Fragen und Positionen der Verbände


Wichtiger Hinweis: Die mit Parteiposition oder Parteiantwort gekennzeichneten Antworten bei Fragen des BUND und der GEW sind keine persönlichen der Kandidaten, sondern jeweils automatisch zugeordnete Antworten der Parteien. Diese können von den Kandidaten persönlich überarbeitet/ergänzt/geändert werden (s. FAQ).

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Transparency International Deutschland e.V.

Transparency International Deutschland e.V.

Transparency International - Deutschland e.V. (kurz: "Transparency Deutschland" oder TI-D) arbeitet gemeinnützig und ist politisch unabhängig. TI-Ds Grundprinzipien sind Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft. TI-D meint: Eine effektive und nachhaltige Bekämpfung und Eindämmung der Korruption ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen bilden: zur Schärfung des öffentlichen Bewusstseins über die schädlichen Folgen der Korruption und zur Stärkung nationaler und internationaler Integritätssysteme. Transparency arbeitet nicht konfrontativ, sondern sucht Koalitionen mit Regierungen, Verwaltungen und Politikern, mit der Wirtschaft und mit Gruppen der Zivilgesellschaft, die eine vertrauenswürdige, transparente, werteorientierte, zivile demokratische Politikkultur vertreten. Demokratie bedeutet gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischen Entscheidungen und setzt den gleichen und freien Zugang zu den entscheidungsrelevanten Informationen voraus. Die demokratische Staatsform wird nur als eine nicht-korrupte Demokratie überleben. Dazu müssen ihre Grundlagen - Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit - für den Einzelnen erfahrbar bleiben.

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Gestellte Fragen:

1. Wären Sie persönlich bereit, Nebentätigkeiten wie die entgeltliche Tätigkeit der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten neben einer Meldung an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses auch im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen ?
Das Abgeordnetenhaus hat am 27.10.2005 im "Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes" (Drucksache 15/4294 vom 16.09.2005) die Verhaltensregeln der Mitglieder des Abgeordnetenhauses verändert. Leider geht die Neuregelung aus Sicht von Transparency International nicht weit genug.
Insgesamt von 168 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten
Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis
2. Wären Sie bereit, auch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Ihre Tätigkeiten neben Ihrer Tätigkeit als Abgeordnete(r) anzugeben, obwohl das Berliner Parlament ein Teilzeitparlament ist?
Insgesamt von 169 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten
Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis
3. Wären Sie persönlich bereit, auch Ihre Nebeneinkünfte in Stufen, vergleichbar den geforderten Angaben im Abgeordnetengesetz des Bundes, im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen?
Insgesamt von 163 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten
Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis
4. Wie stehen Sie zu einer Karenzzeit von 3 Jahren für Mitglieder des Senats, Beamte und Wahlbeamte, wie Stadträte und Bürgermeister nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt? Soll Ihrer Meinung nach diese Karenzzeit, wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht, auch bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge gelten?
Ob Wiesheu, Bielka oder Tacke: Wenn ein Politiker nach seiner Amtszeit für ein Unternehmen tätig wird, mit dessen wirtschaftlichen Interessen er in erheblicher Weise während seiner Dienstzeit befasst war, hinterlässt das beim Wähler immer einen fahlen Geschmack.
Insgesamt von 160 Kandidaten beantwortet.
Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis
Antwort von Christa Müller (SPD), Wahlkreis Pa 04 am 15.09.2006:
Für die Antwort der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus laden Sie sich bitte direkt diese Datei im PDF-Format unter diesem Link tinyurl.com/e57ev auf Ihren Rechner.
Antwort von Oliver Wolters (WASG), Wahlkreis Re 02 am 15.09.2006:
In meinen Augen grenzt es an Korruption, wenn Politiker nach ihrer Amtszeit direkt aus politischen Entscheidungen Profit ziehen, eines der besten Beispiele dafür aus der jüngeren Vergangenheit ist das eines bekannten Altkanzlers, der zuerst einen Gasdeal einleitet und nach seiner Amtszeit bei der ausführenden Firma tätig wird. Ich bin der festen Überzeugung, daß derartiges generell unterbunden werden muss, ob dafür eine dreijährige Karenzzeit ausreicht wage ich zu bezweifeln. Generell halte ich ein solches Verhalten für verwerflich und ablehnenswert.
Antwort von Sven Diedrich (Die Linke.), Wahlkreis Mi 01 am 12.09.2006:
Wir unterstützen die Forderung, Interessenvermischungen und zu diesem Zweck auch den Wechsel zwischen öffentlichen Kontrollfunktionen und Tätigkeiten, die genau dieser Kontrolle unterliegen, auszuschließen. Auch den Wechsel aus öffentlichen in private (oder öffentliche, aber ausgegliederte) Einrichtungen unter Nutzung des besonderen öffentlich erworbenen Know-Hows bei der Kontrolle oder Überwachung solcher Einrichtungen oder der erworbenen Beziehungen sehen wir sehr kritisch. Deshalb sind wir für Karenzzeiten, wenn sich dieser Zweck deutlich und klar gesetzlich verankern lässt und der damit beabsichtigte Korruptionspräventionserfolg garantiert ist. Uns scheint hierfür eine Karenzzeit von 5 Jahren angemessen, da eine Wahlperiode und eine Regierungsperiode nach dieser Zeitspanne garantiert verstrichen sind und deshalb Fälle des kollusiven „Gebens und Nehmens“ in den gleichen verantwortlichen Personenkonstellationen ausgeschlossen werden.
Antwort von Udo Eisner (DL), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 11.09.2006:
Ja. Hier soll eine besondere Dienststelle, die vormals kleinen Selbstständigen den Weiterbetrieb ihres kleinen Unternehmens bis zum Ausscheiden aus dem Parlament ermöglicht hat , dafür sorgen, dass die erforderliche STRIKTE Karenzregelung auch rechtlich und praktisch durchzuhalten ist. Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Ämter ausüben, dürfen gegenüber anderen nicht unangemessen benachteiligt werden.
Antwort von Dr. Eckehart Ehrenberg (DL), Wahlkreis ChWi 05 am 11.09.2006:
Ja. Auch hier soll die genannte besondere Stelle (siehe Antwort zu Frage 1) in Härtefällen helfen, um die erforderliche STRIKTE Karenzregelung auch rechtlich und praktisch durchhalten zu können. Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Ämter ausüben, dürfen gegenüber anderen nicht unangemessen benachteiligt werden.
Antwort von Maren Schellenberg (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 06 am 11.09.2006:
Ich unterstütze die Einführung einer solchen Karenzzeit.
Bündnis 90/Die Grünen haben mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe Gesetztes beantragt eine "Lex-Bielka" zu beschließen, die ehemaligen Aufsichtsräten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eines Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Aussscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind den Parlamentsmehrheiten aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Cornelius Bechtler (GRÜNE), Wahlkreis Pa 03 am 10.09.2006:
Bei dieser Frage habe ich den Fall des ehemaligen Wirtschafts-Ministers Müller (SPD) vor Augen (1998-2002). Er arbeitete, bevor er Minister wurde, 25 Jahre bei E.ON. Kurz bevor er aus dem Amt ausschied (2002), setzte er gegen das Kartellamt per Ministererlaubnis eine Fuison der Ruhrgas AG mit E.ON durch. Das Kartellamt wollte durch den Einspruch eine marktbeherrschende Position von E.ON verhindern. Nicht mal ein Jahr später wechselte Müller wieder zu E.ON. Er wurde Vorstandschef der RAG, an der E.ON mehrheitlich beteiligt ist.

Ich halte eine Karenzzeit von 3 Jahren für einen moderaten Vorschlag und würde ihn auf jeden Fall unterstützen.
Antwort von Michael Dietmann (CDU), Wahlkreis Re 05 am 10.09.2006:
Ich kann mir vorstellen, dass eine Regelung getroffen wird, nach der Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt sind oder sich beteiligen wollen, von diesen für die Dauer einer bestimmten Zeit ausgeschlossen werden, sofern Mitarbeiter der öffentlichen Hand einschl. politische Wahlbeamte in einem bestimmten Zeitraum vor und während der Ausschreibungsfrist zu diesen Unternehmen gewechselt sind. Dieser Sachverhalt steht sicherlich auch hinter der Fragestellung. Wenn z.B. ein Unternehmen keine Geschäftsbeziehungen zu der Ebene hat, aus der der ehemalige Politiker kommt, macht eine Karenzzeit keinen Sinn.
Antwort von Axel Hülfert (WASG), Wahlkreis St-Ze 03 am 10.09.2006:
Ich befürworte eine Karenzzeit.
Antwort von Heidi Kosche (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 10.09.2006:
Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Ich verweise auf den bündnisgrünen Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen.“
Auch die Einführung einer Karenzzeit wird von uns unterstützt und gefordert!
Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Monika Thamm (CDU), Wahlkreis Te-Sch 01 am 09.09.2006:
Ich unterstütze eine solche Forderung nach Karenz. Ich persönlich habe nicht die Absicht, nach meinem Ausscheiden aus dem Parlament, die Abgeordnetentätigkeit zu versilbern.
Antwort von Michael Schmacke (B), Wahlkreis Pa 06 am 09.09.2006:
wenn jemand komptetent ist, sollte man ihn nicht in seinem wirkungsfeld beeinträchtigen., lobbies gibt so oder so.
jobs können auch nach einer karenzzeit als bestechung versprochen werden.
versorgungsbezüge sind wichtig um schmiergeldern vorzubeugen
Antwort von Jürgen Biele (GRÜNE), Wahlkreis Nk 06 am 08.09.2006:
Auf jeden Fall: Die übergangslose Beschäftigung von Amtsträgern in einer Funktion in der Wirtschaft nährt den Verdacht auf Korruption. Es gibt genügend Beispiele...
Antwort von Cerstin-Ullrike Richter-Kotowski (CDU), Wahlkreis St-Ze 01 am 08.09.2006:
Meiner Meinung nach ist es im Interesse der Bürger und der Verwaltung, wenn Senatoren, Stadträte und hohe Verwaltungsmitarbeiter mit einer möglichst hohen beruflichen Qualifikation und langjähriger Erfahrung außerhalb des Öffentlichen Dienstes in ihre Tätigkeiten auf Zeit eintreten. Die Rückkehr in den ursprünglichen Beruf wäre dann allerdings 3 Jahre ausgeschlossen. Dies erscheint wenig sinnvoll und wird qualifizierte Bewerber davon abhalten, entsprechende Tätigkeiten auf Zeit zu übernehmen.
Auch bei einer anschließenden neuen beruflichen Orientierung bleibt unklar, was mit einer mindestens 3jährigen Karenzzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt bezweckt werden soll. Das Wissen um die Vorgänge der vorherigen Tätigkeit nimmt jedermann beim Wechsel einer beruflichen Tätigkeit mit, gleichgültig ob im privaten oder öffentlichen Sektor. Lediglich bei innovativen technischen Entwicklungen gibt es ein nachvollziehbares Interesse beispielsweise eines Unternehmens, dass etwa ein Entwicklungstechniker die kostenaufwendig gefundenen Lösungen nicht an ein Konkurrenzunternehmen verkauft. Die Nutzung von während einer beruflichen Tätigkeit gefundenen persönlichen Bekanntschaften und Verbindungen wird allerdings niemandem untersagt werden können. Vorstellbar ist jedoch, dass etwa eine Regelung getroffen wird, nach der Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt sind oder sich beteiligen wollen, von diesen für die Dauer einer bestimmten Zeit ausgeschlossen werden, sofern Mitarbeiter der öffentlichen Hand einschließlich politische Wahlbeamte in einem bestimmten Zeitraum vor oder während der Ausschreibungsfrist zu diesen Unternehmen gewechselt sind. Dieser Sachverhalt steht sicherlich auch hinter der Fragestellung.
Antwort von Renate Giese (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 06 am 08.09.2006:
ja
Antwort von Thorsten Schröder (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 02 am 08.09.2006:
Ich verweise auf die offizelle Position meiner Partei und schließe mich dieser an:

Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Man verweise hierbei auf den bündnisgrünen Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen.“
Auch die Einführung einer Karenzzeit wird von uns unterstützt und gefordert!
Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Andreas Brilla (WASG), Wahlkreis Tr-Kö 01 am 07.09.2006:
Die Karenzzeit sollte nach meinem Dafürhalten mindestens 10 Jahre betragen.
Antwort von Andrea Schulteisz (WASG), Wahlkreis Ma-He 06 am 07.09.2006:
Ich sehe die Gefahren, die diese Art Interessenkonflikte beinhalten können. Da ich aber selbst kaum in so eine Lage geraten werde, habe ich mich damit noch nicht intensiv genug befaßt, um mir eine abschließende Meinung bilden zu können.
Ich neige aber aber dazu, einer oben beschriebenen Karenzzeit zuzustimmen.
Antwort von Stefanie Bung (CDU), Wahlkreis ChWi 07 am 07.09.2006:
Die Einführung einer Karenzzeit halte ich für wichtig. Sie kann aber nicht uneingeschränkt gelten. Die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf muss schon aus rechtlichen Gründen immer dann möglich sein, wenn überhaupt keine Kollision der Interessen der öffentlichen Hand mit der beabsichtigten Berufsausübung der ausgeschiedenen Amtsinhaber denkbar ist.
Antwort von Hella Dunger-Löper (SPD), Wahlkreis ChWi 06 am 06.09.2006:
Die Frage ist so pauschal nicht zu beantworten.
Es wird überall davon geredet, auch sogenannte Quereinsteiger zu motivieren, sich in der Politik zu engagieren: Wenn man den Wechsel in und aus der Politik verbreitern will, sollte man keine zusätzlichen Barrieren aufbauen.
Unternehmen brauchen fachlich kompetente Führungskräfte. Die Fachkompetenz ist die entscheidende Voraussetzung für die Übernahme einer Führungsposition.
Antwort von Peter Sehmsdorf (CDU), Wahlkreis Pa 06 am 06.09.2006:
Das, was in der privaten Wirtschaft möglich ist, muss auch in der Politik möglich sein. Ich kann nicht, wenn ich eine gut dotierte Stellung habe, die Firma verlassen, Betriebsinterna verkaufen um mir eine goldene Nase zu verdienen.
Antwort von Dr. Bernd Burger (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 06.09.2006:
Es sollte solch eine Karenzzeit geben, damit Interessenskonflikten und einer subtil ver-deckten Form der Korruption durch den Handel “heißer Informationen” zum Zwecke der Wettbewerbsverzerrung ein Riegel vorgeschoben wird.
Antwort von Maik Berendt (CDU), Wahlkreis Li 06 am 06.09.2006:
Einerseits sind die Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft sehr eng. Dies ist für die Weiterentwicklung unseres Landes und unserer Stadt auch an vielen Stellen unabdingbar. Andererseits sollte zu jeder Zeit die Unabhängigkeit und Freiheit des Mandates glaubwürdig und unangetastet bleiben. Dies ist auch umso wichtiger, als das die Wählerinnen und Wähler sich darauf verlassen, dass politische Entscheidungen frei von äußeren (insbesondere rein wirtschaftlichen) Einflüssen getroffen werden.
Das nach Beendigung eines Mandates die persönlichen Verbindungen aufrecht erhalten werden ist menschlich nicht zu beanstanden. Aus dieser persönlichen Verbindung (die in der Amtszeit entstanden ist) jedoch wirtschaftliche Verantwortung für den ehemaligen Mandatsträger abzuleiten, würde in der Wahrnehmung der Menschen stets die ursprüngliche Mandatsleistung konterkarieren. Im übrigen sind die Versorgungsleitsungen für Mandatsträger für ein menschenwürdigen Leben durchaus ausreichend. Daher halte ich eine Karenzzeit von 3 Jahren für angemessen.
Antwort von Holger Werner (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 06.09.2006:
Ja
Antwort von Bernd Ibsch (FDP), Wahlkreis Tr-Kö 01 am 05.09.2006:
In der Wirtschaft sind auch Sperrfristen üblich.
Antwort von Axel Sauerteig (GRÜNE), Wahlkreis Tr-Kö 02 am 05.09.2006:
Ich wäre sogar für eine Karenzzeit von einer ganzen Legislaturperiode für alle Wahlbeamten und auch Abgeordnete, die bestimmte Funktionen wahrgenommen haben. Dafür muß es allerdings Versorgungsbezüge geben, die aber, beispielsweise bei Aufnahme einer Tätigkeit in einem ganz anderen Bereich, verrechnet würden. Bei vollständigen Verzicht der Versorgungsbezüge könnte es verfassungsrechtliche Schwierigkeiten geben, Stichwort: Berufsverbot etc.
Antwort von Joachim Esser (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 05 am 05.09.2006:
Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Ich verweise auf den bündnisgrünen Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen.“
Auch die Einführung einer Karenzzeit wird von uns unterstützt und gefordert!
Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Andrea Guse (HP), Wahlkreis Pa 05 am 05.09.2006:
Wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht, sollte die Karenzzeit auch länger dauern. Wichtig ist hier vor allem, dass sich Politik und Wirtschaft generell nie zu nahe kommen sollten.
Zur zweiten Frage: ja. Der Motor der Vertretung von Interessen ist oftmals nicht das Geld.
Antwort von Mario Czaja (CDU), Wahlkreis Ma-He 05 am 05.09.2006:
Ich kann mir vorstellen, dass eine Regelung getroffen wird, nach der Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt sind oder sich beteiligen wollen, von diesen für die Dauer einer bestimmten Zeit ausgeschlossen werden, sofern Mitarbeiter der öffentlichen Hand einschl. politische Wahlbeamte in einem bestimmten Zeitraum vor und während der Ausschreibungsfrist zu diesen Unternehmen gewechselt sind. Dieser Sachverhalt steht sicherlich auch hinter der Fragestellung. Wenn z.B. ein Unternehmen keine Geschäftsbeziehungen zu der Ebene hat, aus der der ehemalige Politiker kommt, macht eine Karenzzeit keinen Sinn.
Antwort von Alice Ströver (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 04 am 05.09.2006:
Diese Karenzzeit unterstütze ich grundsätzlich, bin aber für eine Regelung im Einzelfall, wenn keine Interessenkollsion erkennbar ist.
Antwort von Andreas Tetzlaff (SPD), Wahlkreis Nk 05 am 05.09.2006:
Ich bin für eine Durchlässigkeit von Wirtschaft und Politik. Gute Politiker sollten in der Wirtschaft gearbeitet haben, gute Arbeitnehmer und Unternehmer auch in der Politik. Ich bin aus grundsätzlichen Erwägungen gegen ein Berufsverbot von politischen Personen, auch auf Zeit.
Antwort von Florian Graf (CDU), Wahlkreis Te-Sch 05 am 05.09.2006:
Ich kann mir vorstellen, dass eine Regelung getroffen wird, nach der Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt sind oder sich beteiligen wollen, von diesen für die Dauer einer bestimmten Zeit ausgeschlossen werden, sofern Mitarbeiter der öffentlichen Hand einschl. politische Wahlbeamte in einem bestimmten Zeitraum vor und während der Ausschreibungsfrist zu diesen Unternehmen gewechselt sind. Dieser Sachverhalt steht sicherlich auch hinter der Fragestellung. Wenn z.B. ein Unternehmen keine Geschäftsbeziehungen zu der Ebene hat, aus der der ehemalige Politiker kommt, macht eine Karenzzeit keinen Sinn.
Antwort von Roman Simon (CDU), Wahlkreis Te-Sch 03 am 05.09.2006:
Zur Frage eins: Eine Karenzzeit von drei Jahren ist aus meiner Sicht ein vernünftiger Ansatz.
Zur Frage zwei: Ja, auch falls der ehemalige Amtsinhaber auf seine/ihre Versorgungsbezüge verzichten sollte, bin ich für eine Karenzzeit. Schließlich geht es in diesem Zusammenhang nicht um das Einsparen von Bezügen, sondern um Korruptionsbekämpfung!
Antwort von Nabil Rachid (Die Linke.), Wahlkreis Nk 01 am 04.09.2006:
Ich unterstütze auch diese Forderungen, weil ich den Slogan der internationalen globalisierungskritischen Bewegung „Politik für Menschen statt für Profite“ sehr ernst nehme. Spätestens der Berliner Bankenskandal sollte gerade uns in Berlin eine Warnung sein, Korruption ernst zu nehmen.
Es ist wichtig, dass das Thema "Korruption" in der politischen Landschaft offensiv und ohne Vorbehalte diskutiert wird. Eine umfassende, ungeschönte Analyse der Problemfelder wird vor allem dazu beitragen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die negativen Folgen von Korruption für alle Berliner Bürger zu schärfen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Korruptionsvermeidung.
Ich teile Ihre Position.
Allerdings sind Politiker, die als Interessensvertreter einer winzigen superreichen gesellschaftlichen Minderheit handeln und dabei die breite Mehrheit der Bevölkerung in die Armut treiben, nicht notwendigerweise vom Kapital „eingekauft“. Tatsächlich sitzen viele wirklich den Mythen der neoliberalen Ideologie auf, wonach der Markt alles zugunsten der Mehrheit regeln würde. Deshalb ist neben dem unmittelbaren Kampf gegen Korruption und Bestechung entscheidend, dass wir aufklären über diese Mythen („wenn ‚wir’ heute den Gürtel enger schnallen, sind morgen die Kassen wieder voll“, „wenn die Konzerne wieder höhere Profite scheffeln, investieren sie morgen wieder in Arbeitsplätze“), sowie auf der Straße und in den Betrieben gegen die „Reformen“ der Regierung (Rente ab 67, Verschärfung von Hartz IV, Gesundheits“reform“, Aufweichung des Kündigungsschutzes etc.) mobilisieren. In Frankreich zum Beispiel haben im April Millionen Arbeiter, Studierende und Schüler so lange demonstriert und gestreikt, bis die Regierung die Verschlechterung des Kündigungsschutzes zurückgenommen hat. Das war möglich, weil die französische Linke monatelang über die angebliche „Reform“ aufgeklärt und in Universitäten, Schulen und Betrieben Diskussionen und Aktionen organisiert haben.
Als wichtigen nächsten Schritt in Deutschland möchte ich Sie daher einladen, ebenfalls die Großdemonstrationen am 21. Oktober unterstützen und aufzubauen, zu denen die Gewerkschaften und Die Linke. aufrufen.
Antwort von Jürgen Bornschein (CDU), Wahlkreis Pa 02 am 04.09.2006:
Eine Karenzzeit von 3 Jahren ist angemessen. Wobei auch nach 3 Jahren noch Interessenkollisionen z.B. als Geschäftführer einer landeseigenen Gesellschaft bestehen können.
Antwort von Uwe Goetze (CDU), Wahlkreis ChWi 01 am 04.09.2006:
Ich kann mir vorstellen, dass eine Regelung getroffen wird, nach der Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt sind oder sich beteiligen wollen, von diesen für die Dauer einer bestimmten Zeit ausgeschlossen werden, sofern Mitarbeiter der öffentlichen Hand einschl. politische Wahlbeamte in einem bestimmten Zeitraum vor und während der Ausschreibungsfrist zu diesen Unternehmen gewechselt sind. Dieser Sachverhalt steht sicherlich auch hinter der Fragestellung. Wenn z.B. ein Unternehmen keine Geschäftsbeziehungen zu der Ebene hat, aus der der ehemalige Politiker kommt, macht eine Karenzzeit keinen Sinn.
Antwort von Angelika Höhne (GRÜNE), Wahlkreis Sp 02 am 04.09.2006:
Zu a) Angesichts der langen Planungsvorläufe halte ich eine Karrenzzeit von 3 Jahren für zu kurz.
Zu b) Ja!
Antwort von Renate Harant (SPD), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 04.09.2006:
Eine Karenzzeit macht nur Sinn, wenn eine Interessenkollision besteht. Dies gilt unabhängig vom Verzicht auf die Versorgungsbezüge.
Antwort von Dr. Klaus Lederer (Die Linke.), Wahlkreis Pa 03 am 04.09.2006:
Zu diesem diffizilen Problem verweise ich auf die Antworten meiner Partei zu den TI-Wahlprüfsteinen. Es ist richtig, Interessenkollisionen auszuschließen. Es müsste hierfür allerdings eine Regel geschaffen werden, die tatsächlich den gewollten Zweck erfüllt und nicht - im Gegenzug - gewünschte Personalwechsel ausschließt. Öffentliche Unternehmen brauchen öffentliche Kontrolle, diese muss aber personell auch abgesichert werden. Außerdem sollte eine Karenzzeit so beschaffen sein, dass sie personelle Deals verunmöglicht. Eine Legislatur- und Regierungsperiode dauert im Regelfall 5 Jahre - dann wird neu gemischt. Deshalb sollte sich, wenn es eine solche Zeit gibt, diese daran orientieren.
Antwort von Peter Lundkowski (FDP), Wahlkreis Mi 05 am 04.09.2006:
Die Karenzzeit sollte unbedingt eingeführt werden!! Diese sollte auch bei Verzicht der Versorgungsbezüge gelten.
Antwort von Gerhard Seyfarth (WASG), Wahlkreis Te-Sch 05 am 03.09.2006:
Die Karenzzeit sollte eine Legislaturperiode (5 Jahre) dauern und auch für den Verzicht auf Versorgungsbezüge gelten.
Das kann allerdings nur eine Bekämpfung von Symptomen sein.
Das Beispiel Schröder zeigt: Die etablierten Politiker machen schon während ihrer Amtszeit Politik für die großen Konzerne und werden dafür sofort oder später in allen möglichen Formen entlohnt, auch in Form von Vorstandsposten.
In Berlin haben wir es damit zu tun, dass öffentliche Betriebe zur Versorgung abgehalfteter Poliktiker verwendet werden (Fall Bielka). Außerdem sollten die teilweise enorm hohen Vergütungen der Vorstände kommunaler Wohnungsgesellschaften gekürzt werden.
Antwort von Christoph Sonnenberg-Westeson (GRÜNE), Wahlkreis Sp 01 am 03.09.2006:
Die Karenzzeit halte ich für richtig, wobei drei Jahre möglicherweise sogar noch zu kurz sind. Die Karenzzeit soll auch bei Verzicht auf die versorgungsbezüge bestehen.
Antwort von Georg Zenker (EINZEL), Wahlkreis ChWi 06 am 03.09.2006:
Ich bin für eine Karenzzeit von mindestens drei, besser fünf Jahren. Diese Karenzzeit soll auch bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge gelten.
Antwort von Volker Ratzmann (GRÜNE), Wahlkreis Pa 08 am 03.09.2006:
Ich bin für eine Karenzzeit, die nicht verzichtbar ist. Es ist zwar auch eine Frage des Geldes, in erster Linie aber eine Frage der politischen Korrektheit: Jemand der in politischer funktion massgeblichen Einfluss auf die Gestaltung von Positionen in Ämtern gehabt hat, sollte diese nach seinem Ausscheiden aus dem Amt eine solche Position nicht bekleiden.
Antwort von Hans-Ulrich Riedel (Die Linke.), Wahlkreis ChWi 02 am 03.09.2006:
Ja !
Antwort von Kirsten Flesch (SPD), Wahlkreis Nk 01 am 03.09.2006:
Einem "fahlen Geschmack" muss man mit Transparenz begegnen, gesetzliche Karenzzeiten sind da nicht das richtige Mittel. Wir wollen ja gerade, dass Menschen zwischen Beruf und Politik wechseln können und nicht reine Berufspolitiker werden. Hier liegt ein Zielkonflikt vor, der mit der Karenzzeit nicht gelöst wird.
Antwort von Beate Buchwald (GRÜNE), Wahlkreis Ma-He 07 am 03.09.2006:
Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Ich verweise auf den bündnisgrünen Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen.“
Auch die Einführung einer Karenzzeit wird von uns unterstützt und gefordert!
Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden
Antwort von Rainer Wiebusch (SPD), Wahlkreis Li 02 am 03.09.2006:
Grundsätzlich ja. Aber: wer entscheidet im Einzelfall, ob die Gefahr einer Interessenkollitionn besteht? Darüber müssen wir reden. Hier kommt die besondere moralische Verpflichtung derjenigen, die ein öffentliches Amt bekleiden, zum Tragen. Vorbildfunktion!
Antwort von Bernd Ludewig (WASG), Wahlkreis Li 04 am 03.09.2006:
Wenn die begründete Gefahr für eine Interessenskollision besteht ist eine Karenszeit von 3 Jahren wohl das mindeste um Gefälligkeitsentscheidungen zu verhindern.
Eine derartige Regelung wäre allerdings ohne echte Sanktionsmöglichkeiten nur eine Farce.
Antwort von Udo Voigt (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 04 am 02.09.2006:
Dies ist ein guter Vorschlag, wenngleich es leider genügend Schlupflöcher gibt um eine solche Karenzzeit zu umgehen. Wer bereit ist, auf seine Versorgungsbezüge zu verzichten, der gibt dadurch zu erkennen, daß er "eingekauft" worden ist.

Bei Interessenkollisionen sollte es o.g. Personenkreis generell verwehrt werden nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt in der privaten Wirtschaft tätig zu werden. Nur so kann der Korruption und der Korrumpierbarbeit von Politikern nachhaltig entgegengewirkt werden.
Antwort von Dr. Sven Korzilius (WASG), Wahlkreis Mi 04 am 02.09.2006:
Ich bin für eine solche Regelung, zumindest der Richtung nach. Das schlechte Gefühl der Wähler angesichts des diesbezüglichen Vehaltens einiger Politiker kann ich gut verstehen.
Antwort von Sibylle Centgraf (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 06 am 01.09.2006:
Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen.
Wir fordern daruber hinaus, dass „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen.“ Nicht nur auf der Landesebene werden PolitikerInnen durch Versprechen und Vereinbarungen für die Zeit nach ihrer parlamentarischen Tätigkeit "beeinflußt". Gerade in Bereich der Energieversorgungsunternehmen gibt es hierfür bekannte Beispiele.

Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Ulrich Brettin (SPD), Wahlkreis Ma-He 06 am 01.09.2006:
Ja
Antwort von Dr. Felicitas Tesch (SPD), Wahlkreis ChWi 01 am 01.09.2006:
Eine Karenzzeit halte ich für sinnvoll.
Antwort von Claudia Hilse (CDU), Wahlkreis Mi 02 am 01.09.2006:
Eine Karenzzeit halte ich für sinnvoll, die Dauer von drei Jahren für zu lang.
Antwort von Helmut Heinrich (CDU), Wahlkreis ChWi 04 am 01.09.2006:
Eine solche Karenzzeit halte ich für sinnvoll - übrigens auch für Bundeskanzlerund Bundesminister. Wenn wesentliche Interessen der öffentlichen Hand berührt sind, muß das auch bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge gelten.
Antwort von Fritz Liebenow (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 05 am 01.09.2006:
3 Jahre Karenzzeit sollte sein. Nach Beendigung der Arbeit als Abgeordneter oder anderer politischen Funktionen ist für viele Ex-Minister oder Staatsekreräre die finanzzielle Versorgung bis zum Lebensende gesichert. Damit besteht keine Veranlassung sich persönlich bei Unternehmen oder andereren
Einrichtungen anzubiedern und sein Wissen gewinnbringend weiter zugeben.Das verstösst gegen den Anstand und die Ehre. Es ist den Menschen nicht zu vermitteln warum der gewählte Volksvertreter hinterher Vermögen anhäuft, während der Bürger ständig tiefer in die Tasche greifen muss.
Antwort von Harald Lundt (HUMANWIRTSCHAFT), Wahlkreis Te-Sch 02 am 01.09.2006:
Die Versorgungsbezüge sollten ohnehin nur für Karenzzeiten gewährt werden!
Die Altersvorsorge des politischen Apparates müßte m.E. privat erfolgen, die Gesellschaft kann sich das auf Basis der jetzigen geschaffenen Verhältnisse nicht mehr leisten.
Karenzzeiten sind absolut notwendig, nach drei Jahren sollten die Versorgungsbezüge auslaufen, unabhängig davon, ob eine Tätigkeit aufgenommen wird oder nicht.
Antwort von Michael Heinisch (GRÜNE), Wahlkreis Li 02 am 01.09.2006:
Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von
Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Ich verweise auf den bündnisgrünen Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf
unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des
Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben,
die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen." Auch die Einführung einer Karenzzeit wird von uns unterstützt und gefordert! Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka" zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Bärbel Schmidthals (Die Linke.), Wahlkreis St-Ze 02 am 01.09.2006:
Ja
Antwort von Clara Herrmann (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 01.09.2006:
Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Ich verweise auf den bündnisgrünen Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen.“
Auch die Einführung einer Karenzzeit wird von uns unterstützt und gefordert!
Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden
Antwort von Dr. Friedbert Pflüger (CDU), Wahlkreis Nk 03 am 01.09.2006:
Zunächst möchte ich bemerken, dass es im Interesse der Bürger und der Verwaltung ist, wenn Senatoren, Stadträte und hohe Verwaltungsmitarbeiter mit einer möglichst hohen beruflichen Qualifikation und langjähriger Erfahrung außerhalb des Öffentlichen Dienstes in ihre Tätigkeiten auf Zeit eintreten. Die Rückkehr in den ursprünglichen Beruf wäre dann allerdings 3 Jahre ausgeschlossen. Dies erscheint wenig sinnvoll und wird qualifizierte Bewerber davon abhalten, entsprechende Tätigkeiten auf Zeit zu übernehmen.<br /
Auch bei einer anschließenden neuen beruflichen Orientierung bleibt unklar, was mit einer mindestens 3jährigen Karenzzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt bezweckt werden soll. Das Wissen um die Vorgänge der vorherigen Tätigkeit nimmt jedermann beim Wechsel einer beruflichen Tätigkeit mit, gleichgültig ob im privaten oder öffentlichen Sektor. Lediglich bei innovativen technischen Entwicklungen gibt es ein nachvollziehbares Interesse beispielsweise eines Unternehmens, dass etwa ein Entwicklungstechniker die kostenaufwendig gefundenen Lösungen nicht an ein Konkurrenzunternehmen verkauft. Die Nutzung von während einer beruflichen Tätigkeit gefundenen persönlichen Bekanntschaften und Verbindungen wird allerdings niemandem untersagt werden können.
Vorstellbar ist jedoch, dass etwa eine Regelung getroffen wird, nach der Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt sind oder sich beteiligen wollen, von diesen für die Dauer einer bestimmten Zeit ausgeschlossen werden, sofern Mitarbeiter der öffentlichen Hand einschließlich politische Wahlbeamte in einem bestimmten Zeitraum vor oder während der Ausschreibungsfrist zu diesen Unternehmen gewechselt sind. Dieser Sachverhalt steht sicherlich auch hinter der Fragestellung.
Antwort von Sylvia von Stieglitz (FDP), Wahlkreis St-Ze 04 am 01.09.2006:
Eine Karenzzeit ist sehr wichtig. Dies gilt auch bei Verzicht auf Versorgungsbezüge, denn dadurch wird die Interessenkollision im Amt nicht verhindert. Aus meiner Sicht und aus Sicht der FDP allgemein ist eine Karenzzeit vom 3 Jahren zu kurz, wir schlagen 5 Jahre vor.
Antwort von Katayun Pirdawari (WASG), Wahlkreis Te-Sch 02 am 31.08.2006:
Ja!
Antwort von Elisabeth Paus (GRÜNE), Wahlkreis Sp 05 am 31.08.2006:
ich halte eine Karenzzeit für dringend notwendig, auch wegen bereits erlebter Fälle, bei denen es eben anders - und deshalb schlecht - gelaufen ist. Das sollte auch gelten, wenn auf die Versorgungsbezüge verzichtet wird, weil es ja in der Regel in diesen Fällen so ist, dass deutlich mehr in den neuen Positionen verdient wird als mit den politischen Ämtern und deshalb der Verzicht nicht so schwer fällt, die Qualifikation für den Job aber offensichtlich nicht nur im Beruflichen sondern auch in den Kontakten liegt.
Antwort von Janko Raboldt (FDP), Wahlkreis Pa 01 am 31.08.2006:
Meiner Meinung nach handelt es sich bei dieser Karenzzeit um ein sinnvolles Instrument, um Interessenkollision zu vermeiden. Derartiges gibt es ja in der Privatwirtschaft schon lange. Das während einer Tätigkeit erlangte Wissen soll nicht automatisch zum Nachteil des bisherigen Unternehmens für dessen unmittelbare Konkurrenz gereichen. Umso schwerwiegender gilt dies bei politischen Mandaten, da hier die Bürger unseres Landes vertreten werden und diese Anspruch darauf haben, dass die Ausübung dieser Ämter nicht unmittelbar oder mittelbar zur Planung der weiteren privaten beruflichen Karriere zu nutzen. Die Dauer der Karenzzeit sollte allerdings von der Gewichtung des politischen Amtes abhängig gemacht werden, also gestuft von 1 bis zu 5 Jahren.
Antwort von Dr. Michael Kronawitter (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 02 am 31.08.2006:
Ja, mindestens 3 Jahre, auch bei Verzicht auf Versorgungsbezüge.
Antwort von Oliver Jütting (GRÜNE), Wahlkreis Pa 07 am 31.08.2006:
Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Ich verweise auf den bündnisgrünen Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen.“
Auch die Einführung einer Karenzzeit wird von mir unterstützt und gefordert!
Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben Bündnis 90/Die Grünen beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und BeamtInnen des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Dr. Michael Arndt (SPD), Wahlkreis St-Ze 05 am 31.08.2006:
Ich glaube nicht, dass eine solche Karenzzeit im absoluten Sinne wirklich nützt, und auch nicht, dass sie in politischem und wirtschaftlichem Sinne sinnvoll ist. Im konkreten Einzelfall muss eine eventuelle Interessenkollision natürlich immer geprüft werden, und entsprechende Vergehen bedürfen der klaren und deutlichen Sanktionierung. Aber eine Generalklausel halte ich weder für erforderlich, noch für angebracht.
Antwort von Steffen Zillich (Die Linke.), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 31.08.2006:
Wir unterstützen die Forderung, Interessenvermischungen und zu diesem Zweck auch den Wechsel zwischen öffentlichen Kontrollfunktionen und Tätigkeiten, die genau dieser Kontrolle unterliegen, auszuschließen. Auch den Wechsel aus öffentlichen in private (oder öffentliche, aber ausgegliederte) Einrichtungen unter Nutzung des besonderen öffentlich erworbenen Know-Hows bei der Kontrolle oder Überwachung solcher Einrichtungen oder der erworbenen Beziehungen sehen wir sehr kritisch. Deshalb sind wir für Karenzzeiten, wenn sich dieser Zweck deutlich und klar gesetzlich verankern lässt und der damit beabsichtigte Korruptionspräventionserfolg garantiert ist. Uns scheint hierfür eine Karenzzeit von 5 Jahren angemessen, da eine Wahlperiode und eine Regierungsperiode nach dieser Zeitspanne garantiert verstrichen sind und deshalb Fälle des kollusiven „Gebens und Nehmens“ in den gleichen verantwortlichen Personenkonstellationen ausgeschlossen werden. Dass dies auch im Fall des Verzichts auf Versorgungsbezüge zu gelten hat, versteht sich von selbst. Nicht selten fällt der Verzicht mehr als leicht, nämlich wenn die zu erwartende Gratifikation diesen Verzicht mehr als wett macht.
Eine allgemeine, abstrakte, nicht klar nach ihrem Zweck definierte und begründbare Karenzzeit würde jedoch schwerwiegende verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen, solange sie einem de-facto-Berufsverbot gleichkäme. Die öffentliche Hand müsste sich daher wohl mindestens verpflichten, den Beteiligten mindestens für die Dauer der Karenzzeit den Lebensunterhalt zu sichern. Da wir umgekehrt auch einer Daueralimentation öffentlicher Bediensteter kritisch gegenüber stehen, die nur für eine bestimmte Zeit arbeiten (Staatssekretäre, Wahlbeamte u. ä.), lehnen wir solche Regelungen ab, die rein symbolische Zwecke erfüllen. Sie könnten dazu führen, dass der nach eingangs genannten Kriterien unbedenkliche Wechsel kompetenter Menschen unmöglich wird. Auch die öffentlichen Stellen und Institutionen leben jedoch davon, dass nicht die klassische Beamtenlaufbahn, sondern Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. Der private Sektor gibt solches Personal in bezahlbarem Rahmen nicht her. Außerdem ist es wichtig und gut, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen nicht allein von einer Unternehmenskultur profitorientierter Gesellschaften bestimmt werden. Wer demokratische Kontrolle über die gewählten Vertreter, das Parlament, sichern will, muss hierfür auch über verlässliches, belastbares und fähiges Personal verfügen.
Wichtig ist, dass jede Art von Wechsel tatsächlich nach den Fähigkeiten des Personals durchgeführt wird. Um dies zu gewährleisten, braucht es Sicherungen, die die Verhandlung von Personalwechseln in kleinen Kreisen und außerhalb der demokratisch verantwortlichen Instanzen und Akteure ausschließen. Hierbei kann es leicht zum Konflikt mit dem Interesse öffentlicher Unternehmensleitungen kommen, über das Personal ausschließlich im Aufsichtsrat zu befinden. Dies ist auch die Grundvorstellung des Gesellschaftsrechts. Dennoch ergibt sich in der Abwägung, dass der Rückgriff auf Personal aus dem „unternehmensnahen“ öffentlichen und privaten Bereich besonders korruptionsgeneigt ist und deshalb in solchen Fällen Anzeige- und Offenlegungspflichten vor der Bestellung in ein neues Amt gelten müssen. Auch muss vorher klar sein, welche fachlichen und persönlichen Maßstäbe für die Besetzung der Position angelegt werden. Wir sind der Ansicht, dass über den Senat hinaus auch der zuständige Ausschuss des Abgeordnetenhauses informiert und zu seiner Position befragt werden muss. Nur eine transparente, demokratische Kultur kann auf Dauer sichern, dass das „Zuschachern“ von gut dotierten Posten im politischen Raum oder an der Grenze von öffentlichen und privaten Interessen nicht mehr ist als eine seltene Ausnahmeerscheinung. Schließlich ist es erforderlich, bei erkennbaren Fehlentwicklungen rechtzeitig zur Entlassung ungeeigneten Personals zu schreiten und nicht zu „deckeln“ und abzuwarten, bis der Schaden sich manifestiert hat.
Antwort von Peter Hübner (WASG), Wahlkreis Te-Sch 08 am 31.08.2006:
Eine Karenzzeit von mindestens 5 Jahren wäre meines erachtens angebrachter, 3 Jahre sind dafür eine zu kurze Zeit. Ein Versorgungsbezugsverzicht darf die geforderte Karenzzeit nicht aufheben oder verkürzen!
Antwort von Thomas Birk (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 01 am 31.08.2006:
Die Einführung einer Karenzzeit wird von mir unterstützt und gefordert! Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Mario Sperling (WASG), Wahlkreis Sp 02 am 31.08.2006:
warum nicht eine legislaturperiode, um sicher zu stellen, dass diese politiker, nicht umgehend von den von ihnen geschaffenen voraussetzungen partizipieren können? die versorgungspraktik, durch den wechsel auf lukrative managerplätze, zb. in öffentlichen betrieben, nach der parlamentszeit, mit der ehemals dienliche politiker, in der vergangenheit beschenkt wurden, muss ein ende haben.
auch müssen die voraussetzungen geschaffen werden, dass es während der zeit im parlament, nicht zu interessenskonflikten kommen kann. so sollte ein wirtschaftssenator nicht zur gleichen zeit in einem aufsichtrat sitzen, dessen unsoziale unternehmenspolitik er als senator eigentlich zu kritisieren hätte (beispielsweise, muss nicht der wirtschaftssenator sein). ein volksvertreter ist in erster linie, dem volk verpflichtet, alle weiteren beschäftigungen, ausser ehrenamtliche soziale verpflichtungen, sollten ruhen.
Antwort von Lauri Lehmann (FDP), Wahlkreis ChWi 01 am 31.08.2006:
Die hier vorgeschlagene Karenzzeit für ehemalige Senatsmitglieder, leitende Beamte und Mitglieder von Bezirksämtern von drei Jahren ist vor dem Hintergrund der Krise um die Bankgesellschaft und des sog. Falls Bielka bei weitem nicht der erhoffte Mentalitätswechsel. Die FDP fordert mehr: Mitglieder des Senats, leitende Beamte oder Mitglieder des Bezirksamts sollten frühestens fünf Jahre nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses in die Geschäftsleitung eines Unternehmens wechseln, an dem das Land entweder selbst oder über ein weiteres oder mehrere weitere Unternehmen mindestens 25% des gezeichneten Gesellschaftskapitals hält. Hat diese Person in dieser Eigenschaft zuvor dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat des jeweiligen Unternehmens angehört, so muss sich diese Frist aus unserer Sicht auf zehn Jahre verlängern. Nur dadurch kann verhindert werden, dass landeseigene Unternehmen zu einer Ruhestätte von gedienten, aber mit der komplexen betriebswirtschaftlichen Materie nicht vertrauten "Parteisoldaten" werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die FDP-Fraktion bereits am 2. September 2003 (DS 15/1993) ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Dieser Beitrag zur "politischen Hygiene" wurde allerdings von der rot-roten Regierungsmehrheit abgelehnt. - Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich gerne zur Verfügung: lehmann@fdp-charlottenburg.de.
Antwort von Stefan Zackenfels (SPD), Wahlkreis Fh-Kr 03 am 31.08.2006:
Ich bin für eine solche Karenzzeit, auch bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge, weil mir nicht einleuchten will, wieso dieser Verzicht den fahlen Beigeschmack beseitigen soll, den ein Wechsel eines Politikers in ein Unternehmen hervorruft, mit dessen wirtschaftlichen Interessen er vorher dienstlich befasst war.
Antwort von Peter Trapp (CDU), Wahlkreis Sp 05 am 31.08.2006:
ja
Antwort von Egbert Biermann (CDU), Wahlkreis Pa 07 am 31.08.2006:
Für Beamte des Landes Berlin besteht eine vergleichbare Regelung schon. Nach meiner Wahrnehmung ist diese ausreichend. Da nach dem Beamtenversorgungsgesetz das Einkommen auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird, dürfte ein Verzicht keinen größeren Vorteil bringen wie die Untersagung der Tätigkeit. Der entsprechende Passus aus dem LBG Berlin ist nachfolgend zitiert:
§ 33 a*
Ruhestandsbeamte: Anzeigepflicht und Verbot einer Nebentätigkeit
(1) Ein Ruhestandsbeamter oder früherer Beamter mit Versorgungsbezügen, der nach Beendigung des Beamtenverhältnisses innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren oder, wenn der Beamte mit dem Ende des Monats in den Ruhestand tritt, in dem er das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren außerhalb des öffentlichen Dienstes eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit aufnimmt, die mit seiner dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, hat die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit der letzten obersten Dienstbehörde anzuzeigen.
(2) Die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ist zu untersagen, wenn zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.
(3) Das Verbot wird durch die letzte oberste Dienstbehörde ausgesprochen; es endet spätestens mit Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. Die oberste Dienstbehörde kann ihre Befugnisse auf nachgeordnete Behörden übertragen.
* § 33 a: Eingef. durch Art. I Nr. 4 d. Ges. v. 10. 12. 1986, GVBl. S. 2013
Antwort von Lucy Redler (WASG), Wahlkreis Pa 09 am 31.08.2006:
Es ist ein Skandal, dass öffentliche Betriebe zur Versorgung abgehalfteter Poliktiker verwendet werden. Dies lehne ich ab, daher ist eine solche Karenzzeit das Minimum. Wichtiger wäre die teilweise enorm hohen Vergütungen der Vorstände (z.B. der Wohnungsgesellschaften) zu kürzen.
Antwort von Karin Hiller-Ewers (SPD), Wahlkreis Re 06 am 31.08.2006:
Diese Frage kann ich nicht eindeutig beantworten, denn die Berufsfreiheit ist gesetzlich geschützt. Ich halte es auch für fragwürdig, wenn alle aus Ämtern ausscheidenden Poltiker einem Generalverdacht unterzogen werden.
Antwort von Bert Rutkowsky (Die Tierschutzpartei), Wahlkreis Mi 02 am 31.08.2006:
Ja, aber eine solche Karenzzeit darf nicht zum sozialen Abstieg in die erzwungene Arbeitslosigkeit führen, hierbei sind Wege zu finden, die einen solchen Konflikt vermeiden.
Antwort von Jasenka Villbrandt (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 03 am 31.08.2006:
Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Ich verweise auf den bündnisgrünen Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen.“
Auch die Einführung einer Karenzzeit wird von uns unterstützt und gefordert!
Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Susann Engert (SPD), Wahlkreis Pa 09 am 31.08.2006:
Den fahlen Geschmack hinterlässt es bei mir ebenso. Deshalb bin ich für eine Karenzzeit.
Antwort von André Spannemann (FDP), Wahlkreis Pa 05 am 31.08.2006:
Ja.
Antwort von Joachim Stahr (CDU), Wahlkreis Ma-He 04 am 31.08.2006:
Nein, nicht bei allen ist eine Karenzzeit möglich, z, B. bei Bürgermeistern, Stadträten, da eine Anschlußarbeitsaufnahme
möglich ist.
Antwort von Mirco Dragowski (FDP), Wahlkreis Te-Sch 02 am 31.08.2006:
Ich befürworte eine Karenzzeit, auch bei verzicht auf die Versorgungsbezüge.
Antwort von Reiner Felsberg (GRÜNE), Wahlkreis Mi 02 am 31.08.2006:
Die Einführung einer Karenzzeit wird von uns unterstützt und gefordert! Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Felicitas Kubala (GRÜNE), Wahlkreis Nk 03 am 31.08.2006:
Bündnis 90/ Die Grünen haben in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Ich verweise auf den bündnisgrünen Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden sollen.“
Auch die Einführung einer Karenzzeit wird von uns unterstützt und gefordert!
Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Tibor Haraszti (REP), Wahlkreis Re 01 am 30.08.2006:
Ja, eine solche Karenzzeit sollte immer gelten. Kaum ein Politiker würde wohl auf seine Versorgungsbezüge verzichten, wenn er dabei einen finanziellen Nachteil in Kauf nehmen müßte. Negativbeispiele wie Gerhard Schröder tragen wesentlich zur Politikverdrossenheit der Bürger bei.
Antwort von Markus Klaer (CDU), Wahlkreis Te-Sch 02 am 30.08.2006:
Dieses halte ich, gerade für ein Halbtagsparlament für falsch, da es verhindert, dass sich Fachleute und Experten politisch engagieren. So könnte z.B. ein Bauingenieur, ein Stadt- oder Landschaftsplaner der als Stadtrat oder gar als Senator für Stadtentwicklung zuständig war, nach seinem Ausscheiden nicht im gelernten Beruf tätig werden. Das halte ich für absurd.
Antwort von Natja Denk (FDP), Wahlkreis Mi 06 am 30.08.2006:
Gegen eine Karenzzeit habe ich nichts einzuwenden, allerdings scheinen mir drei Jahre reichlich übertrieben.
Erfahrungsgemäß verlieren Ex-Politiker, die wegen ihrer Kontakte von Unternehmen rekrutiert werden, vergleichweise rasch ihren Status in Politik und Verwaltung und ihr Insider-Bonus trägt sich ab.
Eine Karenzzeit von einem Jahr scheint ausreichend.
Antwort von Dr. Heidi Knake-Werner (Die Linke.), Wahlkreis Pa 05 am 30.08.2006:
Ja, das unterstütze ich.
Antwort von Peter Treichel (SPD), Wahlkreis Pa 07 am 30.08.2006:
Grundsätzlich ja. Ich habe mich aber bisher noch nicht intensiv mit dieser Problemlage beschäftigt.
Antwort von Barbara Suhr-Bartsch (WASG), Wahlkreis Te-Sch 03 am 30.08.2006:
Allerdings, denn sonst würden "Managergehälter" noch per Gesetz in die Höhe getrieben und Korruption erleichtert.
Antwort von Carsten Schatz (Die Linke.), Wahlkreis Te-Sch 05 am 30.08.2006:
Parteiposition:
Wir unterstützen die Forderung, Interessenvermischungen und zu diesem Zweck auch den Wechsel zwischen öffentlichen Kontrollfunktionen und Tätigkeiten, die genau dieser Kontrolle unterliegen, auszuschließen. Auch den Wechsel aus öffentlichen in private (oder öffentliche, aber ausgegliederte) Einrichtungen unter Nutzung des besonderen öffentlich erworbenen Know-Hows bei der Kontrolle oder Überwachung solcher Einrichtungen oder der erworbenen Beziehungen sehen wir sehr kritisch. Deshalb sind wir für Karenzzeiten, wenn sich dieser Zweck deutlich und klar gesetzlich verankern lässt und der damit beabsichtigte Korruptionspräventionserfolg garantiert ist. Uns scheint hierfür eine Karenzzeit von 5 Jahren angemessen, da eine Wahlperiode und eine Regierungsperiode nach dieser Zeitspanne garantiert verstrichen sind und deshalb Fälle des kollusiven „Gebens und Nehmens“ in den gleichen verantwortlichen Personenkonstellationen ausgeschlossen werden. Dass dies auch im Fall des Verzichts auf Versorgungsbezüge zu gelten hat, versteht sich von selbst. Nicht selten fällt der Verzicht mehr als leicht, nämlich wenn die zu erwartende Gratifikation diesen Verzicht mehr als wett macht.
Eine allgemeine, abstrakte, nicht klar nach ihrem Zweck definierte und begründbare Karenzzeit würde jedoch schwerwiegende verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen, solange sie einem de-facto-Berufsverbot gleichkäme. Die öffentliche Hand müsste sich daher wohl mindestens verpflichten, den Beteiligten mindestens für die Dauer der Karenzzeit den Lebensunterhalt zu sichern. Da wir umgekehrt auch einer Daueralimentation öffentlicher Bediensteter kritisch gegenüber stehen, die nur für eine bestimmte Zeit arbeiten (Staatssekretäre, Wahlbeamte u. ä.), lehnen wir solche Regelungen ab, die rein symbolische Zwecke erfüllen. Sie könnten dazu führen, dass der nach eingangs genannten Kriterien unbedenkliche Wechsel kompetenter Menschen unmöglich wird. Auch die öffentlichen Stellen und Institutionen leben jedoch davon, dass nicht die klassische Beamtenlaufbahn, sondern Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. Der private Sektor gibt solches Personal in bezahlbarem Rahmen nicht her. Außerdem ist es wichtig und gut, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen nicht allein von einer Unternehmenskultur profitorientierter Gesellschaften bestimmt werden. Wer demokratische Kontrolle über die gewählten Vertreter, das Parlament, sichern will, muss hierfür auch über verlässliches, belastbares und fähiges Personal verfügen.
Wichtig ist, dass jede Art von Wechsel tatsächlich nach den Fähigkeiten des Personals durchgeführt wird. Um dies zu gewährleisten, braucht es Sicherungen, die die Verhandlung von Personalwechseln in kleinen Kreisen und außerhalb der demokratisch verantwortlichen
Antwort von Markus Pauzenberger (SPD), Wahlkreis Mi 01 am 30.08.2006:
Ich bin für eine Karenzzeit. Bin mir aber nicht im klaren ob es 1, 2, oder 3 Jahre sein soll.
Antwort von Udo König (WASG), Wahlkreis Re 04 am 30.08.2006:
Ja
Antwort von Thomas Brandt (FDP), Wahlkreis Pa 02 am 30.08.2006:
Es sollte eine Karenzzeit von 5 Jahren gelten.
Bei Beamten sind nur leitende Beamte einzubeziehen.
Ein Verzicht auf Versorgungsbezüge sollte nicht möglich sein, da darüber auch die Familien abgesichert sind.
Antwort von Jens-Olaf Neuling (WASG), Wahlkreis Tr-Kö 03 am 30.08.2006:
JA.
Das Vertrauen in die Politik kann nur wiedererlangt werden, wenn die Parlamentarier endlich für mehr Transparenz und Offenheit sorgen – auch in diesem Fall.
Selbst, wenn Mitglieder des Senats, Beamte und Wahlbeamte auf ihre Versorgungsbezüge freiwillig verzichten, aber andererseits die Gefahr einer Interessenkollision besteht, muss eine Karenzzeit von 3 Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt gelten.
Antwort von Dr. Robbin Juhnke (CDU), Wahlkreis Nk 04 am 30.08.2006:
Eine Karenzzeit halte ich für diskutabel. Bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge sollte der Einzelfall betrachtet werden.
Antwort von Peter Warnst (REP), Wahlkreis Mi 03 am 30.08.2006:
Auch das Beispiel Gerhard Schröder ist in diesem Zusammenhang zu nennen.
Ja, es ist dringend notwendig, daß Politiker nicht schon zu Amtszeiten ihre "zweite Karriere" in der Wirtschaft vorbereiten können.
Antwort von Ulrich Dittmar (FDP), Wahlkreis Pa 07 am 30.08.2006:
Ja
Antwort von Jörg Heinrich (WASG), Wahlkreis Ma-He 05 am 30.08.2006:
Das Problem ist schwieriger , als das man dies sofort mit einem klaren "JA" oder "NEIN" beantworten kann. Zuerst steht die grundgesetzmäßig garantierte freie Berufswahl. Die gilt nun mal auch für Ex-Politiker. Trotzdem hinterläßt es einen sehr faden Beigeschmack, wenn ein Politiker mit Steuermitteln Firmen gründen oder fördern läßt, um nach seiner Amtszeit an deren Spitze dicke Chefpostengehälter zu kassieren.
Der Wähler ist gefordert, der entsprechenden Partei mittels eines guten Gedächtnisses am Wahltag die Quittung zu geben, so daß von dieser Seite der entsprechende Druck entsteht, den die Parteien verstehen.
Im Übrigen ist eine 3-jährige Karenzzeit viel zu kurz, denn es gäbe in dieser Zeit genug Möglichkeiten mit überteuerten Beraterverträgen dem Abgeordneten sein "Wohlwollen" von früher zu vergelten.
Antwort von Manfred Rickmeyer (Die Couragierten), Wahlkreis Ma-He 05 am 30.08.2006:
Der Fall Schröder erfordert geradezu eine solche Beschränkung nach dem Ausscheiden.
Antwort von Franz Männer (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 29.08.2006:
Auch hier ein klares JA. Nur so und durch weitere "vertraunsbildende Maßnahmen" kann der Politikverdrossenheit der Menschen beigekommen werden.
Antwort von Frank Ditsche (EINZEL), Wahlkreis Re 01 am 29.08.2006:
ich denke sie meinen die übergangsbezüge- die sollten dann nicht gezahlt werden. generell sollten versorgungsleistungen
erst ab dem rentenalter- also irgendwann ab 67 gezahlt werden. eine arbeitnehmer der arbeitslos wird und keine alg mehr bekommt erhält auch nicht schon ein tel seiner erarbeiteten rente
Antwort von Klemens Domning (WASG), Wahlkreis Mi 05 am 29.08.2006:
Ich stimme Ihnen zu.
Antwort von Siemen Dallmann (WASG), Wahlkreis Mi 02 am 29.08.2006:
Ich habe keine Probleme mit einer Karenzzeit von 3 Jahren.
Für mich würde aber schon von Anfang an eine solche Tätigkeit nicht in Frage kommen.
.
Antwort von Petra Lehmann (WASG), Wahlkreis Ma-He 01 am 29.08.2006:
Ich habe nicht vor, eine etwaige politische Funktion für meine ganz persönliche "Public Private Partnership" zu nutzen. Ich glaube auch nicht, daß ich als Kandidatin der WASG mit solchen Posten überhäuft werde. Was bürgerliche Politiker angeht, stimme ich Ihrem Vorschlag mit der Karenzzeit auch bei Verzicht auf Versorgungsbezüge zu.
Antwort von Gregor Hoffmann (CDU), Wahlkreis Li 02 am 29.08.2006:
Der Fall Bielka (SPD) war tatsächlich ein politischer Skandal. Freie Berufswahl sollte auch für Spitzenpolitiker gelten. Ich sehe aber wie Sie eine moralische Verantwortung und kann mir bestimmte Bedingungen in besonderen Verquickungen vorstellen.
Antwort von Jens Augner (GRÜNE), Wahlkreis Re 02 am 29.08.2006:
Ja.
Antwort von Malte Priesmeyer (FDP), Wahlkreis Te-Sch 06 am 29.08.2006:
Ob es drei Jahre oder mehr oder weniger sein müssen wäre eine im Gesetzgebungsprozeß zu klärende Detailfrage. Grundsätzlich: Ja.
Antwort von Werner Riedel (FDP), Wahlkreis Pa 06 am 29.08.2006:
Entsprechend der gemachten Erfahrungen und der auch gehörten Beteuerungen der ehemaligen Senats- bzw. Wahlbeamten bin ich konsequent für die Karenzzeit und deren Einhaltung.
Antwort von Andreas Koska (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 02 am 29.08.2006:
Jedes Neben- oder Haupeinkommen, dass nach der Amtszeit ausgeübt und mit der vorrangegangenen Tätigkeit zusammenhängt muss angerechnet werden. Ich halte jede in diesem Zusammenhang stehende Tätigkeit ob von Bielka oder Schröder für geschmacklos uns sittenwidrig.
Antwort von Michael Schröter (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 01 am 29.08.2006:
finde ich gut
Antwort von Maximilian Festerling (Die PARTEI), Wahlkreis Nk 02 am 29.08.2006:
Finde ich richtig.
Antwort von Dr. Fritz Felgentreu (SPD), Wahlkreis Nk 02 am 29.08.2006:
Wenn wir wollen, dass Menschen in politischen Ämtern sich als Volksvertreter und nicht als Berufspüolitiker empfinden, dann darf ihnen der Rückweg ins Berufsleben bzw. der Hin- und Herwechsel zwischen Politik und Beruf nicht versperrt sein. Deshalb bin ich gegen gesetzlich vorgeschriebene Karenzzeiten. Einem Grundmisstrauen ("fahler Geschmack") begegnet man am besten durch Transparenz hinsichtlich dessen, was man will und tut; nicht durch Beschränkungen, die Personen an öffentliche Ämter fesseln.
Antwort von Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 29.08.2006:
Dieses Feld ist sicherlich im Einzelfall unter Umständen sehr schwierig. ich halte die EU-Regelung für EU-Kommissare für praktikabel.
Antwort von Dr. Sibyll-Anka Klotz (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 04 am 29.08.2006:
Die Einführung einer Karenzzeit wird von mir unterstützt und gefordert! Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestellten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
Antwort von Heiner von Marschall (GRÜNE), Wahlkreis Re 01 am 29.08.2006:
Ich befürworte eine solche Karanzzeit, auch bei Verzicht auf Abgeornetenbezüge. Die Vermeidung von Interessenkollisionen, insbesondere zum Ende einer Dienstzeit, hat m.E. Vorrang. Ausnahmeregelungen sollten allerdings möglich sein, bspw. für die Rückkehr in einen bereits vorher ausgeübten und bei der Wahl öffentlich gemachten Beruf.
Antwort von Benedikt Lux (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 04 am 29.08.2006:
1. Karenzzeit: Dafür. Nicht nur wegen des fahlen Geschmacks, sondern zu vörderst weil öffentliche Interessen bisweilen den unternehmerischen Interessen gegenläufig bis schädlich sind. Eine unangemessene Stärkung und ein Wissens- und Machtvorsprung des privaten Unternehmens droht. Notwendig wäre eine klare, "schwarze Liste" von Positionen und Art der Unternehmen, bei denen keine oder nur bestimmte Tätigkeiten angenommen werden.

2. Grundsätzlich ja.
Antwort von Robert Schaddach (SPD), Wahlkreis Tr-Kö 04 am 28.08.2006:
ist die Frage wovon sollen die Betroffenen dann leben
Antwort von Thomas Isenberg (SPD), Wahlkreis Mi 02 am 28.08.2006:
Ja, sofern die Karenzzeit bei den Regelungen zum Ausscheiden aus dem Wahlamt adäquat berücksichtigt wird.
Antwort von Helmut Horst (Die Linke.), Wahlkreis ChWi 07 am 28.08.2006:
Ja
Antwort von Andreas Hilmer (FDP), Wahlkreis St-Ze 05 am 28.08.2006:
Die Frage ist, wie Sie Karnenzzeit definieren. Man kann wohl fordern, dass ein Abgeordneter, o.ä. innherlb von 3 Jahren nicht in einem Unternehmen eine Tätigkeit aufnimmt, mit dem er während seiner Dienstzeit intensiv befasst war (anders als Altkanzler Schröder), jedoch darf eine freie Berufswahl nicht verhindert werden.
Antwort von Gabriele Vonnekold (GRÜNE), Wahlkreis Nk 01 am 28.08.2006:
Ja, ähnliche Regelungen sind in der freien Wirtschaft für Führungskräfte durchaus üblich. Der direkte Übergang aus einem Amt, in dem über die Belange von Firmen und Institutionen entschieden wurde in eins dieser Unternehmen fördert immer den Verdacht auf Vetternwirtschaft.
Antwort von Udo Wolf (Die Linke.), Wahlkreis Nk 02 am 28.08.2006:
Ja
Antwort von Christian Gaebler (SPD), Wahlkreis ChWi 07 am 28.08.2006:
Ich denke, dass das im Einzelfall entschieden werden muss. Es darf keine generellen Berufsverbote geben, das wäre auch rechtlich fragwürdig. So muss z.B. grundsätzlich möglich sein, dass die Fachkompetenz, die sich politisch Tätige erworben haben, auch bei Unternehmen in öffentlichem Eigentum zur Anwendung kommen können. Für diese ist aber wichtig, dass es ein transparentes Besetzungsverfahren gibt.
Für private Unternehmen sehe ich nur wenig Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren. Zudem bleibt die Frage, was ein erhebliches wirtschaftliches Interesse ist. Grundsätzlich sollte der Anschein ein solchen Verbindung aber vermieden werden.
Antwort von Irmgard Franke-Dreßler (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 07 am 28.08.2006:
Ich bin unbedingt für eine Karrenzzeit für Politiker/innen in herrausragender Position.
Wer nach dem Ausscheiden aus seinem Amt auf seine Versorgungsbezüge verzichtet, sollte dann im Anschluss eine Tätigkeit für ein Unternehmen nur dann ohne Karrenzzeit aufnehmen können, wenn keine Interessenkollision besteht.
Antwort von Christa Mientus (FDP), Wahlkreis Ma-He 04 am 28.08.2006:
Bei Interessenskonflikt (juristische Abgrrenzung schwierig!) zwischen Aufgaben eines Mandatsträgers und seiner späteren beruflichen Tätigkeit bin ich für eine Karenzzeit.
Der Verzicht auf erworbene Ansprüche deutet nur darauf, dass eine lukrative Möglichkeit vorliegt. Eine Ausräumung des Konfliktes ist damit nicht gegeben, kann also auch nicht für die Aufhebung einer Karenzzeit sprechen.
Antwort von Karsten Sell (CDU), Wahlkreis ChWi 03 am 28.08.2006:
Ja, das denke ich sollte so sein. Der Abgeordnete wird schließlich vom Steuerzahler bezahlt. Ist das Mandat zu Ende, dann sollte er auch wieder arbeiten dürfen, aber nicht in Bereichen wo eine Interessenkollision besteht.
Antwort von Thomas Seerig (FDP), Wahlkreis St-Ze 01 am 28.08.2006:
Sperrefristen sind in der Wirtschaft üblich, warum nicht auch in der Politik.

Es darf aber kein Arbeitsverbot nach dem Mandat geben, denn der Hinterbänkler ohne Wiederwahl muss und will wieder in den Job, gerade bei jüngeren Abgeordneten - keine Zwangsbindung an die Politik.
Antwort von Martina Michels (Die Linke.), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 28.08.2006:
ja
Antwort von Christian Fender (GRÜNE), Wahlkreis Ma-He 01 am 27.08.2006:
Und nach drei Jahren? Ich weiß nicht, ob das die optimalste Lösung ist, finde den Ansatz aber richtig. Viel wichtiger ist eine hellwache und kritische Medienlandschaft.
Antwort von Ernst Welters (Die Linke.), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 27.08.2006:
Karenzzeit die Frage nach den Versorgungsbezügen ist mir zu unpräziese.
Antwort von Björn Jotzo (FDP), Wahlkreis ChWi 07 am 27.08.2006:
Die FDP-Fraktion hat in der laufenden Legislaturperiode einen Antrag mit einer ähnlichen Intention gestellt. Leider stieß dieser auf wenig Resonanz bei den anderen Fraktionen.

Ob eine Karenzzeit von drei Jahren oder eine kürzere Dauer sinnvoll ist, darüber kann man streiten. Ich persönlich halte eine Karenzzeit vor allem für sinnvoll, wenn verantwortliche Politiker nach Ende ihrer politischen Karriere in staatseigenen oder staatsbestimmten Unternehmen "untergebracht" werden sollen. Solche Versorgungsposten lehne ich ab.
Antwort von André Nogossek (Bildungspartei), Wahlkreis ChWi 03 am 27.08.2006:
Eine deutliche Karenzzeit sollte gelten. Ob diese genau drei oder nur zwei Jahre oder gar die gesamte folgende Wahlperiode betragen sollte, darüber bin ich mir noch nicht schlüssig.
Wenn die Gefahr einer Interessenkollision real gegeben ist, sollte die Karrenzzeit auch bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge gelten.
Antwort von Ali Kamburoglu (EINZEL), Wahlkreis Mi 04 am 27.08.2006:
Ja, ich finde die Karenzzeit von 3 Jahren eine gute idee.
Meiner Meinung nach, soll es auch bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge gelten.
Antwort von Mario Schwab (Bildungspartei), Wahlkreis Pa 09 am 27.08.2006:
Die Versorgungsbezüge sind da wohl der einzige Punkt wo diese Leute zu Treffen sind. Ein ganz klares Ja.
Bei den Lobbyisten stehen solche Leute auch wenn sie nicht in der Presse stehen mit ihrem Wissen und ihren Kontakten ganz hoch im Kurs.
Antwort von Anja Schillhaneck (GRÜNE), Wahlkreis Mi 04 am 27.08.2006:
Ja, eine solche Karenzzeit solte auf jedenfall gelten, um zu vberhindern, dass 'alte' Loyalitäten und Beziehungen einfach sang- und klanglos in die 'neue' Funktion mit hinübergenommen werden, aber auch, um bei absehbaren Funktionswechseln aus der Verwaltung in die Wirtschaft zu verhindern, dass schon mal sozusagen vorab im Sinne des künftigen Auftrags- oder Arbeitgebers gehandelt wird.
Antwort von Renate Herranen (WASG), Wahlkreis Mi 03 am 27.08.2006:
Viele BürgerInnen sind zu Recht sehr verwundert, wohin nach Ende einer Legeslative einige PolitikerInnen wechseln. Ich stimme Ihnen zu, dass eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren wieder mehr Vertrauen in die Politik bringen würde.
Diese Karenzzeit hat dann ohne "wenn und aber" zu gelten.
Antwort von Rudolf Dettweiler (EINZEL), Wahlkreis ChWi 04 am 27.08.2006:
Auch nach 3 Jahren Karenzzeit ist ein Interessenkonflikt nicht auszuschließen. Von daher schlage ich vor
1. die Karenzzeit auf 1 Jahr zu beschränken
2. die Versorgungsbezüge über die Dauer der unternehmerischen Tätigkeit ersatzlos zu streichen.
Antwort von Bernd Feiden (WASG), Wahlkreis St-Ze 06 am 27.08.2006:
Ich befürworte eine 3jährige Karenzzeit.
Ja.
Antwort von Dirk Behrendt (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 02 am 27.08.2006:
Dem Probleme der privatwirtschaftlichen Nutzung des dienstlich erworbenen Wissens bzw. der Kontakte scheint nur durch ein zeitliches Verbot beizukommen sein. Dieses ist allerdings auf den konkreten Tätigkeitsbereich einzugrenzen, denn ansonsten käme es einem temporären Berufsverbot gleich.
Antwort von Marc Schulte (SPD), Wahlkreis ChWi 02 am 27.08.2006:
Grundsätzlich halte ich die Idee einer Karenzzeit für sehr sinnvoll. Zu klären bleibt aber, wer zu entscheiden hat, dass ein Interessenkollision vorliegt. Soll ein Stadtrat, der in seiner Funktion vertrauensvoll mit Transparency International gearbeitet hat und vielleicht ein Gutachten erbeten hat, danach nicht für die Organisation arbeiten dürfen?
Antwort von Michael Wendt (GRÜNE), Wahlkreis Nk 02 am 27.08.2006:
Ich halte eine solche Karenzzeit für sinnvoll und notwendig, wobei vielleicht eingeräumt werden muß, dass es Abgrenzungsprobleme geben kann. Es wäre z.B. zu klären ob eine solche Karenzzeit auch für Lehrerinnen und Lehrer gelten muß, die parlamentarisch mit Bildungspolitik befasst waren. Grundsätzlich halte ich solche Grenzsituationen aber für regelbar.
Antwort von Hans-Werner Andreas (DAP), Wahlkreis Ma-He 06 am 26.08.2006:
Ja, unbedingt. Ich würde die Karenzzeit auf die Dauer der Legislaturperiode ausdehnen. Bei Verzicht auf Versorgungsbezüge ist m.E. sogar erhöhte Wachsamkeit geboten!
Antwort von Klaus-Jürgen Dahler (Die Linke.), Wahlkreis Ma-He 05 am 26.08.2006:
Das würde ich unterstützen.
Antwort von Lothar Schwarz (WASG), Wahlkreis Pa 01 am 26.08.2006:
Obwohl das die Verflechtung von Industrie und Politik nicht erheblich reduzieren wird, sollte diese Möglichkeit genutzt werden. Also: ja zu beiden Fragen.
Antwort von Michael Koschitzki (WASG), Wahlkreis Pa 07 am 26.08.2006:
Die etablierten Parteien machen Politik für das Kapital und werden dafür in allen möglichen Formen entlohnt, auch in Form von Vorstandsposten.
Das wird sich durch eine Karenzzeit, die ich für positiv und fortschrittlich halte, nicht ändern. Nötig ist eine Politik im Interesse der abhängig Beschäftigten, Jugendlichen und Arbeitslosen. Dann wird es auch keine Angebote für großzügige Posten geben. Für diese Politik steht die WASG.
Antwort von Christoph Huhn (SPD), Wahlkreis Ma-He 07 am 26.08.2006:
Ich sehe eine Karenzzeit von 18 Monate für ausreichend
Antwort von Reinhard Frede (FDP), Wahlkreis Te-Sch 03 am 26.08.2006:
Nein.
Antwort von Rüdiger Kurock (WASG), Wahlkreis Ma-He 07 am 26.08.2006:
ja,
das Problem besteht allerdings in der Möglichkeit der öffentlichen Kontrolle
Antwort von Lukas Kliem (EINZEL), Wahlkreis Te-Sch 01 am 26.08.2006:
wenn man mit der entsprechenden kriminellen Energie die wirtschaftlichen Interessen beizeiten gut plant, dürfte der spätere Verzicht auf die Versorgungsbezüge sicher leicht fallen. Aus diesem grunde: ja
Antwort von Sirko Schulz (FDP), Wahlkreis Li 04 am 26.08.2006:
Die Gefahr ist, dass er sich nicht nach dem Ausscheiden aus dem einen Amt, auf das andere bewirbt, sondern dass langfristig die Bedingungen für den Wechsel geschaffen werden und das neue Amt dem eigenen Gusto entsprechend erst ausgestaltet und dann angetreten wird. Ich spreche mich daher für eine solche Karenzzeit aus, auch wenn dadurch die Möglichkeit der personalen Steuerung öffentlicher Unternehmen reduziert wird, indem eine hervorragend vernetzte und politisch eingebundene Führungskraft an dieser Stelle verhindert wird. Dadurch wird allerdings nicht verhindert, dass sich Politiker während ihrer Amtszeit in der Privatwirtschaft die Pension gestalten können.
Antwort von Thomas Maier (Die Linke.), Wahlkreis Te-Sch 01 am 25.08.2006:
Tendenziell ja.
Antwort von Alexandra Arnsburg (WASG), Wahlkreis Pa 05 am 25.08.2006:
keine Antwort
Antwort von Ralf Kühne (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 05 am 25.08.2006:
Eine solche Regelung ist in Berlin-Brandenburg angesichts der unüberschaubaren Anzahl solcher "Querrotationen" dringend erforderlich. Ich könnte mir vorstellen, eine solche Regelung in abgemilderter Form für sämtliche leitenden Positionen im öffentlichen Dienst einschließlich der Eigenbetriebe analog zu Regelungen in den USA einzuführen.
Die die Bedeutung von Netzwerkbildung insbesondere in der Wirtschafts- und Strukturpolitik zu Recht zunimmt, müssen hier ebenso Instrumente gefunden werden, wie Verflechtungen erkannt und unterbunden werden können. Hier wurde meiner Beobachtung nach in den vergangenen Jahren eine Politik der Intransparenz gepflegt, die die Verhältnisse zu Zeiten der großen Koalition noch in den Schatten stellt.
Keinesfalls sollte man sich durch Verzicht auf Versorgungsbezüge von diesen Regeln freikaufen können.
Antwort von Andreas Apelt (CDU), Wahlkreis Pa 08 am 25.08.2006:
ja, mind. 1 Jahr Karenzzeit
Antwort von Henner Schmidt (FDP), Wahlkreis Mi 02 am 25.08.2006:
Eine Karenzzeit ist unbedingt nötig. Dies gilt auch bei Verzicht auf Versorgungsbezüge, denn dadurch wird die Interessenkollision im Amt nicht verhindert. Aus meiner Sicht und aus Sicht der FDP allgemein ist eine Karenzzeit vom 3 Jahren zu kurz, wir schlagen 5 Jahre vor
Antwort von Elfi Jantzen (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 01 am 25.08.2006:
Ja, auch die Einführung einer Karenzzeit wird von mir und unserer Fraktion unterstützt und gefordert!
Mehrfach, zuletzt bei der Novellierung des Berliner Betriebe-Gesetzes haben wir beantragt, eine „Lex Bielka“ zu beschließen, die ehemaligen Aufsichträten eine Vorstandstätigkeit für die Dauer von fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden untersagt. Vormaligen Mitgliedern des Senats, Angestell-ten und Beamten des Landes Berlin in leitender Funktion soll eine Vorstandstätigkeit frühestens 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Landesdienst gestattet sein. Diese Anträge sind von der Parlamentsmehrheit aus SPD und PDS durchgehend abgelehnt worden.
5. Vom Landeskriminalamt in Niedersachsen wird seit einigen Jahren ein internetgestütztes System betrieben, das anonyme Hinweisgabe ermöglicht. Die Erfolge das Systems sind deutlich. Werden Sie sich für die Installation eines anonymen Hinweisgebersystems für Berlin einsetzen?
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6. Halten Sie ein behördenumfassendes "Lagebild Korruption" in Berlin für denkbar, das von einem Antikorruptionsbeauftragten erstellt und dem Abgeordnetenhaus jährlich vorgelegt wird?
Es ist wichtig, dass das Thema "Korruption" in der politischen Landschaft offensiv und ohne Vorbehalte diskutiert wird. Eine umfassende, ungeschönte Analyse der Problemfelder wird vor allem dazu beitragen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die negativen Folgen von Korruption für alle Berliner Bürger zu schärfen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Korruptionsvermeidung.
Insgesamt von 154 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten
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7. Wie werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass das Thema Korruption in der Öffentlichkeit formuliert und diskutiert wird?
Insgesamt von 156 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten
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