmäßig dazu führen, dass Verwaltungsmitarbeiter ständig unter Korruptionsverdacht stehen, wenn sie immer wieder mit Ausschreibungen zu tun haben. Die CDU wird die Ergebnisse des Modellversuches in Niedersachsen abwarten und die Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu auswerten, um in der nächsten Legislaturperiode für Berlin Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. |
| Antwort von Angelika Höhne (GRÜNE), Wahlkreis Sp 02 am 04.09.2006: |
| Ja. Da in den Verwaltungen stets zuerst das Leck (der/die Verräter/in) gesucht wird, ist die vertrauliche oder anonyme Hinweisgabe aus berechtigter Angst vor Mobbing leider eine wesentliche Grundlage für eine wirksame Korruptionsbekämpfung. Die Ermittlungen erfolgen nach rechtsstaatlichen Kriterien. Erst wenn sich ein Anfangsverdacht erhärtet kann die weitere Ermittlung öffentliche Aufmerksamkeit erringen. Um strukturelle Veränderungen vornehmen zu können, sind interne Kenntnisse über korruptionsbegünstigende Abläufe erforderlich. Die Ermittlungen erfolgen nach rechtsstaatlichen Kriterien. |
| Antwort von Renate Harant (SPD), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 04.09.2006: |
| Anonyme Hinweise bergen immer die Gefahr des Missbrauchs. Ich stehe dem deswegen kritisch gegenüber. |
| Antwort von Dr. Klaus Lederer (Die Linke.), Wahlkreis Pa 03 am 04.09.2006: |
| Hierzu verweise ich ebenfalls auf die Antwort der Linken.PDS auf die Wahlprüfsteine. Diese Sache ist insofern kompliziert, als Denunzationen ausgeschlossen und die ungerechtfertigte Verfolgung von Einzelnen "ins Blaue hinein" verhindert werden muss. Ein Korruptionsvorwurf ist eine schwerwiegende Sache, ein entsprechendes Verfahren ein harter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Es braucht daher Anhaltspunkte für einen realen Anfangsverdacht. Wichtig ist, dass Zeugenschutz stattfindet, wichtig ist auch, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre Aufgaben gut erfüllen können. Dies scheint mir zunächst das Wichtigste zu sein. |
| Antwort von Peter Lundkowski (FDP), Wahlkreis Mi 05 am 04.09.2006: |
| Nein Ich bin mir nicht sicher, ob dieses System wirklich anonym ist. Wer überprüft, wer kontrolliert, wer bekommt die Hinweise zur Kenntnisnahme???? Fragen über Fragen. |
| Antwort von Gerhard Seyfarth (WASG), Wahlkreis Te-Sch 05 am 03.09.2006: |
| Ein Hinweisgebersystem mit einem klar definierten Schutz des Hinweisgebers wäre sicherlich sehr sinnvoll, aber ein Hinweissystem, in dem der Hinweisgeber selbst auch dann völlig anonym bleibt, wenn er anderen durch eine Verleumdung geschadet hat, halte ich für falsch. Es ist die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, für den Schutz des Hinweisgebers zu sorgen. |
| Antwort von Christoph Sonnenberg-Westeson (GRÜNE), Wahlkreis Sp 01 am 03.09.2006: |
| Hier muss abgewogen werden: Auf der einen Seite steht das Interesse der Hinweisgeber nach Anonymität, auf der anderen Seite die Gefahr des unberechtigten Denunzierens. Deshalb ist erst zu prüfen, on die bestehenden Gesetze nicht bereits genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber bieten, und zwar auch beim Anzeigen von Korruptionsfällen. |
| Antwort von Georg Zenker (EINZEL), Wahlkreis ChWi 06 am 03.09.2006: |
| Ich habe mich mit öffentlichen Petitionen an den deutschen Bundestag -siehe Frage 7- bereits für die Einführung dieses Systems eingesetzt und ich werde mich auch zukünftig weiter dafür einsetzen. |
| Antwort von Volker Ratzmann (GRÜNE), Wahlkreis Pa 08 am 03.09.2006: |
| Bei dem Korruptionsbeauftragten des Landes Berlin - ansässig bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht - ist es bereits möglich telefonisch anonyme Hinweise auf einem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich halte es für opportun, dies auch über das Internet zu ermöglichen. Im Bereich der Bekämpfung von Drogenkriminalität werden vielfach Ermittlungsverfahren aufgrund von anonyminserten Hinweisen eingleitet. Allerdings wird der Erfolg in Niedersachsen durchaus unterschiedlich beurteilt, da vielfach nutzlose Hinweise und falsche Verdächtigungen abgeladen werden. Ich halte es aber für unabdingbar, dass dann allerdings sichergestellt wird, dass es im anschließenden Strafverfahren nicht zu einer Einschränkung von Verteidigungsrechten kommt. Die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens muss gesichert bleiben. |
| Antwort von Hans-Ulrich Riedel (Die Linke.), Wahlkreis ChWi 02 am 03.09.2006: |
| Nein ! Ich kann den Sinn der Anonymität nicht nachvollziehen, weil dies zu denunziatorisch ist. Wer Hinweise zu geben hat, sollte auch dazu stehen. Über die Frage, ob der Name eines Hinweisgebers vertraulich behandelt werden sollte, muss an geeigneter Stelle entschieden werden. |
| Antwort von Kirsten Flesch (SPD), Wahlkreis Nk 01 am 03.09.2006: |
| Anonyme Anzeigen sind aus der Geschichte bestens bekannt, nein, danke |
| Antwort von Beate Buchwald (GRÜNE), Wahlkreis Ma-He 07 am 03.09.2006: |
| Allgemein sehen wir die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird.Aus unserer Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. |
| Antwort von Rainer Wiebusch (SPD), Wahlkreis Li 02 am 03.09.2006: |
| Wenn es denn wirklich praxistauglich ist, ja. Aber ich bin ehrlich und gestehe, dass ich dieses System noch nicht kenne. Lassen sie uns das gemeinsam prüfen für Berlin. |
| Antwort von Sibylle Centgraf (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 06 am 01.09.2006: |
| Allgemein sehe ich die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird. Grundsätzlich ist es wichtig die Zivilcourage in unserer Gesellschaft zu stärken und kritische Stimmen offen zu unterstützen. Die Mentalität über Mißstände oder Unregelmäßigkeiten hinweg zu sehen oder Anzeigen innerhalb einer Institution als "Nestbeschmutzung" zu diffamieren wird sich nicht durch ein Rätseln "Wer war es?" beheben lassen. Darüber hinaus sind nach § 158 Abs. 16 StPO bereits heute vertrauliche Anzeigen zulässig. |
| Antwort von Ulrich Brettin (SPD), Wahlkreis Ma-He 06 am 01.09.2006: |
| Anonyme Hinweise haben einen schlechten Beigeschmack. So könnte diese Möglichkeit missbraucht werden, um Politiker ungerechterweise zu beschädigen. Ich brauche keine anonyme Plattform, sondern stehe zu meinen Aussagen. |
| Antwort von Dr. Felicitas Tesch (SPD), Wahlkreis ChWi 01 am 01.09.2006: |
| Ja, wenn mit diesen Daten im datenschutzrechtlichen Sinne vernünftig umgegangen wird. |
| Antwort von Udo Voigt (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 04 am 01.09.2006: |
| Nein, das halte ich nur dann für sinnvoll, wenn die Hinweise nicht anonym gegeben werden. Es muß sichergestellt sein, daß derjenige, welcher im Netz falsche Anschuldigungen verbreitet, dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden kann. |
| Antwort von Claudia Hilse (CDU), Wahlkreis Mi 02 am 01.09.2006: |
| Von einer anonymen Hinweisgabe halte ich nichts. |
| Antwort von Helmut Heinrich (CDU), Wahlkreis ChWi 04 am 01.09.2006: |
| Dieser Modellversuch sollte erst ausgewertet werden. Immerhin ist die Gefahr groß, das z. B. unterlegene Bewerber um Stellen oder in Ausschreibungsverfahren korrekt arbeitende Dienstkräfte denunzieren. Die persönlichen Belastungen, aber auch die mögliche Belastung der Verwaltungen mit einer Fülle von grundlos eingeleiteten Verfahren sind vorher abzuwägen. Jedenfalls sollten die Ansprechpartner in den Verwaltungen in Schaukästen, Telefonbüchern und im Internet deutlich herausgestellt werden. Unter Umständen können sie im Einzelfall Vertraulichkeit zusichern oder mindestens der Angst begegnen, Roß und Reiter zu nennen. |
| Antwort von Fritz Liebenow (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 05 am 01.09.2006: |
| Da es in Deutschland und Berlin kein Ort gibt, wo man vor Kriminellen sicher ist, muss der Staat alle Möglichenkeiten ausschöpfen die Sicherheit der Bürger zu garantieren. Das wäre eine Möglichkeit die Sicherheit zuerhöhen. Ich bin dafür und sage ja. Allerdings müßten da Schutzmechanismen gefunden werden, die verhindern, daß unbescholtene Bürger ungestraft und anonym falsch beschuldigt werden können. |
| Antwort von Michael Heinisch (GRÜNE), Wahlkreis Li 02 am 01.09.2006: |
| Allgemein sehe ich die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen" führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird. Aus meiner Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. Über diese Möglichkeiten sollte die Politik in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Interessenvertretungen informieren. |
| Antwort von Bärbel Schmidthals (Die Linke.), Wahlkreis St-Ze 02 am 01.09.2006: |
| Nein |
| Antwort von Clara Herrmann (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 01.09.2006: |
| Allgemein sehe ich die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird. Aus meiner Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. Über diese Möglichkeiten sollte die Politik in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Interessenvertretungen informieren. |
| Antwort von Dr. Friedbert Pflüger (CDU), Wahlkreis Nk 03 am 01.09.2006: |
| Ich halte es grundsätzlich für richtig, allen rechtschaffenen Bürgern die Möglichkeit zu geben, Hinweise auf illegale Transaktionen, Subventions- und Leistungsmissbrauch und andere Formen der Wirtschaftskriminalität in anonymisierter Form den Behörden einfach mitteilen zu können. Möglichst zeitgleich sollten also entsprechende Regelungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Selbständige in Kraft treten. Bei der Entgegennahme anonymer Hinweise muss jedoch eine Gratwanderung vollzogen werden. Einerseits führt die Möglichkeit zu anonymen Hinweisen zu mehr substantiell verwertbaren Informationen, auf der anderen Seite findet auch viel Denunziation statt, weil sich z.B. im Ausschreibungsverfahren unterlegene Bewerber an Mitarbeitern der Verwaltung rächen wollen. Sofern der Hinweisgeber anonym bleiben kann, wird das regelmäßig dazu führen, dass Verwaltungsmitarbeiter ständig unter Korruptionsverdacht stehen, wenn sie immer wieder mit Ausschreibungen zu tun haben. Die Hinweise müssen mit einem erheblichen Personalaufwand abgearbeitet werden, ohne dass – im Verhältnis dazu – genügend relevante Ergebnisse erzielt werden. Von daher ist der niedersächsische Modellversuch bisher zwiespältig zu bewerten. Die CDU Berlin wird die Ergebnisse dieses Modellversuches abwarten und die Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu auswerten, um in der nächsten Legislaturperiode für Berlin Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. Als kurzfristiger Schritt sollte auf dem Internetportal www.berlin.de im Bereich „Verwaltung“ an herausgehobener Stelle das derzeit in Berlin praktizierte System der Korruptionsbekämpfung unter Nennung der Ansprechpartner beschrieben und die Möglichkeit eröffnet werden, dass eine anonyme telefonische Erstberatung angeboten wird, die den Hinweisgebern Ratschläge über die Behandlung ihrer Informationen im Ermittlungsverfahren gibt, andererseits auf reine Racheaktionen abschreckend wirkt. |
| Antwort von Harald Lundt (HUMANWIRTSCHAFT), Wahlkreis Te-Sch 02 am 01.09.2006: |
| Auf jeden Fall, "Whistleblowing" sehe ich als gute Möglichkeit, die Arbeit der Verwaltung zu verbessern und den Landeshalt langfristig zu optimieren. Das Spandauer Modell sollten wir auf Gesamtberlin ausweiten. |
| Antwort von Sylvia von Stieglitz (FDP), Wahlkreis St-Ze 04 am 01.09.2006: |
| Ja. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass mit Hinweisen sehr verantwortungsbewusst und vertraulich umgegangen werden muss.Solche Systeme können auch von Wettbewerbern mißbräuchlich genutzt werden. |
| Antwort von Benedikt Lux (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 04 am 31.08.2006: |
| Ich halte die bestehenden Regelungen für ausreichend. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind jetzt bereits vertrauliche Anzeigen zulässig und so die Anonymität der Hinweisgeber gewährleistet. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass "Geheimprozesse" und unberechtigte Denunziationen zunehmen. |
| Antwort von Katayun Pirdawari (WASG), Wahlkreis Te-Sch 02 am 31.08.2006: |
| Natürlich nicht! Was wäre bitte der Unterschied zwischen unserem Rechtsstaat und eines südamerikanischen Landes wie Chile, damals während des Pinochet-Diktaturs (ich vermeide einfach aktuelle Vergleiche.) |
| Antwort von Elisabeth Paus (GRÜNE), Wahlkreis Sp 05 am 31.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Janko Raboldt (FDP), Wahlkreis Pa 01 am 31.08.2006: |
| Hier habe ich eine ablehnende Haltung. Dieses Instrument könnte anonymen "Hilfspolizisten" Tür und Tor öffnen. Zumeist wird nicht klar sein, welches Motiv dahinter steckt. Es sollte schon konkrete Verdachtsmomente sein, die Ermittlungen rechtfertigen und hier gibt es Strafverfolgungsbehörden, die diese Aufgaben übernehmen. Wir sollten die rechtsstaatlichen Mittel nicht ausser Kraft setzen. |
| Antwort von Dr. Michael Kronawitter (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 02 am 31.08.2006: |
| Wenn dieses System ausschließlich für Korruptionsfälle eingerichtet wird, ok. Ansonsten fürchte ich mich in Deutschland vor einer Kultur der Denunziation. |
| Antwort von Dr. Michael Arndt (SPD), Wahlkreis St-Ze 05 am 31.08.2006: |
| Die Korruptionsbekämpfung ist von hoher Bedeutung. Wir haben in Berlin zum Beispiel inzwischen im Baubereich eine in ähnlicher Weise funktionierende Datenbank eingeführt, die ihren Zweck offensichtlich auch bereits erfüllt. Die Einführung solcher Systeme ist auch in anderen Bereichen zu prüfen. |
| Antwort von Oliver Jütting (GRÜNE), Wahlkreis Pa 07 am 31.08.2006: |
| Allgemein sehe ich die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von HinweisgeberInnen nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird. Aus meiner Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von HinweisgeberInnen ein. Über diese Möglichkeiten sollte die Politik in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Interessenvertretungen informieren. |
| Antwort von Steffen Zillich (Die Linke.), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 31.08.2006: |
| Anonyme Hinweise sind ein äußerst problematisches Feld rechtstaatlicher Praxis. Die Linke.PDS steht diesem Instrument grundsätzlich skeptisch gegenüber, weil die Verfolgung und Verdächtigung von Personen auf eine bloße Denunziation hin natürlich mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsrechten des Betroffenen verbunden sein kann. Leider gibt es nicht nur Korruption, sondern auch ungerechtfertigte Anwürfe. Gerade der Vorwurf der mangelnden persönlichen Integrität wiegt öffentlich äußerst schwer und nachhaltig, selbst wenn er sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellen sollte. Wir wollen nicht einer weiteren Schwächung der Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren das Wort reden, wie sie leider im Trend der jüngeren Sicherheitsgesetzgebung des Bundes liegt. Umgekehrt sehen wir die Probleme, die gerade im Feld der Korruption für die Überwachung und für die Strafverfolgungsbehörden bestehen, wenn es um den Nachweis korruptiven Verhaltens geht. Es ist wichtig, die Möglichkeiten der Anonymisierung persönlicher Daten im Strafverfahren zu nutzen, wenn dies zur Sicherung der Rechte von Zeugen und Hinweisgebern erforderlich ist. Zum zweiten halten wir es für sinnvoll, dass eine unabhängige,den Rechten der beteiligten Seiten verpflichtete Institution, etwa die Staatsanwaltschaft, offene Hinweisgeber unterstützen und begleiten kann und gegebenenfalls auch zur Kommunikation mit Menschen zur Verfügung steht, die vorerst nicht aus der Anonymität treten wollen. Es ist zu prüfen, inwieweit diese Stelle mit weiteren besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet werden muss, die ihre Unabhängigkeit und ihre Verschwiegenheit sichern, aber auch die Gewährleistung der Rechte von Menschen garantieren, denen Korruption vorgeworfen wird. Die Maßstäbe der Strafprozessordnung sind hier maßgeblich und nicht zu unterlaufen. Dabei gilt grundsätzlich, dass nicht ausschließlich eine Nachrede ohne belastbare weitere Verdachtsmomente zum Ausgangspunkt umfangreicher Ermittlungen gegen die belastete Person gemacht werden kann. Anonyme Hinweise sind zumindest insoweit auf Plausibilität zu prüfen, als sich daraus möglicherweise relevante Verdachtsmomente ableiten lassen. In solchen Fällen ermitteln Strafverfolgungsbehörden regelmäßig von Amts wegen. Es kommt hierbei buchstäblich auf den konkreten Fall an. Gerade hier ist es immer schwierig, die Rechte von Verdächtigten und Zeugen zu balancieren. Sensibilität, Erfahrung und Kompetenz der beteiligten staatlichen Stellen sind deshalb systematisch zu fördern. Dabei ist zu überlegen, wie die Rolle der Antikorruptionsarbeitsgruppe AKA und der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung ZKB bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestärkt werden kann. |
| Antwort von Peter Hübner (WASG), Wahlkreis Te-Sch 08 am 31.08.2006: |
| Nein, denn ich möchte keine zweite DDR neu erschaffen - und das „1984“ von Orwell in die Praxis umgesetzt sehen. Dies stärkt auch nur diejenigen wieder die es durch jahrelange Tätigkeit gelernt haben ihre Nachbarn zu denunzieren. Oder wie es noch umfangreicher geschehen ist, das Anschwärzen von Kollegen innerhalb der Betriebe, nur, dass es damals im Rahmen von sozialistischen Brigaden verstärkt wurde. Es könnte auch nur wieder der SED – alias PDS – alias Die Linke zu neuem Auftrieb verhelfen. |
| Antwort von Thomas Birk (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 01 am 31.08.2006: |
| Allgemein sehen wir die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird.Aus unserer Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. |
| Antwort von Mario Sperling (WASG), Wahlkreis Sp 02 am 31.08.2006: |
| leider weis ich nichts über dieses system. wenn es sich aber auf korruption im amt bezieht, lautet meine gegenfrage eigentlich: warum gibt es das noch nicht? ich bin also ganz klar dafür. |
| Antwort von Lauri Lehmann (FDP), Wahlkreis ChWi 01 am 31.08.2006: |
| Das System in Niedersachsen hat sich bewährt. Die FDP und so auch ich möchten entsprechend beim Landeskriminalamt Berlin eine Internetplattform einrichten, auf der Korruptionshinweise anonym abgegeben werden können. Die Fälle von Falschanzeigen müssen dabei in Kauf genommen werden. Denn ohne die Möglichkeit anonymer Anzeigen schrecken viele vor einem Hinweis an die Behörden zurück. Die Internetplattform gewährleistet aufgrund ihrer Ansiedlung beim LKA die Rechte des Beschuldigten auf den Schutz seiner Daten und auf Einräumung seines rechtlichen Gehörs. Aus Sicht der Liberalen muss die Einrichtung mit einer umfassenden Öffentlichkeitskampagne und stetigen Hinweisen im Internet und Flyern einhergehen, um die Aufmerksamkeit auf eine solche Internetplattform zu erzeugen. - Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich gerne zur Verfügung: lehmann@fdp-charlottenburg.de. |
| Antwort von Thorsten Schröder (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 02 am 31.08.2006: |
| Anonyme Hinweisabgaben in dieser Form sehe ich kritisch. Es könnte als Verleumdungsinstrument missbraucht werden. Vertrauliche Anzeigen sind aktuell zulässig. Eine Anpassung der Regelungen zur Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft sollten aber vorgenommen werden. |
| Antwort von Stefan Zackenfels (SPD), Wahlkreis Fh-Kr 03 am 31.08.2006: |
| Es fällt zunächst einmal sehr schwer, etwas über ein System zu sagen dessen, genaues Funktionieren mir nicht bekannt ist. Grundsätzlich leuchtet mir nicht ein, was der Gewinn sein soll: Anonyme Hinweise auf Korruption nimmt jede Polizeidienststelle entgegen und leitet sie der zuständigen Staatsanwaltschaft zu. Zusätzliche Maßnahmen um das Denunzieren bequemer zu machen erscheinen mir nicht geboten. |
| Antwort von Egbert Biermann (CDU), Wahlkreis Pa 07 am 31.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Peter Trapp (CDU), Wahlkreis Sp 05 am 31.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Lucy Redler (WASG), Wahlkreis Pa 09 am 31.08.2006: |
| Ja, eine solche Möglichkeit sollte bestehen, wenn nur Politiker/Innen, leitende Angestellte und Spitzendenbeamte des öffentlichen Dienstes und der landeseigenen Betriebe angezeigt werden können. Ansonsten besteht die Gefahr von Verunglimpfung. |
| Antwort von Karin Hiller-Ewers (SPD), Wahlkreis Re 06 am 31.08.2006: |
| Kann ich keine Auskunft zu geben, weil ich das System nicht kenne. Außerdem halte ich anonyme Anzeigen für fragwürdig, weil Denunziation und Missbrauch vorprogrammiert sind. Ich wäre aber bereit, mich mit dem angesprochenen System auseinanderzusetzen und ggf. dafür zu plädieren. |
| Antwort von Bert Rutkowsky (Die Tierschutzpartei), Wahlkreis Mi 02 am 31.08.2006: |
| Da ich keine Kenntnis zu diesem System der anonymen Hinweise habe, kann ich hierzu keine konkrete Aussage machen. Wenn die anonymen Daten vertraulich und nicht missbraucht werden können, so dass es nicht zu Verleumdung oder Anschuldigungen unbescholtener, aber vielleicht unbeliebter Menschen kommen kann, ist dieses System vielleicht sinnvoll. |
| Antwort von Jasenka Villbrandt (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 03 am 31.08.2006: |
| Allgemein sehe ich die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird. Aus meiner Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. Über diese Möglichkeiten sollte die Politik in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Interessenvertretungen informieren. |
| Antwort von André Spannemann (FDP), Wahlkreis Pa 05 am 31.08.2006: |
| Ich bin für Offenheit und Bekenntnisse. In einigen Bereichen ist die anonyme Hinweisgabe vieleicht die derzeit einzige Möglichkeit, auf Probleme aufmerksam zu machen. Dies sollte aber die Ausnahme bleiben und ständig überprüft werden. |
| Antwort von Susann Engert (SPD), Wahlkreis Pa 09 am 31.08.2006: |
| Das System kenne ich nicht. Deshalb kann ich auch nicht beantworten, ob ich mich dafür einsetzen werde. Anonyme Hinweise worauf? Wer soll sie verfolen? Müssen sie verfolgt werden? |
| Antwort von Joachim Stahr (CDU), Wahlkreis Ma-He 04 am 31.08.2006: |
| Ich müßte mir erst ein Bild vom System machen. Ich denke, es ist möglich, allerdings muss mit Hinweisen sehr verant- wortungsbewußt und vertraulich umgegangen werden. Es darf dabei kein Mißbrauch geben. |
| Antwort von Mirco Dragowski (FDP), Wahlkreis Te-Sch 02 am 31.08.2006: |
| Ja. Ich habe mich bereits als Bezirksverordneter in Tempelhof-Schöneberg für die Korruptionsbekämpfung eingesetzt. |
| Antwort von Reiner Felsberg (GRÜNE), Wahlkreis Mi 02 am 31.08.2006: |
| Allgemein sehen wir die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird.Aus unserer Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. |
| Antwort von Felicitas Kubala (GRÜNE), Wahlkreis Nk 03 am 31.08.2006: |
| Allgemein sehe ich die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird. Aus meiner Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. Über diese Möglichkeiten sollte die Politik in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Interessenvertretungen informieren. |
| Antwort von Tibor Haraszti (REP), Wahlkreis Re 01 am 30.08.2006: |
| Anonymen Hinweisen stehe ich skeptisch gegenüber, da sie ein Klima der Denunziation fördern und falsche Beschuldigungen nicht auszuschließen sind. Mir ist nicht esichtlich, warum man sich nich zu erkennen geben kann, wenn man einen Hinweis auf kriminelle Vorgänge gibt. Es sollte lediglich eine vertrauliche Behandlung gewährleistet sein. |
| Antwort von Markus Klaer (CDU), Wahlkreis Te-Sch 02 am 30.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Natja Denk (FDP), Wahlkreis Mi 06 am 30.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Dr. Heidi Knake-Werner (Die Linke.), Wahlkreis Pa 05 am 30.08.2006: |
| Ich kenne das System nicht, sehe bei anonymen Hinweisen die Gefahr des Denunziantentums. Ein System, das Vertraulichkeit garantiert würde ich bevorzugen. |
| Antwort von Peter Treichel (SPD), Wahlkreis Pa 07 am 30.08.2006: |
| Ich schaue mir das System an und bilde mir dann ein Urteil. Es klingt aber interessant. |
| Antwort von Markus Pauzenberger (SPD), Wahlkreis Mi 01 am 30.08.2006: |
| Ich kenne dieses System aus Niedersachsen nicht. Sollte es aber wirklich erfolgreich sein, bin ich dafür, dass Berlin ein solches System auch einführt. |
| Antwort von Barbara Suhr-Bartsch (WASG), Wahlkreis Te-Sch 03 am 30.08.2006: |
| Ich gebe zu, ich habe mich mit diesem Thema noch nicht eingehender beschäftigt - bin aber grundsätzlich misstrauisch gegen jede Art der "Observation", die in anonyme Denunziation ausarten kann. |
| Antwort von Carsten Schatz (Die Linke.), Wahlkreis Te-Sch 05 am 30.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Udo König (WASG), Wahlkreis Re 04 am 30.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Thomas Brandt (FDP), Wahlkreis Pa 02 am 30.08.2006: |
| Ein anonymes Hinweisgebersystem birgt immer die Gefahr der Denunziantentums. Dieses hatte vor und im 3. Reich zu schwersten Verwerfungen der gesamten Gesellschaft geführt. Bei der Ausgestaltung der Vorschriften ist höhste Wachsamkeit geboten. Ein aktiver Einsatz für eine solche Regelung wird es von mir daher nicht geben. |
| Antwort von Jens-Olaf Neuling (WASG), Wahlkreis Tr-Kö 03 am 30.08.2006: |
| JA. Eine „Hinweisgabe“ (auch per Internet) unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers trägt zur Verkleinerung der Dunkelziffer bei den Korrutionsfällen bei und erhöht letztendlich entscheidend die Effektivität der Korruptionsaufklärung und Prävention. Eventuelle negative Begleiterscheinungen (auch durch politisch motiviertes Denunziantentum) sind für mich persönlich hinnehmbar. |
| Antwort von Ulrich Dittmar (FDP), Wahlkreis Pa 07 am 30.08.2006: |
| Ob die Erfolge deutlich sind, kann ich nicht einschätzen. Anonyme Hinweise können hilfreich sein, soweit es sich um gesellschaftliche Grauzonen handelt. Ansonsten bin ich mehr für Bekenntnisse, die meine Haltung zu den Sachverhalten deutlich machen. |
| Antwort von Dr. Robbin Juhnke (CDU), Wahlkreis Nk 04 am 30.08.2006: |
| Das System sollte sich natürlich auf alle kriminellen Vorgänge beziehen. Außerdem muß es Schutzmechanismen gegen ein blühendes Denunziantenwesen geben. |
| Antwort von Peter Warnst (REP), Wahlkreis Mi 03 am 30.08.2006: |
| Anonyme Hinweisgeber bergen immer das Problem der Denunziation und der falschen Verdächtigung, von daher muß - sollte solch ein System in Berlin an den Start gehen - vorher geprüft werden, wie der Mißbrauch ausgeschlossen werden kann. |
| Antwort von Jörg Heinrich (WASG), Wahlkreis Ma-He 05 am 30.08.2006: |
| Ich halte das nicht unbedingt für das geeignete Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung, sondern mehr für eine Förderung von Denunziantentum, daß sehr schnell mißbraucht werden kann, um unliebsame Nachbarn zu Ärgern. Für Berlin werde ich mich nicht dafür einsetzen, sondern das Augenmerk auf die Bekämpfung der Ursachen der Kriminalität lenken, die meist im sozialen Bereich angesiedelt sind. |
| Antwort von Manfred Rickmeyer (Die Couragierten), Wahlkreis Ma-He 05 am 30.08.2006: |
| Ja, aber das Landeskriminalamt muss Straftaten auch verfolgen. |
| Antwort von Franz Männer (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 30.08.2006: |
| JA. Es gibt sicher zahlreiche Menschen, die schlimme Verfehlungen von Amts- und Mandatsträgern nur mit der garantierten Anonymität preisgeben würden. Es muss aber beobachtet und analysiert werden, inwieweit sich daraus eine Denunziantenmentalität entwickelt. Wir brauchen weder neue Blockwarte noch IMs. |
| Antwort von Bernd Ludewig (WASG), Wahlkreis Li 04 am 29.08.2006: |
| Ein Hinweisgebersystem mit einem klar definierten Schutz des Hinweisgebers wäre sicherlich sehr sinnvoll, aber ein Hinweissystem in welchem der Hinweisgeber selbst auch dann völlig anonym bleibt wenn er anderen durch eine Verleundung geschadet hat, halte ich für falsch. |
| Antwort von Klemens Domning (WASG), Wahlkreis Mi 05 am 29.08.2006: |
| Anonyme Hinweise stärken nicht die Zivilcourage von Menschen, sondern fördern eine Spitzelmentalität. Auch wenn dieses System, wie Sie anmerken, erfolgreich ist, hinterläßt die Vorstellung, dass irgendwer irgendjemanden anonym belasten kann, und die Ermittlungsbehörden darauf hin tätig werden, bei mir einen schalen Geschmack. |
| Antwort von Siemen Dallmann (WASG), Wahlkreis Mi 02 am 29.08.2006: |
| Damit habe ich mich nun ehrlich gesagt, noch nicht beschäftigt und kann diese Frage noch nicht beantworten. Was ich aber später nachholen werde. |
| Antwort von Petra Lehmann (WASG), Wahlkreis Ma-He 01 am 29.08.2006: |
| Meinen Sie, für Wirtschaftsverbrecher? Oder für Graffitisprayer? Ich denke, bei Wirtschaftsverbrechen sind das Problem nicht die mangelnden Hinweise, sondern daß die Verfahren im Sande verlaufen (siehe aubis). |
| Antwort von Jens Augner (GRÜNE), Wahlkreis Re 02 am 29.08.2006: |
| Das genannte System kenne ich nicht, befürworte aber Möglichkeiten für Mitarbeiter der Verwaltung, von Unternehmen etc. in anonymisierter Form entsprechende Hinweise auf Korruption geben zu können. |
| Antwort von Gregor Hoffmann (CDU), Wahlkreis Li 02 am 29.08.2006: |
| Dieses System ist mir noch nicht bekannt. Ich unterstütze aber gerne die Maßnahmen, die Mißbrauch und schwarze Schafe entlarven. |
| Antwort von Malte Priesmeyer (FDP), Wahlkreis Te-Sch 06 am 29.08.2006: |
| Das tue ich bereits. |
| Antwort von Werner Riedel (FDP), Wahlkreis Pa 06 am 29.08.2006: |
| Hier fehlt mir im Moment der genaue Inhalt und aus diesem Grunde kann ich diese Frage nicht korrekt beantworten. |
| Antwort von Andreas Koska (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 02 am 29.08.2006: |
| Grundsätzlich mag ich anonyme Anzeigen nicht. Wenn Mißstände da sind, sollte man diese öffentlich machen und dazu stehen. Das Problem sehe ich eher in dem dann folgenden Mobbing. Hier muss ein Wandel in den Köpfen erfolgen. |
| Antwort von Dr. Fritz Felgentreu (SPD), Wahlkreis Nk 02 am 29.08.2006: |
| Die niedersächsische LKA-Stelle zur Entgegennahme anonymer Anzeigen beurteile ich (auch nach Rücksprache in Niedersachsen) weniger positiv als TI. Es kommt recht häufig zu offenkundig denunziatorischen Anzeigen gegen korrekte Entscheidungen von Behörden. In Berlin nehmen die Antikorruptionsstellen der Senatsverwaltung für Justiz und des Bezirksamts Spandau Anzeigen entgegen. Drei Kommissariate des LKA werden für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption vorgehalten. Berlin ist zur Korruptionsbekämpfung gut aufgestellt. Hilfe suchende Bürger finden schnell kompetente Ansprechpartner. Das niedersächsische Modell sollte in Berlin deshalb nicht kopiert werden. |
| Antwort von Michael Schröter (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 01 am 29.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Maximilian Festerling (Die PARTEI), Wahlkreis Nk 02 am 29.08.2006: |
| Nein, Denunziantion ist etwas, das in einem demokratischen System nichts zu suchen hat. Dieses anonyme Hinweisgebersystem öffnet böswilliger Denuntiation Tür und Tor. Ich baue auf die Ehrlichkeit der Menschen. |
| Antwort von Dr. Sibyll-Anka Klotz (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 04 am 29.08.2006: |
| Allgemein sehen wir die Gefahr, dass eine derartige Regelung zu vielen „Geheimprozessen“ führt. Es bedarf daher einer klare Abwägung zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird.Aus unserer Sicht bieten die vorhanden gesetzlichen Regelung genügend Schutz für anonyme Hinweisgeber. Nach § 158 Abs. 16 StPO sind vertrauliche Anzeigen zulässig. Diese Regelungen werden vorwiegend bei Drogendelikten und Schwerstkriminalität angewendet, finden aber noch zu selten Anwendung bei Korruptionsdelikten. Wir setzen uns für eine konsequente Anwendung der bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgebern ein. |
| Antwort von Heiner von Marschall (GRÜNE), Wahlkreis Re 01 am 29.08.2006: |
| Grundsätzlich kann ich mir das vorstellen. Allerdings müßte der verantwortungsvolle Umgang mit solchen Hinweisen wirklich sichergestellt sein, um für die Betroffenen Nachteile aus ungerechtfertigten Denunziationen auszuschließen. |
| Antwort von Anja Schillhaneck (GRÜNE), Wahlkreis Mi 04 am 29.08.2006: |
| Ich kenne das niedersächsische System nicht, kann also dazu wenig sagen. Da die Frage von Transparency International gestellt wurde, vermute ich, es geht um anonyme Hinweisgabe bei Verdacht von Korruption u.Ä.? Ich müsste mir erst ein Bild davon machen, wie die Erfahrungen sind, vor allem, wie Missbrauch verhindert wird, halte aber ein Nachdenken darüber, wie insbesondere Hinweisgabe von so genannten "whistle blowern", also Internen, die von Korruption oder vergleichbaren Machenschaften erfahren und diese unter Schutz ihrer eigenen Person anzeigen wollen, dies können, für wichtig. |
| Antwort von Robert Schaddach (SPD), Wahlkreis Tr-Kö 04 am 28.08.2006: |
| nein |
| Antwort von Thomas Isenberg (SPD), Wahlkreis Mi 02 am 28.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Helmut Horst (Die Linke.), Wahlkreis ChWi 07 am 28.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Andreas Hilmer (FDP), Wahlkreis St-Ze 05 am 28.08.2006: |
| Grundsätzlich sollten die Ermittlungen in Kriminalangelegenheit auf durch anonyme Hinwiese vorangetrieben werden können. Ob jedoch das Internet hierfür das geeignete Medium ist würde ich bezweifeln. Insbesondere sollte dem Mißbrauch dieses Intrumentes vorgebeugt werden. |
| Antwort von Gabriele Vonnekold (GRÜNE), Wahlkreis Nk 01 am 28.08.2006: |
| Ich kenne das System in Niedersachsen nicht und habe persönlich auch immer ein leicht ungutes Gefühl bei anonymen Beschuldigungen. Da ich aber weiß, dass Insiderinformationen häufig nicht ohne Informantenschutz zu erhalten sind, würde ich einem anonymen Hinweissystem unter der Bedingung zustimmen, dass Vorkehrungen getroffen werden, dass dieses System nicht zu Mobbingaktionen genutzt werden kann. |
| Antwort von Udo Wolf (Die Linke.), Wahlkreis Nk 02 am 28.08.2006: |
| Ich müsste mir das LKA-Niedersachsen- Modell mal ansehen. Was ich bisher nicht getan habe. Bei anonymen Hinweisen esxistiert aber eine prinzipielle Skepsis. |
| Antwort von Irmgard Franke-Dreßler (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 07 am 28.08.2006: |
| Das ist mir nicht bekannt. Daher kann ich dazu keine Stellungnahme abgeben. |
| Antwort von Christa Mientus (FDP), Wahlkreis Ma-He 04 am 28.08.2006: |
| Ich kenne weder das System, noch seine Ergebnisse. Deshalb kann ich dazu speziell nicht antworten. Ich stehe gegen wettbewerbswidriges Verhalten, Bürokratie, Ausgrenzung und diskriminierendes Verwaltungshandeln. |
| Antwort von Karsten Sell (CDU), Wahlkreis ChWi 03 am 28.08.2006: |
| Wenn das so ist, wie in der Frage beschrieben, mit Sicherheit. |
| Antwort von Christine Weineck (Bildungspartei), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 28.08.2006: |
| Ich kann den Sinn eines anonymen internetgestützten Hinweisgebersystems nicht erkennen. Abgesehen davon, kann jeder auch im Internet durch seine IP-Adresse einen "Daumenabdruck" hinterlassen. Im Gegenteil sollte man Menschen mehr dazu ermutigen, offen und ehrlich ihre Meinung und Kritik zu äußern. Das ist übrigens auch ein Bildungsauftrag, der von den Schulen noch nicht genügend wahrgenommen wird, Kindern dies beizubringen. Das Internet und seine Anonymität birgt mir zu sehr das Risiko des hemmungslosen Denunzierens. Wohin das führen kann, wissen wir schon. |
| Antwort von Thomas Seerig (FDP), Wahlkreis St-Ze 01 am 28.08.2006: |
| Wenn dies nicht nur Denunziantentum fördert - Ja |
| Antwort von Martina Michels (Die Linke.), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 28.08.2006: |
| anonym eher nicht - vertraulich zu behandeln ja |
| Antwort von Ernst Welters (Die Linke.), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 27.08.2006: |
| Nein da Mißbrauch nicht ausgeschlossen |
| Antwort von André Nogossek (Bildungspartei), Wahlkreis ChWi 03 am 27.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Mario Schwab (Bildungspartei), Wahlkreis Pa 09 am 27.08.2006: |
| Bei anonymen Beschuldigungen kräuseln sich mir die Fußnägel. Aber wenn es Erfolge zeigt und die Hinweise mit der entsprechenden Sorgfalt bearbeitet werden, dann könnte ich es tolerieren. Aber ein fader beigeschmack bleibt, wenn sich die Nachbarn gegenseitig etwas unterschieben. Etwas Dreck bleibt dann immer Kleben. |
| Antwort von Björn Jotzo (FDP), Wahlkreis ChWi 07 am 27.08.2006: |
| Ein solches "Whistleblowing"-System ist ebenfalls von der FDP-Fraktino in der laufenden Legislaturperiode beantragt worden. Ich stehe dem trotz der bekannten Probleme positiv gegenüber, denn letztlich lassen sich manche Hinweise nur anonym erlangen. |
| Antwort von Renate Herranen (WASG), Wahlkreis Mi 03 am 27.08.2006: |
| Ich muss leider zugeben, dass ich darüber zu wenig weiß um Ihre Frage zu beantworten. Daher werde ich diese Frage später beantworten. |
| Antwort von Rudolf Dettweiler (EINZEL), Wahlkreis ChWi 04 am 27.08.2006: |
| Nicht erst das Internet erlaubt eine „anonyme Hinweisgabe“. Von daher sehe ich das Internet als zusätzliches Medium und sehe hier die möglichen Wege wie Post, Anruf und E-Mail für eine Meldung an die Staatsanwaltschaft als ausreichend an. |
| Antwort von Bernd Feiden (WASG), Wahlkreis St-Ze 06 am 27.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Dirk Behrendt (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 02 am 27.08.2006: |
| Auch wenn ein anonymes Hinweissystem falschen Beschuldigungen Tür und Tor öffnet, ist bei konkreten Verfahrenssicherungen der Rechte der Betroffenne an so etwas zu denken. Es darf aber ncht dazu führen, dass beschuldigte Beamte ohne Weiteres über einen längeren Zeitraum von ihrem Posten entfernt oder anderweitig eingeschränkt werden. |
| Antwort von Marc Schulte (SPD), Wahlkreis ChWi 02 am 27.08.2006: |
| Ja. Natürlich muss verantwortlich mit den Hinweisen umgegangen werden, da solche Kanäle auch sehr leicht zum Mobbing und grundlosen Denunzieren missbraucht werden können. |
| Antwort von Michael Wendt (GRÜNE), Wahlkreis Nk 02 am 27.08.2006: |
| Ich muß bekennen, dass mir das niedersächsische System nicht bekannt ist. Vor einer abschließenden Bewertung würde mich eine Auswertung der dortigen Erfahrungen interessieren. |
| Antwort von Hans-Werner Andreas (DAP), Wahlkreis Ma-He 06 am 26.08.2006: |
| Ja, dies ist absolut notwendig. Bezogene Schwarzarbeit sollte Mandats/Amts-Verlust nach sich ziehen und die Versorgungsbezüge sollten dann auch gestrichen werden. |
| Antwort von Klaus-Jürgen Dahler (Die Linke.), Wahlkreis Ma-He 05 am 26.08.2006: |
| Nein. |
| Antwort von Christoph Huhn (SPD), Wahlkreis Ma-He 07 am 26.08.2006: |
| Ja, jedoch micht für Bagatellfälle |
| Antwort von Reinhard Frede (FDP), Wahlkreis Te-Sch 03 am 26.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Rüdiger Kurock (WASG), Wahlkreis Ma-He 07 am 26.08.2006: |
| Ich habe mich mit dieser Frage noch nicht genügend beschäftigt, um den "vorsichtigen" Umgang mit einem solchen System einschätzen zu können. Die Missbrauchspotenz darf nicht übersehen werden. Es ist schlimm, dass über so etwas nachgedacht werden muss |
| Antwort von Lukas Kliem (EINZEL), Wahlkreis Te-Sch 01 am 26.08.2006: |
| weiß nicht. Bei anonymen Hinweisen besteht immer die Gefahr, daß Unschuldige mit einem Verfahren überzogen werden. Solange aber sichergestellt ist, daß der anonyme Hinweis selbst nicht die Grundlage für einschneidende Maßnahmen ist, sondern diese nur dann erfolgen, wenn sich die Hinweise objektiv bestätigen, dann möglicherweise. |
| Antwort von Sirko Schulz (FDP), Wahlkreis Li 04 am 26.08.2006: |
| Ich persönlich habe bei solchen Systemen den Vorbehalt, dass sie dazu beitragen ein Klima der Denunziation zu schaffen. Das Anschwärzen, jemanden anonym hineinzureiten usw. erinnert mich latent an ein anderes Deutschland von vor 16 Jahren. Natürlich waren die damals angeschwärzten nicht kriminell, aber wer sagt, dass es die heute sind. Jemand wird aus dem Hinterhalt mit etwas in Verbindung gebracht und muss sich rechtfertigen. Korruption muss bekämpft werden, aber in welcher Form ein anonymes Hinweisgebersystem sinnvoll ist, muss aus meiner Sicht erst diskutiert werden. |
| Antwort von Lothar Schwarz (WASG), Wahlkreis Pa 01 am 26.08.2006: |
| Die Frage lässt den Bereich offen, den die Hinweise betreffen sollen. Ein solches anonymes System ist ein höchst gefährliches Instrument, es öffnet Denunziantentum Tür und Tor. Für einige Gebiete, etwa Korruption, könnte es natürlich nützlich sein. Eine endgültige Antwort verlangt daher sorgfältige Prüfung der Erfahrungen, Abwägung von Nutzen und Gefahren. Bestimmung der Bereiche, für die Hinweise akzeptiert werden. Klärung, wie sonstige Hinweise erkannt und gelöscht werden sollen. Solange dies nicht erfolgt ist und ein eindeutiges Ergebnis hatte, lehne ich ein solches System vorsichtshalber ab. |
| Antwort von Thomas Maier (Die Linke.), Wahlkreis Te-Sch 01 am 25.08.2006: |
| Dies muss durchdacht werden, da es auch missbraucht werden kann. |
| Antwort von Alexandra Arnsburg (WASG), Wahlkreis Pa 05 am 25.08.2006: |
| keine Antwort |
| Antwort von Ralf Kühne (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 05 am 25.08.2006: |
| Ich habe mich als Mitglied es Verwaltungsreformausschusses in der BVV Tempelhof-Schöneberg und zusammen mit meiner Fraktion für ein solches System eingesetzt. Wir sind dabei auch durchaus auf Zustimmung getroffen. Wie so oft ist die Einführung von Informationssystemen in den Bezirken jedoch nicht immer so einfach, wie ich mir das vorstelle. Die berlinweite Einführung eines solchen Systems für Landes- und Bezirksebene wäre eine wichtige Säule im Kampf gegen Korruption. |
| Antwort von Andreas Apelt (CDU), Wahlkreis Pa 08 am 25.08.2006: |
| müßte mir erst ein Bild vom Erfog in Niedersachsen machen, ansonsten könnte es auch Mißbrauch geben |
| Antwort von Henner Schmidt (FDP), Wahlkreis Mi 02 am 25.08.2006: |
| Ja. Allerdings muss mit Hinweisen besonders verantwortungsbewusst und vertraulich umgegangen werden, da solche Systeme auch genutzt werden könnten, um Wettbewerber anzuschwärzen. |
| Antwort von Elfi Jantzen (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 01 am 25.08.2006: |
| Darüber muss ich erst noch genauer nachdenken. Hier gilt es zwischen den berechtigten Verlangen von Hinweisgebern nach Anonymität und der Gefahr, das unberechtigtes Denunzieren durch eine generelle Regelung erleichtert wird abzuwägen. |
| 6. Halten Sie ein behördenumfassendes "Lagebild Korruption" in Berlin für denkbar, das von einem Antikorruptionsbeauftragten erstellt und dem Abgeordnetenhaus jährlich vorgelegt wird? |
| Es ist wichtig, dass das Thema "Korruption" in der politischen Landschaft offensiv und ohne Vorbehalte diskutiert wird. Eine umfassende, ungeschönte Analyse der Problemfelder wird vor allem dazu beitragen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die negativen Folgen von Korruption für alle Berliner Bürger zu schärfen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Korruptionsvermeidung. |
| Insgesamt von 154 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis |
| 7. Wie werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass das Thema Korruption in der Öffentlichkeit formuliert und diskutiert wird? |
| Insgesamt von 156 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis |