Fragen und Positionen der Verbände


Wichtiger Hinweis: Die mit Parteiposition oder Parteiantwort gekennzeichneten Antworten bei Fragen des BUND und der GEW sind keine persönlichen der Kandidaten, sondern jeweils automatisch zugeordnete Antworten der Parteien. Diese können von den Kandidaten persönlich überarbeitet/ergänzt/geändert werden (s. FAQ).

Hinweis: Die persönlichen bzw. ergänzten Antworten sind in der Option "Alle Antworten" vor den "Parteiantworten" gelistet. Aber Achtung: "Alle Antworten" erfordert bei langsamen Verbindungen lange Ladezeiten.

 

Transparency International Deutschland e.V.

Transparency International Deutschland e.V.

Transparency International - Deutschland e.V. (kurz: "Transparency Deutschland" oder TI-D) arbeitet gemeinnützig und ist politisch unabhängig. TI-Ds Grundprinzipien sind Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft. TI-D meint: Eine effektive und nachhaltige Bekämpfung und Eindämmung der Korruption ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen bilden: zur Schärfung des öffentlichen Bewusstseins über die schädlichen Folgen der Korruption und zur Stärkung nationaler und internationaler Integritätssysteme. Transparency arbeitet nicht konfrontativ, sondern sucht Koalitionen mit Regierungen, Verwaltungen und Politikern, mit der Wirtschaft und mit Gruppen der Zivilgesellschaft, die eine vertrauenswürdige, transparente, werteorientierte, zivile demokratische Politikkultur vertreten. Demokratie bedeutet gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischen Entscheidungen und setzt den gleichen und freien Zugang zu den entscheidungsrelevanten Informationen voraus. Die demokratische Staatsform wird nur als eine nicht-korrupte Demokratie überleben. Dazu müssen ihre Grundlagen - Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit - für den Einzelnen erfahrbar bleiben.

www.transparency.de

Gestellte Fragen:

1. Wären Sie persönlich bereit, Nebentätigkeiten wie die entgeltliche Tätigkeit der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten neben einer Meldung an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses auch im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen ?
Das Abgeordnetenhaus hat am 27.10.2005 im "Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes" (Drucksache 15/4294 vom 16.09.2005) die Verhaltensregeln der Mitglieder des Abgeordnetenhauses verändert. Leider geht die Neuregelung aus Sicht von Transparency International nicht weit genug.
Insgesamt von 168 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten
Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis
2. Wären Sie bereit, auch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Ihre Tätigkeiten neben Ihrer Tätigkeit als Abgeordnete(r) anzugeben, obwohl das Berliner Parlament ein Teilzeitparlament ist?
Insgesamt von 169 Kandidaten beantwortet.
Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis
Antwort von Christa Müller (SPD), Wahlkreis Pa 04 am 15.09.2006:
Für die Antwort der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus laden Sie sich bitte direkt diese Datei im PDF-Format unter diesem Link tinyurl.com/e57ev auf Ihren Rechner.
Antwort von Oliver Wolters (WASG), Wahlkreis Re 02 am 15.09.2006:
Kurze Frage, kurze Antwort: Ja.
Antwort von Sven Diedrich (Die Linke.), Wahlkreis Mi 01 am 12.09.2006:
Ja, wenn das jemanden interessiert.
Antwort von Udo Eisner (DL), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 11.09.2006:
Ja, wobei ich die Zeit für gekommen halte, die Fiktion vom Freizeitparlament zu Grabe zu tragen und den Abgeordneten auskömmliche Diäten zu gewähren, damit sich ein Fall „Landowski“ nicht wiederholen kann. Dann würden sich Nebentätigkeiten auf wenige Ausnahmen reduzieren.
Antwort von Dr. Eckehart Ehrenberg (DL), Wahlkreis ChWi 05 am 11.09.2006:
Ja. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 1.
Antwort von Maren Schellenberg (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 06 am 11.09.2006:
Ja !
Antwort von Michael Dietmann (CDU), Wahlkreis Re 05 am 10.09.2006:
Ja, weil dadurch der Öffentlichkeit ein zutreffender Eindruck über die Arbeitsbelastung der Abgeordneten vermittelt wird.
Antwort von Axel Hülfert (WASG), Wahlkreis St-Ze 03 am 10.09.2006:
ja.
Antwort von Heidi Kosche (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 10.09.2006:
ja, das bin ich. Für mich steht aber fest, dass meine Haupttätigkeit die einer Abgeordneten sein wird.
Antwort von Monika Thamm (CDU), Wahlkreis Te-Sch 01 am 09.09.2006:
siehe oben;  ich glaube im übrigen, daß die Tätigkeit als Abgeordnete/r - auch wenn sie offiziell als Teilzeitarbeit gilt - wohl doch ein fulltime job ist.
Antwort von Michael Schmacke (B), Wahlkreis Pa 06 am 09.09.2006:
warum nicht?
Antwort von Jürgen Biele (GRÜNE), Wahlkreis Nk 06 am 08.09.2006:
Ja, aber siehe Antwort zu 1.
Antwort von Cerstin-Ullrike Richter-Kotowski (CDU), Wahlkreis St-Ze 01 am 08.09.2006:
Siehe vorherige Antwort.
Antwort von Renate Giese (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 06 am 08.09.2006:
ja
Antwort von Andreas Brilla (WASG), Wahlkreis Tr-Kö 01 am 07.09.2006:
Selbstverständlich haben die Bürger,die mich wählten,ein Recht darauf,zu wissen,ob ich meinen Pflichten als Abgeordneter nachkomme und meine Zeit und Energie vordergründig als Volksvertreter einbringe.
Antwort von Andrea Schulteisz (WASG), Wahlkreis Ma-He 06 am 07.09.2006:
Ja
Antwort von Hella Dunger-Löper (SPD), Wahlkreis ChWi 06 am 06.09.2006:
Ja
Antwort von Peter Sehmsdorf (CDU), Wahlkreis Pa 06 am 06.09.2006:
Ja, das würde ich, um zu zeigen, welche Arbeitsintensität dahinter steht und dass das Abgeordnetenmandat keineswegs dazu ausreicht, seine Familie, wenn man denn hat, zu ernähren.
Antwort von Dr. Bernd Burger (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 06.09.2006:
ja
Die Wähler und Bürger sollen sich informieren können, wer das Wohl Berlins in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit stellt.
Antwort von Maik Berendt (CDU), Wahlkreis Li 06 am 06.09.2006:
Ja, denn auch dies ist Bestandteil einer für mich notendigen Transparenz.
Antwort von Holger Werner (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 06.09.2006:
Warum nicht schon heute, pro Tag 18 Stunden, Sonnabend oder Sonntag kenne ich durch meine vielen Ehrenamtlichen Tätigkeiten seit Monaten nicht.
Antwort von Bernd Ibsch (FDP), Wahlkreis Tr-Kö 01 am 05.09.2006:
Ja
Antwort von Axel Sauerteig (GRÜNE), Wahlkreis Tr-Kö 02 am 05.09.2006:
Sofern das so pauschal angegeben werden kann. Oftmals erfordern solche Tätigkeiten, auch ehrenamtliche, kurzfristig einen hohen Zeitaufwand und dann längere Zeit keinen mehr. Mein Grundsatz dabei ist und wird es sein, daß die Abgeordnetentätigkeit in keiner Weise darunter leiden oder irgendwie tangiert ist.
Antwort von Joachim Esser (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 05 am 05.09.2006:
Ja. Ich arbeite nicht nebenher, weil der Job eines finanzpolitischen Sprechers in einer so kleinen Fraktion wie der unseren rund 60 Wochenstunden Arbeit erfordert. Zuweilen, in Haushaltsberatungen insbesondere, ist es sogar mehr!
Antwort von Andrea Guse (HP), Wahlkreis Pa 05 am 05.09.2006:
Ja sicher. Ich sehe da absolut kein Problem.
Antwort von Mario Czaja (CDU), Wahlkreis Ma-He 05 am 05.09.2006:
Ja, weil dadurch der Öffentlichkeit ein zutreffender Eindruck über die Arbeitsbelastung der Abgeordneten vermittelt wird.
Antwort von Alice Ströver (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 04 am 05.09.2006:
Meine Abgeordnetenarbeitszeit nimmt mich ca. 40 Stunden in der Woche in Anspruch, meine Dozententätigkeit ca. 5 Stunden und meine Beratungstätigkeit ebenfalls ca. 5 Stunden.
Antwort von Andreas Tetzlaff (SPD), Wahlkreis Nk 05 am 05.09.2006:
Nein, so lange das Berliner Parlament ein Teilzeitparlament ist, nicht.
Antwort von Florian Graf (CDU), Wahlkreis Te-Sch 05 am 05.09.2006:
Ja, weil dadurch der Öffentlichkeit ein zutreffender Eindruck über die Arbeitsbelastung der Abgeordneten vermittelt wird.
Antwort von Roman Simon (CDU), Wahlkreis Te-Sch 03 am 05.09.2006:
Ja, ich wäre bereit, die durchschnittliche entgeltliche Wochenarbeitszeit anzugeben.
Antwort von Cornelius Bechtler (GRÜNE), Wahlkreis Pa 03 am 04.09.2006:
Aus meiner Kenntnis wird von Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen erwartet, dass sie ihre Tätigkeit in Vollzeit ausüben. Ich halte die Aufgaben eines Parlamentariers in Berlin auch nur in Vollzeit leistbar. Deshalb käme für mich eine weitere Tätigkeit nicht in Frage.

Um Ihre Frage zu beantworten, halte ich die Angabe der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit der Nebentätigkeit für richtig.
Antwort von Nabil Rachid (Die Linke.), Wahlkreis Nk 01 am 04.09.2006:
Ja
Antwort von Jürgen Bornschein (CDU), Wahlkreis Pa 02 am 04.09.2006:
Ja
Antwort von Uwe Goetze (CDU), Wahlkreis ChWi 01 am 04.09.2006:
Ja, weil dadurch der Öffentlichkeit ein zutreffender Eindruck über die Arbeitsbelastung der Abgeordneten vermittelt wird.
Antwort von Stefanie Bung (CDU), Wahlkreis ChWi 07 am 04.09.2006:
Ja.
Antwort von Angelika Höhne (GRÜNE), Wahlkreis Sp 02 am 04.09.2006:
Ja!
Antwort von Renate Harant (SPD), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 04.09.2006:
Dazu wäre ich bereit, falls ich eine Nebentätigkeit aufnehmen würde.
Antwort von Dr. Klaus Lederer (Die Linke.), Wahlkreis Pa 03 am 04.09.2006:
Auch damit hätte ich kein Problem. Wenngleich anzumerken ist, dass jenseits der rechtlichen Qualifizierung des Parlaments als Teilzeitparlament eine ernsthafte Abgeordnetentätigkeit einen großen Teil der Zeit erfordert. Die Ausübung eines Vollzeitberufs ist illusorisch. Die berufliche Tätigkeit dient in meinem Falle bestenfalls dem Zweck, die Tuchfühlung zur praktischen Tätigkeit nicht zu verlieren, nicht von der politischen Amtsausübung faktisch abhängig zu werden. Zu meinem "persönlichen" Kodex in dieser Hinsicht verweise ich auf meine Internetseite.
Antwort von Peter Lundkowski (FDP), Wahlkreis Mi 05 am 04.09.2006:
Nein. <br/>
Die Arbeitszeit ist in diesem Tätigkeitsbereich eine individuelle Angelegenheit. Genau wie eine Lehrkraft kann ein Abgeordneter seine Arbeitszeit ( zeitliche Lage und Umfang ) individuell gestalten. Je nach Intensität des Einsatzes kann die Wochenarbeitszeit unterschiedlich ausfallen.
Antwort von Gerhard Seyfarth (WASG), Wahlkreis Te-Sch 05 am 03.09.2006:
Ja. Allerdings halte ich die Behauptung, das Abgeordnetenhaus sei ein Teilzeitparlament, für eine Lebenslüge aus früheren Jahrzehnten.
Antwort von Christoph Sonnenberg-Westeson (GRÜNE), Wahlkreis Sp 01 am 03.09.2006:
Ja.
Antwort von Volker Ratzmann (GRÜNE), Wahlkreis Pa 08 am 03.09.2006:
Auch dazu bin ich bereit. Ich arbeite derzeit fast ausschließlich als Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender. Über das Jahr gerechnet, arbeite ich wahrscheinlich kaum mehr als 1 Stunde pro Woche für die Kanzlei.
Antwort von Hans-Ulrich Riedel (Die Linke.), Wahlkreis ChWi 02 am 03.09.2006:
Ja !
Antwort von Kirsten Flesch (SPD), Wahlkreis Nk 01 am 03.09.2006:
siehe Frage 1
Neben meiner Tätigkeit als Abgeordneter bin ich natürlich noch für die SPD ehrenamtlich tätig, wenn es die Zeit erlaubt auch für SGK oder AWO
Antwort von Beate Buchwald (GRÜNE), Wahlkreis Ma-He 07 am 03.09.2006:
Ja
Antwort von Rainer Wiebusch (SPD), Wahlkreis Li 02 am 03.09.2006:
Als Parlamentsbeamter in der Verwaltung des Deutschen Bundestages habe ich einen "Fulltimejob". Als Mitglied des Abgeordnetenhauses werde ich beides "nebeneinander" nicht schaffen können. (Außerdem habe ich ja auch noch eine Familie!) Deshalb werde ich hauptberuflich eine Teilzeitlösung anstreben. In welchem Umfang dies zu geschehen hat, werde ich von den künftigen Aufgaben im Abgeordnetenhaus abhängig machen. Das Ergebnis werde ich dann veröffentlichen (siehe Frage 1).
Antwort von Dr. Sven Korzilius (WASG), Wahlkreis Mi 04 am 02.09.2006:
Ja!
Antwort von Sibylle Centgraf (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 06 am 01.09.2006:
Ja
Antwort von Ulrich Brettin (SPD), Wahlkreis Ma-He 06 am 01.09.2006:
Ja
Antwort von Dr. Felicitas Tesch (SPD), Wahlkreis ChWi 01 am 01.09.2006:
Ja.
Antwort von Udo Voigt (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 04 am 01.09.2006:
Grundsätzlich sollte ein so wichtiges Parlament kein Teilzeitparlament sein.
Aber, auch ein "Teilzeitabegeordneter" muß sich dem Volk gegenüber verantworten. Hier wird man "Nebentätigkeiten" zwar nicht völlig untersagen können, doch hat der Bürger ein Recht darauf zu wissen, für wen er was leistet und, was der Abgeordnete dafür bekommt!
Antwort von Claudia Hilse (CDU), Wahlkreis Mi 02 am 01.09.2006:
Ja, soweit es nicht auch ehrenamtliche Tätigkeiten betrifft.
Antwort von Helmut Heinrich (CDU), Wahlkreis ChWi 04 am 01.09.2006:
Ja
Antwort von Fritz Liebenow (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 05 am 01.09.2006:
Für mich ist das selbstverständlich über die weitere Arbeit zuberichten. Wem es interessiert was ein Abgeordneter noch so weiteres macht, bekommt die Information.
Antwort von Harald Lundt (HUMANWIRTSCHAFT), Wahlkreis Te-Sch 02 am 01.09.2006:
Ja.
Antwort von Michael Heinisch (GRÜNE), Wahlkreis Li 02 am 01.09.2006:
Ja.
Antwort von Bärbel Schmidthals (Die Linke.), Wahlkreis St-Ze 02 am 01.09.2006:
Ja
Antwort von Clara Herrmann (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 01.09.2006:
Ja
Antwort von Dr. Friedbert Pflüger (CDU), Wahlkreis Nk 03 am 01.09.2006:
Siehe vorherige Antwort.
Antwort von Sylvia von Stieglitz (FDP), Wahlkreis St-Ze 04 am 01.09.2006:
Ja. Auch wenn das Abgeordnetenhaus ein Teilzeitparlament ist, erscheint mir eine vollzeitige Berufsausübung mit dem Mandat aus meiner Sicht nicht vereinbar. Es ist wichtig, dokumentieren zu können, das für die Ausübund des Mandats ausreichend Zeit bleibt.
Wesentlich sind jedoch neben der aufgewendeten Zeit, die mit der Abgeordnetentätigkeit tatsächlich erreichten Ergebnisse und Inhalte.
Antwort von Katayun Pirdawari (WASG), Wahlkreis Te-Sch 02 am 31.08.2006:
Kann ich ebenfalls nur mit ja beantworten! Nur so können wir PolitikerInnen glaubwürdig erscheinen!
Antwort von Elisabeth Paus (GRÜNE), Wahlkreis Sp 05 am 31.08.2006:
ja
Antwort von Janko Raboldt (FDP), Wahlkreis Pa 01 am 31.08.2006:
Ja, auch hier sehe ich kein Problem.
Antwort von Dr. Michael Kronawitter (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 02 am 31.08.2006:
Ja.
Antwort von Dr. Michael Arndt (SPD), Wahlkreis St-Ze 05 am 31.08.2006:
Ja. Ich habe während meiner Abgeordentenhauszeit meine berufliche Tätigkeit auf 20h/Woche zurückgestuft. Dies erlaubt mir meine Kenntnisse und Fähigkeiten aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Auf diese Weise kann ich meine Abgeordnetenhaustätigkeiten bestens erfüllen, ohne, dass mir später ein voller beruflicher Wiedereinstieg versagt bleibt.
Antwort von Steffen Zillich (Die Linke.), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 31.08.2006:
Ich persönlich bin dazu bereit, auch die durchnittliche Wochenarbeitszeit für entgeltliche Nebentätigkeiten zu veröffentlichen.
Antwort von Oliver Jütting (GRÜNE), Wahlkreis Pa 07 am 31.08.2006:
Ja.
Antwort von Peter Hübner (WASG), Wahlkreis Te-Sch 08 am 31.08.2006:
Nein, für Tätigkeiten der eigenen Firma und ja zu Aufsichtsratstätigkeiten und anderen Berufungen, außerhalb des eigenen Firmentätigkeitsfeldes.
Antwort von Thomas Birk (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 01 am 31.08.2006:
Mit großen Vergnügen, denn dann würde deutlich, dass bündnisgrüne Abgeordnete in der Regel überhaupt keine Zeit für zeitaufwändige Nebentätigkeiten haben, weil trotz Halbzeitparlament, alle Mitglieder unserer Fraktion Vollzeit und mehr für ihre Abgeordnetentätigkeit ausüben.
Antwort von Mario Sperling (WASG), Wahlkreis Sp 02 am 31.08.2006:
selbstverständlich, wäre ich dazu bereit, warum denn auch nicht? ich wundere mich mit ihnen, seit jahren darüber, wieviele nebenjobs ein abgeordneter, neben seiner tätigkeit als volksvertreter noch so ausfüllen kann, ohne die arbeit zur erfüllung seines mandates zu beeinträchtigen.
auch mich würde die zeitliche aufteilung eines arbeitstages, bei manchem brennend interessieren.
Antwort von Lauri Lehmann (FDP), Wahlkreis ChWi 01 am 31.08.2006:
Ja. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich ein Bild davon machen, dass mir genug Zeit für die Ausübung des Mandats bleibt. - Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich gerne zur Verfügung: lehmann@fdp-charlottenburg.de
Antwort von Thorsten Schröder (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 02 am 31.08.2006:
Natürlich.
Antwort von Stefan Zackenfels (SPD), Wahlkreis Fh-Kr 03 am 31.08.2006:
Dazu bin ich bereit und habe das auch schon getan, wie man in der Berliner Zeitung vom 21.01.05 nachlesen kann.
Antwort von Franziska Eichstädt-Bohlig (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 03 am 31.08.2006:
Ja.
Antwort von Peter Trapp (CDU), Wahlkreis Sp 05 am 31.08.2006:
ja
Antwort von Egbert Biermann (CDU), Wahlkreis Pa 07 am 31.08.2006:
ja
Antwort von Lucy Redler (WASG), Wahlkreis Pa 09 am 31.08.2006:
ja
Antwort von Andreas Vetter (FDP), Wahlkreis Re 05 am 31.08.2006:
Antwort von Bert Rutkowsky (Die Tierschutzpartei), Wahlkreis Mi 02 am 31.08.2006:
Hier ist zu unterscheiden, welche Nebentätigkeiten gemeint sind, da ich die Arbeitszeit für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht abschätzen und zählen kann. Bezüglich entgeltlicher Tätigkeiten, soweit diese anfallen würden, wäre ich aus dem derzeitigen Stand meiner Kenntnis zur Arbeit eines Abgeordneten dazu bereit.
Antwort von Jasenka Villbrandt (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 03 am 31.08.2006:
Ja
Antwort von Karin Hiller-Ewers (SPD), Wahlkreis Re 06 am 31.08.2006:
Ja.
Antwort von Susann Engert (SPD), Wahlkreis Pa 09 am 31.08.2006:
Prinzipiell ja. Nur lässt sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht so leicht ermitteln, weil sie in Sitzungswochen anders sein wird als in Nicht-Sitzungswochen.
Antwort von André Spannemann (FDP), Wahlkreis Pa 05 am 31.08.2006:
Ja. Als Selbständiger ist das in der BVV noch möglich bei guter Organisation. Und es ist wichtig, um nicht die Praxis aus den Augen zu verlieren. Abgehobenheit ist ein schlechter Ratgeber.
Antwort von Joachim Stahr (CDU), Wahlkreis Ma-He 04 am 31.08.2006:
Ja
Antwort von Mirco Dragowski (FDP), Wahlkreis Te-Sch 02 am 31.08.2006:
ja.
Antwort von Reiner Felsberg (GRÜNE), Wahlkreis Mi 02 am 31.08.2006:
Ja, aber diese Frage stellt sich für die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Regel nicht. Seit der ersten AL Fraktion halten wir uns an eine Art „freiwillige Vereinbarung“ unsere Tätigkeit als Abgeordnete in Vollzeit auszuüben.
Antwort von Felicitas Kubala (GRÜNE), Wahlkreis Nk 03 am 31.08.2006:
Ja!
Antwort von Tibor Haraszti (REP), Wahlkreis Re 01 am 30.08.2006:
Selbstverständlich. Es ist offensichtlich, daß der zeitliche Aufwand für eine oder mehrere Nebentätigkeit(en) die Leistungsfähigkeit eine Abgeordneten in seiner parlamentarischen Arbeit schmälert. In wie weit dies der Fall ist kann jede für sich beurteilen, wenn die Wochenarbeitszeit für Nebntätigkeiten veröffentlichungspflichtig wäre.
Antwort von Markus Klaer (CDU), Wahlkreis Te-Sch 02 am 30.08.2006:
Ja.
Antwort von Natja Denk (FDP), Wahlkreis Mi 06 am 30.08.2006:
Jawohl.
Antwort von Enrico Hohmeier (REP), Wahlkreis Re 04 am 30.08.2006:
ja
Antwort von Peter Treichel (SPD), Wahlkreis Pa 07 am 30.08.2006:
Ja. In meinem gegenwärtigen Arbeitvertrag sind 37,5 Wochenstunden vereinbart.
Antwort von Dr. Heidi Knake-Werner (Die Linke.), Wahlkreis Pa 05 am 30.08.2006:
Dazu wäre ich bereit. Ich nehme die Tätigkeit als Abgeordnete - trotz Teilzeitparlament - als Vollzeittätigkeit war. Ich habe immer intensiv Politik gemacht und werde das auch weiterhin so halten.
Antwort von Barbara Suhr-Bartsch (WASG), Wahlkreis Te-Sch 03 am 30.08.2006:
Ja - denn ich bin der Meinung, dass nur diese Transparenz helfen kann, Filz und Korruption zu begegnen und damit auch der vielzitierten "Politikverdrossenheit" in unserem Lande.
Antwort von Carsten Schatz (Die Linke.), Wahlkreis Te-Sch 05 am 30.08.2006:
Ja.
Antwort von Markus Pauzenberger (SPD), Wahlkreis Mi 01 am 30.08.2006:
Auch dies würde ich machen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Bürgerin, der Bürger mit dieser Angabe etwas anfangen kann. Sollte ich merken, dass meine Abgeordnetentätigkeit durch meinen jetzigen Job eingeschränkt wird, werde ich meinen Job aufgeben.
Antwort von Udo König (WASG), Wahlkreis Re 04 am 30.08.2006:
Ja
Antwort von Thomas Brandt (FDP), Wahlkreis Pa 02 am 30.08.2006:
Ja
Antwort von Jens-Olaf Neuling (WASG), Wahlkreis Tr-Kö 03 am 30.08.2006:
JA.
Das Berliner Abgeordnetenhaus ist zwar ein Teilzeitparlament und weitere Tätigkeiten der Abgeordneten sind erlaubt. Die Berliner Bürger sollten aber darüber informiert werden, wieviel an Wochenarbeitszeit die Abgeordneten mit anderen als den Tätigkeiten zubringen, für die sie gewählt wurde. Das sollte unbedingt für die interessierten Berliner Bürger, die politischen Konkurrenten, aber auch für die Medien veröffentlicht werden.
Antwort von Dr. Robbin Juhnke (CDU), Wahlkreis Nk 04 am 30.08.2006:
Ggf., ich denke aber nicht, daß das ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Beurteilung des Engagements einzelner Abg. ist.
Antwort von Peter Warnst (REP), Wahlkreis Mi 03 am 30.08.2006:
Das wäre ich, wobei ich betonen möchte, daß ich als Abgeordneter - trotz des Teilzeitcharakters des Berliner Abgeordnetenhauses - meine gesamte Zeit in mein Mandat investieren werde, da ich glaube, daß die Aufgaben als Abgeordneter einer Millionenstadt nicht so "nebenbei" nach Feierabend wahrgenommen werden können und sollten.
Antwort von Ulrich Dittmar (FDP), Wahlkreis Pa 07 am 30.08.2006:
Ja
Antwort von Jörg Heinrich (WASG), Wahlkreis Ma-He 05 am 30.08.2006:
Meine wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach meinem Schichtplan und der sieht ist bis jetzt 38,5 Stunden pro Woche vor. Ob sich da eine Teilzeitreduzierung bei meinem Arbeitgeber durchsetzen läßt, muß ich nach den Wahlen klären.
Antwort von Manfred Rickmeyer (Die Couragierten), Wahlkreis Ma-He 05 am 30.08.2006:
selbstverständlich
Antwort von Franz Männer (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 29.08.2006:
JA, unbedingt. Das AH ist ein Teilzeitparlament und weitere Tätigkeiten sind erlaubt. Die Berliner Bürger sollten aber wissen dürfen, wieviel Zeit "ihr" Abgeordneter mit anderen als den Tätigkeiten verbringt, für die er gewählt wurde.

Ich habe nichts dagegen, wenn ein politisch wirksam agierender Abgeordneter nebenher noch 10 bis 20 Stunden die Woche arbeitet. Das muss aber öffentlich gemacht werden. Das Vertrauen in die Politik kann nur wiedererlangt werden, wenn die Parlamentarier endlich für mehr Transparenzund Offenheit sorgen.
Antwort von Uwe Köhne (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 05 am 29.08.2006:
Ja
Antwort von Bernd Ludewig (WASG), Wahlkreis Li 04 am 29.08.2006:
Ja
Antwort von Frank Ditsche (EINZEL), Wahlkreis Re 01 am 29.08.2006:
es sprengt meine vorstellungstraft als abgeordneter für eine rd 3,5 mil. stadt nur teilzeit tätig zu sein.

für den bezug der bezüge hat der bürger das recht meine volle aufmerksamkeit zu bekommen und mich voll für die interessen der stadt einzusetzen und das hört n-i-c-h-t um 16.oo uhr auf.

sonst müßte man den bürger fragen welche zeit er gerne hätte in der ich mich einsetze.
Antwort von Klemens Domning (WASG), Wahlkreis Mi 05 am 29.08.2006:
Auch hier ein eindeutiges ja.
Antwort von Petra Lehmann (WASG), Wahlkreis Ma-He 01 am 29.08.2006:
Warum nicht?
Antwort von Thomas Fischer (GRÜNE), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 29.08.2006:
Ja. Allerdings kann ich mir sehr gut vorstellen, daß die Tätigkeit als Abgeordneter alsbald soviel Raum einnehmen wird, daß für weitere Tätigkeiten keine Zeit mehr bleibt.
Antwort von Jens Augner (GRÜNE), Wahlkreis Re 02 am 29.08.2006:
Selbstverständlich.
Antwort von Siemen Dallmann (WASG), Wahlkreis Mi 02 am 29.08.2006:
Natürlich auch ein ja.
Antwort von Gregor Hoffmann (CDU), Wahlkreis Li 02 am 29.08.2006:
Gerne, wenn akzeptiert wird, dass ich dafür besonders überdurchschnittlich arbeite (im Gegensatz zu Abgeordneten, die keiner Tätigkeit nachgehen können) und der Vorteil des Teilzeitparlamentes berücksichtigt wird. Hier sind schließlich in einer Nebentätigkeit stehende Abgeordnete oft auch näher am Erkennen der Probleme durch den direkten Erfahrungsaustausch.
Antwort von Malte Priesmeyer (FDP), Wahlkreis Te-Sch 06 am 29.08.2006:
Nein. Und zwar, gerade weil das Berliner Parlament ein Teilzeitparlament ist und es schliecht niemanden etwas angeht, falls ich sonst noch beruftätig wäre.
Antwort von Andreas Weber (BüSo), Wahlkreis Ma-He 02 am 29.08.2006:
Natürlich wäre ich dazu bereit. Ich kann aber jetzt schon sagen, dass wenn ich gewählt werden sollte, würde ich keine andere Tätigkeit ausführen. Das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen zu bekommen und für sie Politik zu machen ist für mich eine Vollzeitaufgabe.
Antwort von Werner Riedel (FDP), Wahlkreis Pa 06 am 29.08.2006:
Ja!
Antwort von Andreas Koska (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 02 am 29.08.2006:
Selbstverständlich. Kein Problem, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass man nebenher noch arbeiten kann.
Antwort von Dr. Fritz Felgentreu (SPD), Wahlkreis Nk 02 am 29.08.2006:
Nein (s. Frage 1).
Antwort von Michael Schröter (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 01 am 29.08.2006:
ja
Antwort von Maximilian Festerling (Die PARTEI), Wahlkreis Nk 02 am 29.08.2006:
Ja
Antwort von Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 29.08.2006:
Wenn es insoweit Informationsbedarf gibt, würde ich dies tun.
Antwort von Dr. Sibyll-Anka Klotz (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 04 am 29.08.2006:
Ja, aber diese Frage stellt sich für die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Regel nicht. Seit der ersten AL Fraktion halten wir uns an eine Art „freiwillige Vereinbarung“ unsere Tätigkeit als Abgeordnete in Vollzeit auszuüben.
Antwort von Heiner von Marschall (GRÜNE), Wahlkreis Re 01 am 29.08.2006:
Ja. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit sollte auch nach wahrgenommenen Funktionen getrennt genannt werden. Allerdings sollten diese Angaben nicht aufgeschlüsselt werden für Einzeltätigkeiten innerhalb einer wahrgenommenen Funktion, ebenfalls aus Datenschutzgründen. Ich z.B. gebe gerne meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit als ehrenamtlicher Elternvertreter oder für selbständige gewerbliche Tätigkeit (Konfliktmanager/Hausverwalter) an, nicht aber für welchen einzelnen Auftraggeber ich wie viele Stunden tätig bin.
Antwort von Thomas Isenberg (SPD), Wahlkreis Mi 02 am 29.08.2006:
Ja, natürlich - sofern es sich um bezahlte weitere Tätigkeiten hadeln würde.

Und: Eben da das Berliner Parlament "nur" ein Teilzeitparlament ist, werde ich auch weiterhin arbeiten (müssen). Die Belastung der meisten Abgeordneten, die ich kenne, ist so wesentlich größer, als wenn sie sich voll auf die Parlamentstätigkeit konzentrieren könnten.

Wer das will, der sollte als Bürger konsequenterweise das Berliner Parlament zu einem Vollzeitparlament aufwerten.
Antwort von Benedikt Lux (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 04 am 29.08.2006:
Ja.
Antwort von Robert Schaddach (SPD), Wahlkreis Tr-Kö 04 am 28.08.2006:
ja das wäre ich
Antwort von Helmut Horst (Die Linke.), Wahlkreis ChWi 07 am 28.08.2006:
Ja
Antwort von Cornelia Seibeld (CDU), Wahlkreis St-Ze 04 am 28.08.2006:
Ja.
Antwort von Andreas Hilmer (FDP), Wahlkreis St-Ze 05 am 28.08.2006:
Ich sehe keine Veranlassung über meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit öffentlich Auskunft zu geben. Zum einen handlet es sich wie gesagt um eine Teilzeitparlament. Zum anderen sehe ich hier eine Grenze der notwendigen Transparenz erreicht.
Antwort von Gabriele Vonnekold (GRÜNE), Wahlkreis Nk 01 am 28.08.2006:
Ja, denn nur so können sich die Wähler eine eigene Vorstellung davon machen wieviel "ihrer" Zeit für andere Dinge verbraucht wird. Im übrigen glaube ich nicht das ein Abgeordnetenmandat, wenn man es ernst nimmt ein Halbtagsjob ist.
Antwort von Udo Wolf (Die Linke.), Wahlkreis Nk 02 am 28.08.2006:
Siehe Frage eins. Ehrenamtlich bin ich auch für meine Partei im außerparlamentarischen Bereich tätig. Eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit für diese Tätigkeit habe ich bisher nicht ermittelt und das fiele mir auch schwer.
Antwort von Christian Gaebler (SPD), Wahlkreis ChWi 07 am 28.08.2006:
Nein, grundsätzlich nicht. Mir ist nicht klar, welchen substantiellen Erkenntnisgewinn Sie sich davon versprechen. Da der unbefangene Leser sicher eine 35- oder 40-Stunden-Woche ansetzen würde, unsere Abgeordneten aber eher eine 60- bis 70-Stunden-Woche absolvieren, würde dies nur zu falschen Schlussfolgerungen über das Verhältnis zwischen Mandat und Berufstätigkeit führen.
Für mich persönlich wäre eine stundengenaue Aufteilung zwischen der Tätigkeit als Parlamentarischer Geschäftsführer und als Abgeordneter auch schwierig.
Antwort von Irmgard Franke-Dreßler (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 07 am 28.08.2006:
s. meine Antwort zu 1.
Antwort von Christa Mientus (FDP), Wahlkreis Ma-He 04 am 28.08.2006:
ja, kein Problem.
Antwort von Karsten Sell (CDU), Wahlkreis ChWi 03 am 28.08.2006:
Ja, warum nicht. Ich denke das nur die Tätigkeit Abgeorneter zu sein, zu wenig ist. Ich möchte auch weiterhin für meinen Arbeitgeber tätig sein.
Antwort von Christine Weineck (Bildungspartei), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 28.08.2006:
Auch damit wäre ich einverstanden.
Antwort von Thomas Seerig (FDP), Wahlkreis St-Ze 01 am 28.08.2006:
Ja.
Ich war von 1990 bis 1995 MdA und habe halbtags als Controller in der Wirtschaft weitergearbeitet
Antwort von Martina Michels (Die Linke.), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 28.08.2006:
ja
Antwort von Georg Zenker (EINZEL), Wahlkreis ChWi 06 am 28.08.2006:
Selbstverständlich
Antwort von Christian Fender (GRÜNE), Wahlkreis Ma-He 01 am 27.08.2006:
JA
Antwort von Ernst Welters (Die Linke.), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 27.08.2006:
JA
Antwort von André Nogossek (Bildungspartei), Wahlkreis ChWi 03 am 27.08.2006:
Ja, selbstverständlich.
Antwort von Ali Kamburoglu (EINZEL), Wahlkreis Mi 04 am 27.08.2006:
Ja, ich wäre bereit.
Antwort von Mario Schwab (Bildungspartei), Wahlkreis Pa 09 am 27.08.2006:
Da sehe ich kein Problem.
Antwort von Björn Jotzo (FDP), Wahlkreis ChWi 07 am 27.08.2006:
Gern erteile ich Auskunft über den Umfang meiner Nebentätigkeiten. Zurzeit wende ich neben meinem politischen Mandat in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf ca. 210 Stunden pro Monat auf, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Antwort von Anja Schillhaneck (GRÜNE), Wahlkreis Mi 04 am 27.08.2006:
Ja, sicher.
Antwort von Renate Herranen (WASG), Wahlkreis Mi 03 am 27.08.2006:
ja
Antwort von Rudolf Dettweiler (EINZEL), Wahlkreis ChWi 04 am 27.08.2006:
Wozu? Angaben dieser Art könnten beliebig erfolgen und damit auch ein falsches Bild zum politischen Einsatz der/des Abgeordnete/n vor Bürgerinnen und Bürgern ergeben.
Antwort von Bernd Feiden (WASG), Wahlkreis St-Ze 06 am 27.08.2006:
Ja.
Antwort von Dirk Behrendt (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 02 am 27.08.2006:
Als Richter darf ich überhaupt nicht nebenher arbeiten. Das gebietet bereits die Gewaltenteilung.
Antwort von Marc Schulte (SPD), Wahlkreis ChWi 02 am 27.08.2006:
Ja
Antwort von Michael Wendt (GRÜNE), Wahlkreis Nk 02 am 27.08.2006:
Ja, weil nur so beurteilt werden kann ob weitere entgeltliche Tätigkeiten in einem realistischen Verhältnis zur Mandatsausübung stehen.
Antwort von Hans-Werner Andreas (DAP), Wahlkreis Ma-He 06 am 26.08.2006:
Ja, wobei ich neben den Erwerbstätigkeiten auch die ehrenamtlichen und die aus sittlicher Verpflichtung herrührenden Tätigkeiten aufführen würde.
Antwort von Klaus-Jürgen Dahler (Die Linke.), Wahlkreis Ma-He 05 am 26.08.2006:
Ja.
Antwort von Elfi Jantzen (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 01 am 26.08.2006:
Ja selbstverständlich. Ich übe allerdings abgesehen von kleineren ehrenamtlichen Tätigkeiten keine weiteren Tätigkeiten aus.
Antwort von Michael Koschitzki (WASG), Wahlkreis Pa 07 am 26.08.2006:
Ich selbst werde keine Nebentätigkeiten neben dem Abgeordnetenhaus annehmen, ansonsten muss eine Fraktion ihre Arbeit aufteilen und Lösungen finden. Insofern gewünscht sollte diese Arbeitszeit öffentlich gemacht werden.
Antwort von Christoph Huhn (SPD), Wahlkreis Ma-He 07 am 26.08.2006:
Ja
Antwort von Reinhard Frede (FDP), Wahlkreis Te-Sch 03 am 26.08.2006:
Ja.
Antwort von Rüdiger Kurock (WASG), Wahlkreis Ma-He 07 am 26.08.2006:
ja
Antwort von Lukas Kliem (EINZEL), Wahlkreis Te-Sch 01 am 26.08.2006:
ja
Antwort von Sirko Schulz (FDP), Wahlkreis Li 04 am 26.08.2006:
Auch dazu wäre ich gerne bereit, wobei ich die Zweckmäßigkeit der Maßnahme in Zweifel ziehen möchte. Die detaillierte Führung quasi eines Arbeitszeitkontos scheint mir angesichts fehlender Kontrollinstrumente bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert. Ich ziehe daraus jedoch nicht den Schluss, dass Kontrollinstrumente eingeführt werden müssten, denn so entsteht Bürokratie in Deutschland.
Antwort von Lothar Schwarz (WASG), Wahlkreis Pa 01 am 26.08.2006:
ja
Antwort von Thomas Maier (Die Linke.), Wahlkreis Te-Sch 01 am 25.08.2006:
Ja.
Antwort von Henner Schmidt (FDP), Wahlkreis Mi 02 am 25.08.2006:
Ja. Auch wenn das Abgeordnetenhaus ein Teilzeitparlament ist, ist eine vollzeitige Berufsausübung mit dem Mandat aus meiner Sicht nicht vereinbar. Insofern ist es wichtig, zu dokumentieren, das für das Mandat noch genügend Zeit bleibt.
Allerdings halte ich nicht die aufgewendete Zeit für das wichtigste, sondern was in der Abgeordnetentätigkeit tatsächlich erreicht wird.
Antwort von Alexandra Arnsburg (WASG), Wahlkreis Pa 05 am 25.08.2006:
Ja.
Antwort von Stephanie Goldbach (Die Tierschutzpartei), Wahlkreis ChWi 04 am 25.08.2006:
Selbstverständlich.
Antwort von Andreas Apelt (CDU), Wahlkreis Pa 08 am 25.08.2006:
ja
Antwort von Ralf Kühne (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 05 am 25.08.2006:
ja
3. Wären Sie persönlich bereit, auch Ihre Nebeneinkünfte in Stufen, vergleichbar den geforderten Angaben im Abgeordnetengesetz des Bundes, im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen?
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4. Wie stehen Sie zu einer Karenzzeit von 3 Jahren für Mitglieder des Senats, Beamte und Wahlbeamte, wie Stadträte und Bürgermeister nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt? Soll Ihrer Meinung nach diese Karenzzeit, wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht, auch bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge gelten?
Ob Wiesheu, Bielka oder Tacke: Wenn ein Politiker nach seiner Amtszeit für ein Unternehmen tätig wird, mit dessen wirtschaftlichen Interessen er in erheblicher Weise während seiner Dienstzeit befasst war, hinterlässt das beim Wähler immer einen fahlen Geschmack.
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5. Vom Landeskriminalamt in Niedersachsen wird seit einigen Jahren ein internetgestütztes System betrieben, das anonyme Hinweisgabe ermöglicht. Die Erfolge das Systems sind deutlich. Werden Sie sich für die Installation eines anonymen Hinweisgebersystems für Berlin einsetzen?
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6. Halten Sie ein behördenumfassendes "Lagebild Korruption" in Berlin für denkbar, das von einem Antikorruptionsbeauftragten erstellt und dem Abgeordnetenhaus jährlich vorgelegt wird?
Es ist wichtig, dass das Thema "Korruption" in der politischen Landschaft offensiv und ohne Vorbehalte diskutiert wird. Eine umfassende, ungeschönte Analyse der Problemfelder wird vor allem dazu beitragen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die negativen Folgen von Korruption für alle Berliner Bürger zu schärfen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Korruptionsvermeidung.
Insgesamt von 154 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten
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7. Wie werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass das Thema Korruption in der Öffentlichkeit formuliert und diskutiert wird?
Insgesamt von 156 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten
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