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Transparency International - Deutschland e.V. (kurz: "Transparency Deutschland" oder TI-D) arbeitet gemeinnützig und ist politisch unabhängig. TI-Ds Grundprinzipien sind Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft. TI-D meint: Eine effektive und nachhaltige Bekämpfung und Eindämmung der Korruption ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen bilden: zur Schärfung des öffentlichen Bewusstseins über die schädlichen Folgen der Korruption und zur Stärkung nationaler und internationaler Integritätssysteme. Transparency arbeitet nicht konfrontativ, sondern sucht Koalitionen mit Regierungen, Verwaltungen und Politikern, mit der Wirtschaft und mit Gruppen der Zivilgesellschaft, die eine vertrauenswürdige, transparente, werteorientierte, zivile demokratische Politikkultur vertreten. Demokratie bedeutet gleiche Zugangsmöglichkeiten zu politischen Entscheidungen und setzt den gleichen und freien Zugang zu den entscheidungsrelevanten Informationen voraus. Die demokratische Staatsform wird nur als eine nicht-korrupte Demokratie überleben. Dazu müssen ihre Grundlagen - Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit - für den Einzelnen erfahrbar bleiben.
| 1. Wären Sie persönlich bereit, Nebentätigkeiten wie die entgeltliche Tätigkeit der Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten neben einer Meldung an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses auch im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen ? |
| Das Abgeordnetenhaus hat am 27.10.2005 im "Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes" (Drucksache 15/4294 vom 16.09.2005) die Verhaltensregeln der Mitglieder des Abgeordnetenhauses verändert. Leider geht die Neuregelung aus Sicht von Transparency International nicht weit genug. |
| Insgesamt von 168 Kandidaten beantwortet. Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis |
| Antwort von Christa Müller (SPD), Wahlkreis Pa 04 am 15.09.2006: |
| Für die Antwort der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus laden Sie sich bitte direkt diese Datei im PDF-Format unter diesem Link tinyurl.com/e57ev auf Ihren Rechner. |
| Antwort von Oliver Wolters (WASG), Wahlkreis Re 02 am 15.09.2006: |
| Ich bin der Meinung, daß Abgeordnete zumindestens in den Tätigkeitsbereichen, die mit ihrer direkten parlamentarischen Arbeit kollidieren, grundsätzlich keinerlei bezahlte Tätigkeiten annehmen sollten und ich für meinen Teil werde das auch nicht tun. Davon abgesehen würde ich jegliche Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten radikal offen legen. |
| Antwort von Sven Diedrich (Die Linke.), Wahlkreis Mi 01 am 12.09.2006: |
| Ja, dazu bin ich bereit. Die Linkspartei.PDS ist der Ansicht, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, über die sonstigen Tätigkeiten, Interessen und Abhängigkeiten ihrer Vertreterinnen und Vertreter im Abgeordnetenhaus informiert zu sein. |
| Antwort von Udo Eisner (DL), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 11.09.2006: |
| Ja. Ich verstehe die Tätigkeit im Abgeordnetenhaus als Haupttätigkeit und bin bereit alle entgeltlichen Nebentätigkeiten zu benennen, ausgenommen natürlich die Verwaltung meines privaten Vermögens. |
| Antwort von Dr. Eckehart Ehrenberg (DL), Wahlkreis ChWi 05 am 11.09.2006: |
| Ja. Zusätzlich ist eine Bemerkung zum Status des Abgeordnetenhauses von Berlin erforderlich. Dieses gilt immer noch als "Feierabendparlament". Das soll dem Bürger suggerieren, hierdurch würden Kosten gespart. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Fiktion, welche die parlamentarische Kontrolle schwächt und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt eher schadet. Ein krasses Beispiel ist die Verknüpfung von Haupt- und "Feierabend"tätigkeit des ehemaligen Abgeordneten und Bankvorstands Landowsky. Die Tätigkeit im Abgeordnetenhaus ist eine Haupttätigkeit und entsprechend mittels angemessener Diäten zu vergüten. Im Gegenzug ist JEDE entgeltliche Nebentätigkeit mit Ausnahme der eigenen Vermögensverwaltung zu untersagen. Das gilt auch für die Arbeit im eigenen Betrieb und die entgeltliche Publizistik. Eine besondere Stelle soll Selbständige darin unterstützen, für ihren Betrieb einen geeigneten Ersatz zu finden, so dass der/dem Betroffenen während seiner Tätigkeit im Abgeordnetenhaus keine Nachteile entstehen. |
| Antwort von Maren Schellenberg (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 06 am 11.09.2006: |
| Ja, soweit es nicht mit meiner Schweigeverpflichtung als Rechtsanwältin in Konflikt kommt. Ich unterstütze ausdrücklich Ihre Forderung nach der Veröffentlichung der Nebentätigkeiten und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten |
| Antwort von Michael Dietmann (CDU), Wahlkreis Re 05 am 10.09.2006: |
| Der Berliner Abgeordnete ist kraft Gesetz gehalten, alle seine beruflichen Tätigkeiten und darüber hinaus Funktionen und Mitgliedschaften, Kapitalbeteiligungen, Aufsichtsmandate und selbst alle Formen der freien Berufsausübung zu veröffentlichen. Aber auch jemand mit einem Mandat auf Zeit hat schutzwürdige private Interessen. Von daher finde ich es richtig, dass der Präsident des Abgeordnetenhauses die Entscheidung darüber trifft, ob ihm angezeigte Beratungs-, Vertretungs- oder Gutachtertätigkeiten einen Bezug zur parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten hat oder nicht. Sofern also ein Abgeordneter z.B. ein Gutachten in einem Sachgebiet erstellt, das in der parlamentarischen Arbeit nicht vorkommt, hat diese Information für die Öffentlichkeit keinen Erkenntniswert, kann wohl aber bei einer Veröffentlichung Auftraggeber abschrecken. An dieser Stelle hat das Abgeordnetenhaus, wie ich meine, einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der berufstätigen Abgeordneten getroffen. |
| Antwort von Axel Hülfert (WASG), Wahlkreis St-Ze 03 am 10.09.2006: |
| ja. |
| Antwort von Heidi Kosche (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 10.09.2006: |
| Ja, selbstverständlich! Ich unterstütze sowohl Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten. Es waren und sind auch immer Grüne Forderungen. |
| Antwort von Monika Thamm (CDU), Wahlkreis Te-Sch 01 am 09.09.2006: |
| Selbstverständlich wäre ich bereit, alle Nebentätigkeiten einschließlich ihrer Bedingungen bekanntzugeben - vorausgesetzt ich hätte überhaupt welche. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie ein/e Abgeordnete/r Zeit dafür haben könnte. Als Abgeordnete hätte ich doch auch einen Wahlkreis zu betreuen, die Mitglieder des eigenen Ortsverbandes, die Fraktion in der BVV usw. usw. zu informieren. |
| Antwort von Michael Schmacke (B), Wahlkreis Pa 06 am 09.09.2006: |
| klar |
| Antwort von Jürgen Biele (GRÜNE), Wahlkreis Nk 06 am 08.09.2006: |
| Ja, denn ich bin an Nebentätigkeiten grundsätzlich nicht interessiert und schon gar nicht, wenn sie auch nur andeutungsweise mit politischen Ämtern kollidieren könnten |
| Antwort von Cerstin-Ullrike Richter-Kotowski (CDU), Wahlkreis St-Ze 01 am 08.09.2006: |
| Der Berliner Abgeordnete ist kraft Gesetz gehalten, alle seine beruflichen Tätigkeiten und darüber hinaus Funktionen und Mitgliedschaften, Kapitalbeteiligungen, Aufsichtsmandate und selbst alle Formen der freien Berufsausübung zu veröffentlichen. Aber auch jemand mit einem Mandat auf Zeit hat schutzwürdige private Interessen. Von daher finde ich es richtig, dass der Präsident des Abgeordnetenhauses die Entscheidung darüber trifft, ob ihm angezeigte Beratungs-, Vertretungs- oder Gutachtertätigkeiten einen Bezug zur parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten hat oder nicht. Sofern also ein Abgeordneter z.B. ein Gutachten in einem Sachgebiet erstellt, das in der parlamentarischen Arbeit nicht vorkommt, hat diese Information für die Öffentlichkeit keinen Erkenntniswert, kann wohl aber bei einer Veröffentlichung Auftraggeber abschrecken. An dieser Stelle hat das Abgeordnetenhaus einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der berufstätigen Abgeordneten getroffen |
| Antwort von Renate Giese (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 06 am 08.09.2006: |
| Ja |
| Antwort von Andreas Brilla (WASG), Wahlkreis Tr-Kö 01 am 07.09.2006: |
| Ja. Ich bin dazu bereit und erwarte es auch von allen Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses.Alle Einkünfte eines gewählten Volksvertreters sind offen zu legen. Die Fraktion der WASG wird nach der Wahl mit gutem Beispiel vorangehen. |
| Antwort von Walter Momper (SPD), Wahlkreis Re 01 am 07.09.2006: |
| Antwort von Andrea Schulteisz (WASG), Wahlkreis Ma-He 06 am 07.09.2006: |
| Ja |
| Antwort von Hella Dunger-Löper (SPD), Wahlkreis ChWi 06 am 06.09.2006: |
| Ja |
| Antwort von Peter Sehmsdorf (CDU), Wahlkreis Pa 06 am 06.09.2006: |
| Sollte ich als Abgeordneter einer Nebentätigkeit nachgehen, würde es reichen, dies dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses mitzuteilen und dies im Abgeordnetenhandbuch festzuhalten, aber diese Nebentätigkeit keinesfalls im Internet zu veröffentlichen. Genauso wenig, wie ich es für gut heiße, dass der Mensch , der Bürger immer gläserner wird, meine ich auch, dass dies für Abgeordnete zählen muss. Kontrollgremien sind sinnvoll und müssen greifen, aber es muss ein Recht für alle auf Privatsphäre geben. |
| Antwort von Dr. Bernd Burger (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 06.09.2006: |
| ja Abgeordnetenhaus und die BVVen Berlins sollten bindende Beschlüsse für alle gewählten Abgeordneten und die leitenden Mitarbeiter der Ämter Berlins fassen. |
| Antwort von Edgar Streese (WASG), Wahlkreis Tr-Kö 05 am 06.09.2006: |
| Beim Berliner Abgeordnetenhaus handelt es sich um ein Halbtagsparlamet. Deswegen muss zwischen sogenannten Nebentätigkeiten und dem halbtags ausgeübten Hauptberuf der Abgeordneten unterschieden werden. Sämtliche tatsächliche Nebentätigkeiten wie Beratungsleistungen müssen öffentlich gemacht werde um dem verständlichen zunehmenden Misstrauen in der Bevölkerung entgegenzuwirken, denn sehr oft kann man sich des Verdachtes nicht erwehren, dass die Damen und Herren auf Bundes- und Landesebene vor allem weitaus anderen Interessengruppen dienen als den "normalen" BürgerInnen. |
| Antwort von Maik Berendt (CDU), Wahlkreis Li 06 am 06.09.2006: |
| Ja. Als Mandatsträger steht man in einer besonderen Vertrauensposition gegenüber den Wählern. Diesem Vertrauen gerecht zu werden heißt für mich, eben auch Transparenz der eigenen Lebensleistung. |
| Antwort von Holger Werner (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 06.09.2006: |
| Ich denke, wer wie ich aktiv die Korruption bekämpfen will sollte dabei eine Vorbildfunktion einnehmen, dazu stehe ich. |
| Antwort von Bernd Ibsch (FDP), Wahlkreis Tr-Kö 01 am 05.09.2006: |
| Ja |
| Antwort von Axel Sauerteig (GRÜNE), Wahlkreis Tr-Kö 02 am 05.09.2006: |
| Natürlich würde ich sämtliche Nebentätigkeiten melden und im Abgeordnetenhandbuch beziehungsweise auf der entsprechenden Website veröffentlichen lassen. dort würde ich auch sofern gewünscht Mitgliedschaften und Bereiche ehrenamtlicher Tätigkeit angeben. |
| Antwort von Joachim Esser (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 05 am 05.09.2006: |
| Ich unterstütze sowohl Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten. |
| Antwort von Andrea Guse (HP), Wahlkreis Pa 05 am 05.09.2006: |
| Ja! Ich halte es für selbstverständlich, dass sich jeder über jeden informieren kann. |
| Antwort von Mario Czaja (CDU), Wahlkreis Ma-He 05 am 05.09.2006: |
| Der Berliner Abgeordnete kraft Gesetz gehalten, alle seine beruflichen Tätigkeiten und darüber hinaus Funktionen und Mitgliedschaften, Kapitalbeteiligungen, Aufsichtsmandate und selbst alle Formen der freien Berufsausübung zu veröffentlichen. Aber auch jemand mit einem Mandat auf Zeit hat schutzwürdige private Interessen. Von daher finde ich es richtig, dass der Präsident des Abgeordnetenhauses die Entscheidung darüber trifft, ob ihm angezeigte Beratungs-, Vertretungs- oder Gutachtertätigkeiten einen Bezug zur parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten hat oder nicht. Sofern also ein Abgeordneter z.B. ein Gutachten in einem Sachgebiet erstellt, das in der parlamentarischen Arbeit nicht vorkommt, hat diese Information für die Öffentlichkeit keinen Erkenntniswert, kann wohl aber bei einer Veröffentlichung Auftraggeber abschrecken. An dieser Stelle hat das Abgeordnetenhaus, wie ich meine, einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der berufstätigen Abgeordneten getroffen. |
| Antwort von Alice Ströver (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 04 am 05.09.2006: |
| Ja, das tue ich bereits unter meiner Website www.alice-stroever.de. |
| Antwort von Andreas Tetzlaff (SPD), Wahlkreis Nk 05 am 05.09.2006: |
| Ja, das würde ich, wenn die Tätigkeit im Zusammenhang mit mit meiner Arbeit als Abgeordneter steht. Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit meinem Beruf stehen und die die Tätigkeit als Abgeordneter nicht berühren, werde ich nicht angeben, so lange das Berliner Abgeordnetenhaus ein Teilzeitparlament ist. Dies hängt auch damit zusammen, dass viele Arbeitnehmer durch ihren Arbeitsvertrag zum Geheimschutz verpflichtet sind. |
| Antwort von Florian Graf (CDU), Wahlkreis Te-Sch 05 am 05.09.2006: |
| Der Berliner Abgeordnete kraft Gesetz gehalten, alle seine beruflichen Tätigkeiten und darüber hinaus Funktionen und Mitgliedschaften, Kapitalbeteiligungen, Aufsichtsmandate und selbst alle Formen der freien Berufsausübung zu veröffentlichen. Aber auch jemand mit einem Mandat auf Zeit hat schutzwürdige private Interessen. Von daher finde ich es richtig, dass der Präsident des Abgeordnetenhauses die Entscheidung darüber trifft, ob ihm angezeigte Beratungs-, Vertretungs- oder Gutachtertätigkeiten einen Bezug zur parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten hat oder nicht. Sofern also ein Abgeordneter z.B. ein Gutachten in einem Sachgebiet erstellt, das in der parlamentarischen Arbeit nicht vorkommt, hat diese Information für die Öffentlichkeit keinen Erkenntniswert, kann wohl aber bei einer Veröffentlichung Auftraggeber abschrecken. An dieser Stelle hat das Abgeordnetenhaus, wie ich meine, einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der berufstätigen Abgeordneten getroffen. |
| Antwort von Roman Simon (CDU), Wahlkreis Te-Sch 03 am 05.09.2006: |
| Ja, ich wäre bereit, entgeltliche Nebentätigkeiten im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen. Allerdings ohne Angabe des genauen Entgelts. |
| Antwort von Cornelius Bechtler (GRÜNE), Wahlkreis Pa 03 am 04.09.2006: |
| Ja, ich wäre bereit, meine Nebentätigkeiten generell anzugeben und einer Veröffentlichung zuzustimmen. Ich würde dies auch ohne gesetzliche Regelungen tun, halte aber tortzdem ein entsprechendes Gesetz für sinnvoll und notwendig. Als Abgeordneter an Entscheidungen maßgeblich beteiligt zu sein, halte ich für ein Privileg. Das Handeln eines Abgeordneten wird erst dann transparent, wenn auch entsprechende Verbindungen, die durch Nebentätigkeiten entstehen können, offen gelegt werden. Für mich ist dies auch eine wichtige Maßnahme, um Vertrauen in die Politik - oder richtiger - in die PolitikerInnen zurückzugewinnen. |
| Antwort von Nabil Rachid (Die Linke.), Wahlkreis Nk 01 am 04.09.2006: |
| Ja |
| Antwort von Jürgen Bornschein (CDU), Wahlkreis Pa 02 am 04.09.2006: |
| Ja, da ich der festen Überzeugung bin, daß Volksvertreter ihren Wähler zeigen müssen welche Nebentätigkeit sie ausüben. |
| Antwort von Uwe Goetze (CDU), Wahlkreis ChWi 01 am 04.09.2006: |
| Der Berliner Abgeordnete kraft Gesetz gehalten, alle seine beruflichen Tätigkeiten und darüber hinaus Funktionen und Mitgliedschaften, Kapitalbeteiligungen, Aufsichtsmandate und selbst alle Formen der freien Berufsausübung zu veröffentlichen. Aber auch jemand mit einem Mandat auf Zeit hat schutzwürdige private Interessen. Von daher finde ich es richtig, dass der Präsident des Abgeordnetenhauses die Entscheidung darüber trifft, ob ihm angezeigte Beratungs-, Vertretungs- oder Gutachtertätigkeiten einen Bezug zur parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten hat oder nicht. Sofern also ein Abgeordneter z.B. ein Gutachten in einem Sachgebiet erstellt, das in der parlamentarischen Arbeit nicht vorkommt, hat diese Information für die Öffentlichkeit keinen Erkenntniswert, kann wohl aber bei einer Veröffentlichung Auftraggeber abschrecken. An dieser Stelle hat das Abgeordnetenhaus, wie ich meine, einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der berufstätigen Abgeordneten getroffen. |
| Antwort von Stefanie Bung (CDU), Wahlkreis ChWi 07 am 04.09.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Angelika Höhne (GRÜNE), Wahlkreis Sp 02 am 04.09.2006: |
| Ja! |
| Antwort von Renate Harant (SPD), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 04.09.2006: |
| Ich habe bereits im aktuellen Handbuch des Berliner Abgeordnetenhauses veröffentlicht, dass ich keinen entgeltlichen Nebentätigkeiten nachgehe. |
| Antwort von Dr. Klaus Lederer (Die Linke.), Wahlkreis Pa 03 am 04.09.2006: |
| Selbstverständlich wäre ich dazu bereit. Meine Partei hat sich hierzu in den Wahlprüfsteinen klar bekannt. |
| Antwort von Peter Lundkowski (FDP), Wahlkreis Mi 05 am 04.09.2006: |
| Im Abgeordnetenhandbuch : Ja Im Internet: Nein Die Sicherheit im Internet ist nicht gewährleistet, diese Informationen müssen nicht "weltweit" einsehbar sein. |
| Antwort von Gerhard Seyfarth (WASG), Wahlkreis Te-Sch 05 am 03.09.2006: |
| Ich persönlich werde als Abgeordneter Rechenschaft über meine Arbeit ablegen und in offenen Versammlungen Rede und Anwort stehen. Ich fühle mich nicht den Unternehmern und etablierten Politikern, sondern den Beleidigten und Erniedrigten verpflichtet. Deshalb lehne ich jede Art von Privilegien als Abgeordneter ab. |
| Antwort von Christoph Sonnenberg-Westeson (GRÜNE), Wahlkreis Sp 01 am 03.09.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Volker Ratzmann (GRÜNE), Wahlkreis Pa 08 am 03.09.2006: |
| Ja, dazu bin ich bereit! Die Angabe, wieviel ich neben Diäten und Aufwandspauschalen bekomme, veröffentliche ich gern. Ich bin - soweit es das Anwaltsgeheimnis zu lässt - auch bereit zu veröffentlichen, ob ich für Firmen oder Organisationen oder öffentliche Einrichtungen arbeite, die in besonderer Weise in Verbindung mit dem Land stehen, um mögliche Interessenkollisionen offen zu legen. Bereits in der jetzigen Legislaturperiode haben wir vorgeschlagen, das Landesabgeordnetengesetz entsprechend zu ändern. Ohne Erfolg. Ich habe bereits zu einem früheren Zeitpunkt öffentlich erklärt, in welcher Höhe ich Einnahmen aus meiner Kanzlei erziele. Derzeit bin ich in meiner Kanzlei am Gewinn und Verlust nicht beteiligt und erziele ausschließlich Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Abgeordneter (Diäten und Aufwandspauschale; gesetzlich im Abgeordnetengesetz festgelegt) sowie als Fraktionsvorsitzender (500 € monatliche Funktionszulage; ist in allen anderen Parteien um ein vielfaches höher). |
| Antwort von Hans-Ulrich Riedel (Die Linke.), Wahlkreis ChWi 02 am 03.09.2006: |
| Ja ! |
| Antwort von Kirsten Flesch (SPD), Wahlkreis Nk 01 am 03.09.2006: |
| Wenn ich Nebentätigkeiten ausüben würde, ja. Die Tätigkeit als Abgeordnete u.a. im Hauptausschuss lässt mir jedoch neben anderer ehrenamtlicher Tätigkeit kaum Raum dafür. |
| Antwort von Beate Buchwald (GRÜNE), Wahlkreis Ma-He 07 am 03.09.2006: |
| Ja |
| Antwort von Rainer Wiebusch (SPD), Wahlkreis Li 02 am 03.09.2006: |
| Ja. Uneingeschränkt. Ich fühle mich dem Prinzip "Gläsener Abgeordneter" verpflichtet. |
| Antwort von Katayun Pirdawari (WASG), Wahlkreis Te-Sch 02 am 02.09.2006: |
| Ja! Absolut! Dies hätten alle Abgeordneten schon längst von sich aus schon machen müssen. |
| Antwort von Dr. Sven Korzilius (WASG), Wahlkreis Mi 04 am 02.09.2006: |
| Ja! |
| Antwort von Sibylle Centgraf (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 06 am 01.09.2006: |
| Ich unterstütze sowohl Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten. Einen entsprechenden Antrag haben wir in der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode auch in die Berzirksverordneten-Versammlung von Charlottenburg-Wilmersdorf eingebracht. |
| Antwort von Ulrich Brettin (SPD), Wahlkreis Ma-He 06 am 01.09.2006: |
| Ja |
| Antwort von Dr. Felicitas Tesch (SPD), Wahlkreis ChWi 01 am 01.09.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Udo Voigt (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 04 am 01.09.2006: |
| Selbstverständlich. Der Staat hat den "Gläseren Bürger" geschaffen. Der Volksvertreter hat das Volk zu vertreten und nicht irgendwelche Industrieunternehmen oder Bankinteressen. Derartige "Nebentätigkeiten" beeinflussen den Abgeordneten in seiner Entscheidung und sollten untersagt werden! |
| Antwort von Claudia Hilse (CDU), Wahlkreis Mi 02 am 01.09.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Fritz Liebenow (NPD), Wahlkreis Tr-Kö 05 am 01.09.2006: |
| Jeder der im Interesse der Öffentlichkeit Arbeit leistet und von der öffentlichen Hand lebt, oder gegen Endgelt etwas leistet, hat alles, was er macht und leistet anzuzeigen. So wie der Staat den Bürger Gläsern gemacht hat, kann der Bürger von den Volksvertretern das gleiche verlangen. Jeder sollte ruhig sehen was er bekommt und das Veröffentlichen kann und sollte auch im Internet für Jedermann zugänglich erfolgen. |
| Antwort von Helmut Heinrich (CDU), Wahlkreis ChWi 04 am 01.09.2006: |
| Ja |
| Antwort von Harald Lundt (HUMANWIRTSCHAFT), Wahlkreis Te-Sch 02 am 01.09.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Michael Heinisch (GRÜNE), Wahlkreis Li 02 am 01.09.2006: |
| Ich unterstütze sowohl Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten. |
| Antwort von Bärbel Schmidthals (Die Linke.), Wahlkreis St-Ze 02 am 01.09.2006: |
| Ja |
| Antwort von Clara Herrmann (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 01.09.2006: |
| Ich unterstütze sowohl Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten. |
| Antwort von Jörg Kuhle (Die Linke.), Wahlkreis Sp 01 am 01.09.2006: |
| Antwort von Dr. Friedbert Pflüger (CDU), Wahlkreis Nk 03 am 01.09.2006: |
| Ich hätte damit persönlich keine Schwierigkeiten, möchte jedoch einige grundsätzliche Überlegungen zu bedenken geben. Die Berliner Parlamentarier üben parallel zu ihrer Abgeordneten-Tätigkeit einen Beruf aus, der keineswegs als Nebentätigkeit anzusehen ist. Aus jahrzehntelanger Tradition versteht sich das Berliner Abgeordnetenhaus als Teilzeitparlament, bei dem davon ausgegangen wird, dass der bisher ausgeübte Beruf zumindest in Teilzeit weiter ausgeübt wird. Entsprechend unterscheidet sich auch die Diätenregelung deutlich von denen der Landesparlamente der Flächenstaaten. Daher ist der Berliner Abgeordnete kraft Gesetz gehalten, alle seine beruflichen Tätigkeiten und darüber hinaus Funktionen und Mitgliedschaften, Kapitalbeteiligungen, Aufsichtsmandate und selbst alle Formen der freien Berufsausübung zu veröffentlichen. Aus diesem Grund muss anerkannt werden, dass auch jemand mit einem Mandat auf Zeit schutzwürdige private Interessen hat. Von daher finde ich es richtig, dass der Präsident des Abgeordnetenhauses die Entscheidung darüber trifft, ob ihm angezeigte Beratungs-, Vertretungs- oder Gutachtertätigkeiten einen Bezug zur parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten haben oder nicht. Sofern also ein Abgeordneter z.B. ein Gutachten in einem Sachgebiet erstellt, das in der parlamentarischen Arbeit nicht vorkommt, hat diese Information für die Öffentlichkeit keinen Erkenntniswert, kann wohl aber bei einer Veröffentlichung Auftraggeber abschrecken. An dieser Stelle hat das Abgeordnetenhaus meiner Meinung nach einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und denen der berufstätigen Abgeordneten getroffen. |
| Antwort von Sylvia von Stieglitz (FDP), Wahlkreis St-Ze 04 am 01.09.2006: |
| Berlin hat ein Teilzeitparlament. In meiner selbständigen Tätigkeit als Unternehmensberaterin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es gibt Klienten, die nicht veröffentlicht wissen wollen, dass sie sich überhaupt beraten lassen. Deshalb ist eine Veröffentlichung häufig nicht möglich. Gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses werde ich natürlich alle Beratungsaufträge angeben. Als Abgeordnete werde ich keine Beratungsaufträge vom Land Berlin annehmen, um Interessenkollisionen von vornherein auszuschließen. |
| Antwort von Elisabeth Paus (GRÜNE), Wahlkreis Sp 05 am 31.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Janko Raboldt (FDP), Wahlkreis Pa 01 am 31.08.2006: |
| Ja, ich bin dazu bereit. |
| Antwort von Dr. Michael Kronawitter (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 02 am 31.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Oliver Jütting (GRÜNE), Wahlkreis Pa 07 am 31.08.2006: |
| Ich unterstütze Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet. |
| Antwort von Dr. Michael Arndt (SPD), Wahlkreis St-Ze 05 am 31.08.2006: |
| Ich gehöre zu den wenigen Abgeordneten, die auf Anfrage der Berliner Zeitung genau diese Daten veröffentlicht haben. Die Resonanz hierauf war durch alle Fraktionen hinweg sehr gemischt. Ich stehe zu meiner Entscheidung und würde dies auch in Zukunft wieder tun, da Transparenz dem Bürger gegenüber für mich nicht nur ein leeres Wort, sondern eine wahre Verpflichtung ist. Wer vom Bürger Transparenz fordert, muss auch als Abgeordneter zu dieser bereit sein. Hier müssen wir mit gutem Vorbild voran gehen! |
| Antwort von Steffen Zillich (Die Linke.), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 31.08.2006: |
| Ich persönlich bin dazu bereit, entgeltliche Nebentätigkeiten zu veröffentlichen Die Linkspartei.PDS ist der Ansicht, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, über die sonstigen Tätigkeiten, Interessen und Abhängigkeiten ihrer Vertreterinnen und Vertreter im Abgeordnetenhaus informiert zu sein. Es gibt kaum eine bessere öffentliche Kontrolle als über die Transparenz der Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Abgeordneten. Dies gilt grundsätzlich so weit, wie es verfassungsrechtlich zulässig ist. Für besondere Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte) mit spezifischen Berufspflichten sollten nach dem Vorbild der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geeignete Sonderregeln geschaffen werden, die es auch ihnen ermöglichen, Parlamentsmandate wahrzunehmen. Wir haben uns in der vergangenen Legislaturperiode erfolgreich für eine Ausweitung der Angabe- und Veröffentlichungspflichten der Mitglieder des Abgeordnetenhauses stark gemacht. Außerdem wurden die Regelungen mit größerem Gewicht versehen und verbindlicher gestaltet, indem sie aus der Geschäftsordnung in das hierfür einschlägige Abgeordnetengesetz übernommen wurden. Diese Gesetzesänderung trat im November 2005 in Kraft. Allerdings reichen die Änderungen nicht so weit, wie wir es uns gewünscht hätten. So bleibt insbesondere die Veröffentlichungsregel für Nebeneinkünfte hinter der des Deutschen Bundestages zurück. Das hätte nicht sein müssen und es lässt sich insbesondere nicht damit begründen, dass das Parlament ein Teilzeitparlament ist. Zwar ist es richtig, dass abhängig Beschäftigte zum Teil ihre Löhne aufgrund arbeitsvertraglicher Vorschriften nicht offenlegen dürfen. Allerdings ließe sich über Staffelregeln nachdenken, die eine konkrete Angabe vermeiden lassen. Hier wird weiter gearbeitet werden müssen. Allerdings findet jede Verbesserung ihre Grenze in ablehnenden parlamentarischen Konstellationen. Partner in den jeweiligen Koalitionen müssen sich über solche Veränderungen einigen. Wir werden uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass eine entsprechende politische Erwartung in der Stadtöffentlichkeit erzeugt wird. Dies fördert die Bereitschaft zögernder politischer Kräfte in Koalitionen, über ihren Schatten zu springen. Wir sind überzeugt, dass gute Beispiele in dieser Hinsicht Schule machen werden. Immerhin sind wir so zum gegenwärtigen status quo gekommen. Die Berliner Transparenzsituation ist deutlich besser, als sie im Jahr 2001 gewesen ist. Es hat eine andere Kultur begonnen Einzug zu halten. |
| Antwort von Peter Hübner (WASG), Wahlkreis Te-Sch 08 am 31.08.2006: |
| Nein, nur wenn Einkünfte aus Aufsichtsratstätigkeit und vergleichbaren Berufungen resultieren. Öffentlichmachung der Einkünfte aus eigene Firma, könnte sich zum Nachteil der Firma und der Person, hinsichtlich des Erwachsens von Wettbewerbsnachteilen, speziell nach dem Ausscheiden aus der Politik, gestalten. |
| Antwort von Thomas Birk (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 01 am 31.08.2006: |
| Ja, selbstverständlich. Die bündnisgrüne Fraktion hat in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Hier verweise ich auf unseren Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden.". Ich bin dafür, dass solche Nebentätigkeiten sowohl im Handbuch des Abgeordnetenhauses als auch im Internet veröffentlicht werden sollten. |
| Antwort von Mario Sperling (WASG), Wahlkreis Sp 02 am 31.08.2006: |
| als gewählter volksvertreter, wäre es für mich selbstverständlich, den menschen die mich gewählt haben, nachzuweisen was ich dafür erhalte, dies beinhaltet natürlich die veröffentlichung meiner gesamten einnahmen aus evtl. o.g. tätigkeiten, sowie einen tätigkeitsnachweis. da ich eine wahl in ein parlament grundsätzlich nicht als privileg, sonder als eine verpflichtung betrachte die ich eingehe, erwachsen mir daraus auch keine besonderen behandlungen. jeder AlGII bezieher muss seine komplette finanzstruktur offenlegen und das kenne ich schon, ich bin AlGII bezieher, also warum nicht auch "unsere" volksvertreter? |
| Antwort von Lauri Lehmann (FDP), Wahlkreis ChWi 01 am 31.08.2006: |
| Ja. - Meine beruflichen Tätigkeiten und Mitgliedschaften gebe ich bereits jetzt auf meiner Homepage <a href="http://www.lauri-lehmann.de" target="_blank">www.lauri-lehmann.de</a> an. Zurzeit bin ich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin tätig. Nebenberuflich arbeite ich im Büro des Bundestagsabgeordneten Otto Fricke (Vorsitzender des Haushaltsausschusses). Im Falle meiner Wahl ins Abgeordnetenhaus werde ich mein Arbeitsverhältnis im Bundestag beenden, um nicht in Interessenskonflikte zwischen Landes- und Bundespolitik zu geraten. Meine wissenschaftliche Arbeit an der Universität werde ich im arbeitsrechtlich erlaubten Rahmen aus zwei Gründen fortsetzen. Da die Hochschul- und Bildungspolitik zu meinen Schwerpunkten zählen, möchte ich den direkten Kontakt zur Universität und Lehrerausbildung behalten. Des Weiteren ist mir wichtig, finanziell unabhängig von der Politik zu sein und jederzeit wieder in vollem Umfang in meinen Beruf als Archäologe oder Griechisch- und Lateinlehrer wechseln zu können. - Bei meiner politischen Arbeit werde ich mich für die weitestgehende Veröffentlichung von Nebentätigkeiten im Internet und im Parlamentshandbuch einsetzen. Geschützt werden müssen aber die Datenschutzinteressen von Selbstständigen und der Schweigepflich unterliegender Berufsgruppen. - Für weitere Fragen zu diesem Thema stehe ich gerne zur Verfügung: lehmann@fdp-charlottenburg.de. |
| Antwort von Thorsten Schröder (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 02 am 31.08.2006: |
| Da mich die andauernde Undurchschaubarkeit in diesem Bereich immer wieder mehr als nur irritiert hat, würde ich mir eine Veröffentlichung der bezahlten Nebentätigkeiten wünschen. Davon nehme ich mich nicht aus. Das bisherige Umgehen mit diesem brisanten Thema ist mir unverständlich. Immer wieder gab es Anläufe, dort für mehr Offenheit zu sorgen, welche dann aber zum großen Teil unwirksam gemacht wurden. Man bedenke nur, wie alt diese Debatte bereits ist. |
| Antwort von Stefan Zackenfels (SPD), Wahlkreis Fh-Kr 03 am 31.08.2006: |
| Grundsätzlich bin ich damit einverstanden, soweit dem nicht bundesgesetzliche Regelungen der Geheimhaltungspflicht entgegenstehen, in meinem Fall § 57 Steuerberatergesetz. |
| Antwort von Peter Trapp (CDU), Wahlkreis Sp 05 am 31.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Egbert Biermann (CDU), Wahlkreis Pa 07 am 31.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Lucy Redler (WASG), Wahlkreis Pa 09 am 31.08.2006: |
| Ich persönlich werde als Abgeordnete Rechenschaft über meine Arbeit ablegen und in offenen Versammlungen Rede und Anwort stehen. Ich fühle mich nicht den Unternehmern und etablierten Politikern, sondern Beschäftigten, Arbeitslosen und Jugendlichen verpflichtet. Deshalb lehne ich jede Art von Privilegien als Abgeordnete ab. Einen erheblichen Teil meiner Einnahmen als Abgeordnete werde ich zudem für politische Arbeit und soziale Proteste spenden. So will ich verhindern, mich von der Lebensrealität der vom Sozialabbau betroffenen und bedrohten Menschen zu entfernen. |
| Antwort von Andreas Vetter (FDP), Wahlkreis Re 05 am 31.08.2006: |
| Antwort von Bert Rutkowsky (Die Tierschutzpartei), Wahlkreis Mi 02 am 31.08.2006: |
| Aus meiner derzeitigen Kenntnis der Arbeit als Abgeordneter wäre dazu bereit. |
| Antwort von Jasenka Villbrandt (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 03 am 31.08.2006: |
| Ich unterstütze sowohl Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten. |
| Antwort von Karin Hiller-Ewers (SPD), Wahlkreis Re 06 am 31.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Susann Engert (SPD), Wahlkreis Pa 09 am 31.08.2006: |
| Ich bin gern bereit, meine Nebentätigkeiten auch öffentlich anzugeben. Das Abgeordnetenhaus ist ein Teilzeitparlament, so dass es eine logische Konsequenz ist, dass die Abgeordneten einer beruflichen Tätigkeit weiterhin nachgehen. Allerdings plane ich nicht bzw. lehne es ab, entgeltlich fremde Interessen zu vertreten. |
| Antwort von André Spannemann (FDP), Wahlkreis Pa 05 am 31.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Joachim Stahr (CDU), Wahlkreis Ma-He 04 am 31.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Mirco Dragowski (FDP), Wahlkreis Te-Sch 02 am 31.08.2006: |
| ja. |
| Antwort von Reiner Felsberg (GRÜNE), Wahlkreis Mi 02 am 31.08.2006: |
| Dies kann ich mit einem klaren JA beantworten. Die bündnisgrüne Fraktion hat in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Hier verweise ich auf unseren Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden Ich unterstützen sowohl Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten. |
| Antwort von Felicitas Kubala (GRÜNE), Wahlkreis Nk 03 am 31.08.2006: |
| Ich unterstütze sowohl Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten. |
| Antwort von Tibor Haraszti (REP), Wahlkreis Re 01 am 30.08.2006: |
| Grundsätzlich betrachte ich viele Nebentätigkeiten als problematisch, da sich schnell Interessenskonflikte mit der Tätigkeit als Abgeordneter ergeben können. Eine für Jedermann zugängliche Veöffentlcheung aller Nebentätigkeiten von Politikern halte ich deshalb für dringend erfoderlich. |
| Antwort von Markus Klaer (CDU), Wahlkreis Te-Sch 02 am 30.08.2006: |
| Ja, da nach meiner persönlichen Einschätzung die Bürger einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, welche Tätigkeiten sowie Nebentätigkeiten die / der Abgeordnete ausübt. |
| Antwort von Figen Izgin (Die Linke.), Wahlkreis Fh-Kr 03 am 30.08.2006: |
| Die Linkspartei.PDS ist der Ansicht, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, über die sonstigen Tätigkeiten, Interessen und Abhängigkeiten ihrer Vertreterinnen und Vertreter im Abgeordnetenhaus informiert zu sein. Es gibt kaum eine bessere öffentliche Kontrolle als über die Transparenz der Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Abgeordneten. Dies gilt grundsätzlich so weit, wie es verfassungsrechtlich zulässig ist. Wir haben uns in der vergangenen Legislaturperiode erfolgreich für eine Ausweitung der Angabe- und Veröffentlichungspflichten der Mitglieder des Abgeordnetenhauses stark gemacht. Außerdem wurden die Regelungen mit größerem Gewicht versehen und verbindlicher gestaltet, indem sie aus der Geschäftsordnung in das hierfür einschlägige Abgeordnetengesetz übernommen wurden. Diese Gesetzesänderung trat im November 2005 in Kraft. Allerdings reichen die Änderungen nicht so weit, wie wir es uns gewünscht hätten. So bleibt insbesondere die Veröffentlichungsregel für Nebeneinkünfte hinter der des Deutschen Bundestages zurück. Das hätte nicht sein müssen und es lässt sich insbesondere nicht damit begründen, dass das Parlament ein Teilzeitparlament ist. Zwar ist es richtig, dass abhängig Beschäftigte zum Teil ihre Löhne aufgrund arbeitsvertraglicher Vorschriften nicht offenlegen dürfen. Allerdings ließe sich über Staffelregeln nachdenken, die eine konkrete Angabe vermeiden lassen. Hier wird weiter gearbeitet werden müssen. Allerdings findet jede Verbesserung ihre Grenze in ablehnenden parlamentarischen Konstellationen. Partner in den jeweiligen Koalitionen müssen sich über solche Veränderungen einigen. Wir werden uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass eine entsprechende politische Erwartung in der Stadtöffentlichkeit erzeugt wird. Dies fördert die Bereitschaft zögernder politischer Kräfte in Koalitionen, über ihren Schatten zu springen. Wir sind überzeugt, dass gute Beispiele in dieser Hinsicht Schule machen werden. Immerhin sind wir so zum gegenwärtigen status quo gekommen. Die Berliner Transparenzsituation ist deutlich besser, als sie im Jahr 2001 gewesen ist. Es hat eine andere Kultur begonnen Einzug zu halten. |
| Antwort von Natja Denk (FDP), Wahlkreis Mi 06 am 30.08.2006: |
| Selbstverständlich. |
| Antwort von Enrico Hohmeier (REP), Wahlkreis Re 04 am 30.08.2006: |
| natürlich, obwohl in meinen augen ein abgeordneter sich 24 stunden voll mit seinem mandat zum wohle der bürger beschäftigen sollte. |
| Antwort von Peter Treichel (SPD), Wahlkreis Pa 07 am 30.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Dr. Heidi Knake-Werner (Die Linke.), Wahlkreis Pa 05 am 30.08.2006: |
| Dazu wäre ich bereit. |
| Antwort von Barbara Suhr-Bartsch (WASG), Wahlkreis Te-Sch 03 am 30.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Carsten Schatz (Die Linke.), Wahlkreis Te-Sch 05 am 30.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Markus Pauzenberger (SPD), Wahlkreis Mi 01 am 30.08.2006: |
| Ja, das bin ich. |
| Antwort von Udo König (WASG), Wahlkreis Re 04 am 30.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Thomas Brandt (FDP), Wahlkreis Pa 02 am 30.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Jens-Olaf Neuling (WASG), Wahlkreis Tr-Kö 03 am 30.08.2006: |
| JA. Ich bin selbst bereit und fordere von allen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses, sämtliche Einkünfte offen zu legen, auch alle Sachleistungen und sonstigen Vergünstigungen zu erklären und Nebentätigkeiten wie bspw. die entgeltliche Tätigkeit der Beratung, Vertretung fremder Interessen oder die Erstattung von Gutachten neben einer Meldung an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses auch im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen. Eine entsprechende Initiative wird nach dem Einzug der WASG ins Abgeordnetenhaus von unserer Fraktion ausgehen. |
| Antwort von Dr. Robbin Juhnke (CDU), Wahlkreis Nk 04 am 30.08.2006: |
| Dies wäre dann ein Beitrag zur Glaubwürdigkeit, wenn die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausschußarbeit im Abg-hs. stehen. |
| Antwort von Peter Warnst (REP), Wahlkreis Mi 03 am 30.08.2006: |
| Ich bin der Auffassung, daß es unumgänglich ist, daß Abgeordnete sämtliche mandatsfremde Tätigkeiten, welche mit einer Entlohnung jedweder Art verbunden sind, öffentlich machen müssen. |
| Antwort von Ulrich Dittmar (FDP), Wahlkreis Pa 07 am 30.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Jörg Heinrich (WASG), Wahlkreis Ma-He 05 am 30.08.2006: |
| Ja. Jeder Zeit muß ein gewählter Volksvertreter über seine gesamte Nebentätigkeiten Auskunft erteilen, denn nur so kann man höchste Transparenz schaffen und vielleicht auch manche Stimmabgabe und Meinungsäußerungen sich erklären. Selbst wenn andere Mandatsträger damit große Probleme haben sollten, denn sie denken auch an die Zeit (und Karriere) danach ...... |
| Antwort von Manfred Rickmeyer (Die Couragierten), Wahlkreis Ma-He 05 am 30.08.2006: |
| Wir sind in diesem Punkt für völlige Transparenz in der Öffentlichkeit. Für staatliche Funktionsträger ist der Datenschutz weitgehend einzuschränken. Die öffentliche Kontrolle über Funktionsträger muss jederzeit möglich sein |
| Antwort von Franz Männer (WASG), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 29.08.2006: |
| JA, ich bin nicht nur dazu bereit, ich fordere es von allen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses. Eine entsprechende Initiative wird von mir nach dem Einzug der WASG ins Abgeordnetenhaus ausgehen. Wer mehr lesen will: waehlt-wasg.de/index.php |
| Antwort von Bernd Ludewig (WASG), Wahlkreis Li 04 am 29.08.2006: |
| Ja im vollen Umfang. Aus meiner Sicht sind die Neuregelungen nicht viel mehr als ein besseres Feigenblatt und sollten unbedingt ausgebaut werden. Anders können Interessenskonflikte oder vergüteter Lobbyismus gar nicht vermieden werden. |
| Antwort von Klemens Domning (WASG), Wahlkreis Mi 05 am 29.08.2006: |
| Diese Frage muß ich mit ja beantworten. |
| Antwort von Siemen Dallmann (WASG), Wahlkreis Mi 02 am 29.08.2006: |
| Die WASG steht auch für mehr Transparents, und auch persönlich bin ich für Offenheit. Also, auch hier ein klares Ja. |
| Antwort von Petra Lehmann (WASG), Wahlkreis Ma-He 01 am 29.08.2006: |
| Transparenz ist für mich in der politischen selbstverständlich. Bislang habe ich allerdings keine solchen Ämter und kann mir auch nicht vorstellen, eine etwaige politische Funktion für derartige Tätigkeiten zu "nutzen". |
| Antwort von Jens Augner (GRÜNE), Wahlkreis Re 02 am 29.08.2006: |
| Selbstverständlich. |
| Antwort von Thomas Fischer (GRÜNE), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 29.08.2006: |
| Ja, dazu bin ich bereit. Ich betrachte es als Selbstverständlichkeit den Wählern gegenüber, daß der Abgeordnete auch seine sonstigen Verpflichtungen offenlegt. Allerdings habe ich auch Verständnis dafür, daß bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten aus Gründen des Mandantenschutzes und der diesbezüglichen Vertraulichkeit keine Angaben machen, gerade weil es sich um ein "Halbtagsparlament" handelt. |
| Antwort von Gregor Hoffmann (CDU), Wahlkreis Li 02 am 29.08.2006: |
| Sofern dadurch nicht Rechte Dritter beschnitten würden, halte ich das für denkbar. Allerdings sollten bei einer solchen Offenlegung besonders die Notwendigkeit geprüft werden. Die Veröffentlichung der Tätigkeit und des Einkommens in Klassifizierungen (bis ...) reicht sicher den Betrachtern aus. |
| Antwort von Malte Priesmeyer (FDP), Wahlkreis Te-Sch 06 am 29.08.2006: |
| Nein. |
| Antwort von Werner Riedel (FDP), Wahlkreis Pa 06 am 29.08.2006: |
| Ja! |
| Antwort von Andreas Koska (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 02 am 29.08.2006: |
| Als Fraktionsvorsitzender der Grünen BVV-Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf habe ich einen in diese Richtung gehenden Antrag mit eingebracht. Dies gilt auch für das Abgeordnetenhaus. Also ja. |
| Antwort von Michael Schröter (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 01 am 29.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Maximilian Festerling (Die PARTEI), Wahlkreis Nk 02 am 29.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Dr. Fritz Felgentreu (SPD), Wahlkreis Nk 02 am 29.08.2006: |
| Dazu bin ich persönlich bereit (und würde das auch als Verpflichtung ansehen), sofern diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit meinen Aufgaben als Abgeordneter stehen. Solange das Berliner Abgeordnetenhaus aber ein Halbtagsparlament ist, bin ich zu Auskünften über mein Berufsleben, soweit es von der Tätigkeit als Abgeordneter unabhängig ist, nicht bereit. |
| Antwort von Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 05 am 29.08.2006: |
| Ich halte es für sehr wichtig, dass über die Tätigkeiten der Abgeordneten Transparenz herrscht. Als Anwältin könnte ich aber nicht über einzelne Mandate Auskunft geben, da ich insoweit einer Schweigepflicht unterliege. Ansonsten werde ich meine Tätigkeiten offen legen, dies gilt auch für ehrenamtliche Tätigkeiten. |
| Antwort von Dr. Sibyll-Anka Klotz (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 04 am 29.08.2006: |
| Dies kann ich mit einem klaren JA beantworten. Die bündnisgrüne Fraktion hat in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. Hier verweise ich auf unseren Antrag, Drs. 15/2179 v. 3.11.2003 zur Änderung der GO des Abgeordnetenhauses, über Anzeige- u. Veröffentlichungspflicht von Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der PräsidentIn und der VizepräsidentInnen und auf unseren Antrag, Drs. 15/3664 vom 15.2.2005 in dem wir mittels einer Änderung des Landesabgeordnetengesetzes fordern, dass alle ParlamentarierInnen nicht nur Nebentätigkeiten, Beteiligungen an Personalgesellschaften u. Einkünfte anzuzeigen haben, die darüber hinaus zu veröffentlichen sind, sondern auch „...der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des AH während und nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile gleich welcher Art, insbesondere solche ohne Gegenleistungen, zugewendet werden Ich unterstützen sowohl Ihre Forderung nach Veröffentlichung der Nebentätigkeiten im Handbuch und im Internet als auch die Übernahme der Verhaltensregeln auf die Bezirksverordneten. |
| Antwort von Heiner von Marschall (GRÜNE), Wahlkreis Re 01 am 29.08.2006: |
| Selbstverständlich ja. Insbesondere Tätigkeiten für Institutionen oder juristische Personen sollten voll erfaßt und veröffentlicht werden. Die Grenze sehe ich überschritten bei einer Auflistung privater Auftraggeber (i.S.v. natürlichen Personen). Weder kann Rechtsanwälten kann zugemutet werden zu veröffentlichen, für welche Privatpersonen sie Mandate wahrnehmen, noch z.B. Ärzten die Veröffentlichung ihrer Patientenlisten. Hier hat der Datenschutz für diese Privatpersonen Vorrang. Für Unternehmen oder Interessengruppen als Auftraggeber sehe ich dieses Problem nicht. |
| Antwort von Thomas Isenberg (SPD), Wahlkreis Mi 02 am 29.08.2006: |
| Ja, natürlich ! Schon heute bietet meine Homepage www.thomas-isenberg.de vollständige Transparenz. Alle dort aufgeführten dienstlichen oder parteipolitischen Ämter nehme ich im Übrigen ohne weitere Bezüge war. |
| Antwort von Benedikt Lux (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 04 am 29.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Robert Schaddach (SPD), Wahlkreis Tr-Kö 04 am 28.08.2006: |
| ja das wäre ich |
| Antwort von Helmut Horst (Die Linke.), Wahlkreis ChWi 07 am 28.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Cornelia Seibeld (CDU), Wahlkreis St-Ze 04 am 28.08.2006: |
| Beim Berliner Abgeordnetenhaus handelt es sich um ein Halbtagsparlamet, anders als dies beispielsweise beim Deutschen Bundestag der Fall ist. Deswegen muß zwischen den hier offensichtlich gemeinten sogenannten Nebentätigkeiten und dem halbtags ausgeübten "bürgerlichen" Beruf der Abgeordneten unterschieden werden. Bei tatsächlichen Nebentätigkeiten wie Beratungsleistungen bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken gegen eine Veröffentlichung. Soweit die Frage meinen Beruf als Recjtsanwältin betrifft, bin ich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (Wahrung des Mandatsgeheimnisses) ebenfalls zu einer Offenlegung bereit. |
| Antwort von Andreas Hilmer (FDP), Wahlkreis St-Ze 05 am 28.08.2006: |
| Ich bin grundsätzlich bereit, die Art der Tätigkeiten weitergehend zu veröffentlichen. Ich sehe jedoch ein Konfliktpotentlial, wenn auch die Auftraggeber und die Höhe der Bezüge veröffentlicht werden, da diese Informationen mißbräuchlich zum Schaden der außerparlamentarischen Erwerbstätigkeit mißbraucht werden kann, bzw. schutzbedürftige Belange dritter verletzten könnte. Beispiel: Anwalt oder Detektiv würden Kundennamen preisgeben |
| Antwort von Gabriele Vonnekold (GRÜNE), Wahlkreis Nk 01 am 28.08.2006: |
| Ja, denn ich halte es für selbstverständlich meinen Wählern mitzuteilen, von wem ich Geld erhalte und auch was ich damit mache. Da ich die Tätigkeit als Abgeordnete wirklich wichtig nehme, werden sich meine Nebenaktivitäten in sehr engen Grenzen halten und vermutlich auf Vortagshonorare und ähnliches beschränken, die ich dann jeweils weiterspenden werde. |
| Antwort von Udo Wolf (Die Linke.), Wahlkreis Nk 02 am 28.08.2006: |
| Wenn ich Nebentätigkeiten hätte, oder fremde Interessen vertreten würde oder Guatachten erstatten würde ich sie selbstverständlich auch veröffentlichen. Aber wenn auch das Abgeordnetenhaus als Teilzeitparlament gilt, betreibe ich dies, wiedie übergroße Mehrheit meiner Fraktion hauptberuflich. Das Bleibt kaum Zeit für Nebentätigkeiten. |
| Antwort von Irmgard Franke-Dreßler (GRÜNE), Wahlkreis St-Ze 07 am 28.08.2006: |
| Ich hätte damit persönlich kein Problem, muss aber der Ehrlichkeit halber zugeben, dass ich nicht erwerbsstätig bin. |
| Antwort von Christian Gaebler (SPD), Wahlkreis ChWi 07 am 28.08.2006: |
| In der Diskussion um Nebentätigkeiten der Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses ist zu beachten, dass es sich um Teilzeitparlamentarier handelt, von denen viele ihrem normalen Beruf weiterhin nachgehen. Es ist nicht einsichtig, warum ein Einkommen aus der normalen Berufstätigkeit eines Abgeordneten, die selbstverständlich dokumentiert sein muss (und auch ist), veröffentlicht werden soll. Dies hat mit Transparenz wenig zu tun. Anders verhält es sich bei Nebentätigkeiten wie die von Ihnen genannten. Diese sind aber bereits meldepflichtig. Eine Veröffentlichung ist m.E. möglich, solange dieser nicht andere Rechte, wie Mandaten- und Patientenschutz, entgegenstehen. |
| Antwort von Christa Mientus (FDP), Wahlkreis Ma-He 04 am 28.08.2006: |
| ja, ich wäre dazu bereit. |
| Antwort von Karsten Sell (CDU), Wahlkreis ChWi 03 am 28.08.2006: |
| Ja, ich denke das es ehrlicher gegenüber den Bürgern und Wählern ist. Außerdem kann dann jeder sehen, dass man nicht nur Abgeordneter ist, sondern auch beruflich weiter aktiv ist. Leider gibt es überall schwarze Scharfe. Ich denke die Glaubwürdigkeit würde in der Politik dann wieder gewinnen |
| Antwort von Christine Weineck (Bildungspartei), Wahlkreis Fh-Kr 01 am 28.08.2006: |
| Nicht nur das, ich wäre auch bereit diese Forderung zu unterstützen - vorausgesetzt der Datenschutz für die damit in Zusammenhang stehenden Personen oder Institutionen wäre dabei gewährleistet. |
| Antwort von Thomas Seerig (FDP), Wahlkreis St-Ze 01 am 28.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Martina Michels (Die Linke.), Wahlkreis Fh-Kr 04 am 28.08.2006: |
| ja, das tue ich auch jetzt schon |
| Antwort von André Nogossek (Bildungspartei), Wahlkreis ChWi 03 am 27.08.2006: |
| Ja, selbstverständlich. |
| Antwort von Christian Fender (GRÜNE), Wahlkreis Ma-He 01 am 27.08.2006: |
| JA |
| Antwort von Ernst Welters (Die Linke.), Wahlkreis Tr-Kö 06 am 27.08.2006: |
| Vertretung fremder Interessen kommt bei mir nicht vor ansonsten JA |
| Antwort von Björn Jotzo (FDP), Wahlkreis ChWi 07 am 27.08.2006: |
| Ich bin bereit, offiziell und erschöpfend Auskunft zu erteilen, soweit meine Berufspflichten als Rechtsanwalt (insbes. Verschwiegenheit wegen einzelner Mandatsverhältnisse) dem nicht entgegenstehen. Bereits jetzt gebe ich freiwillig alle meine Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften im Internet an: www.jotzo.org. |
| Antwort von Ali Kamburoglu (EINZEL), Wahlkreis Mi 04 am 27.08.2006: |
| Ja, ich wäre bereit. |
| Antwort von Mario Schwab (Bildungspartei), Wahlkreis Pa 09 am 27.08.2006: |
| Ja das wäre ich. Wer etwas zu verbergen hat, dem ist nicht zu Vertrauen. |
| Antwort von Anja Schillhaneck (GRÜNE), Wahlkreis Mi 04 am 27.08.2006: |
| Selbstverständlich bin ich dazu bereit - ich halte das für eine der wenigen Möglichkeiten, tatsächlich wenigstens was wirtschaftliche Beziehungen betrifft Klarheit darüber zu schaffen, wo und wie es möglicherweise zu Interessenskonflikten bei Entscheidungen und Meinugsbildungen kommt im politischen Prozess. |
| Antwort von Renate Herranen (WASG), Wahlkreis Mi 03 am 27.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Rudolf Dettweiler (EINZEL), Wahlkreis ChWi 04 am 27.08.2006: |
| Ja, sofern dadurch keine vertraglich vereinbarten Belange mit Auftraggebern / Geschäftspartnern verletzt werden würden. |
| Antwort von Bernd Feiden (WASG), Wahlkreis St-Ze 06 am 27.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Dirk Behrendt (GRÜNE), Wahlkreis Fh-Kr 02 am 27.08.2006: |
| Ja, ich habe es immer unterstützt, wenn Politiker ihren Wählern ihre Abhängigkeiten mitteilen. Weil gerade die wirtschaftsnahen Parteien hier große Probleme zu haben scheinen, scheint nur ein Zwang zu helfen. |
| Antwort von Marc Schulte (SPD), Wahlkreis ChWi 02 am 27.08.2006: |
| Ja |
| Antwort von Michael Wendt (GRÜNE), Wahlkreis Nk 02 am 27.08.2006: |
| Ja, ich denke es ist das gute Recht der Bevölkerung sich umfassend über Einkünfte ihrer parlamentarischen Vertreter und Vertreterinnen informieren zu können. Ich fürchte allerdings auch, dass mit der Erfassung der genannten Einkünfte das mögliche reale Beziehungs- und/oder Abhängigkeitsgeflicht nicht völlig erfasst werden kann. |
| Antwort von Hans-Werner Andreas (DAP), Wahlkreis Ma-He 06 am 26.08.2006: |
| Da ich lange Jahre in den USA gearbeitet habe, ist dies für mich selbstverständlich. Ich warne aber davor, dies als ausreichend anzusehen. Zusätzlich sollten nach skandinavischem Vorbild alle Einkommensteuerdaten frei zugänglich sein. |
| Antwort von Klaus-Jürgen Dahler (Die Linke.), Wahlkreis Ma-He 05 am 26.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Michael Koschitzki (WASG), Wahlkreis Pa 07 am 26.08.2006: |
| Ich denke, dass sämtliche Nebentätigkeiten öffentlich gemacht werden müssen, um die Transparenz zu erhöhen. Außerdem setze ich mich in der WASG dafür ein, dass unsere Abgeordneten alles, was über einen durchschnittlichen Facharbeiterlohn(ca. 2500 Euro) an Diäten und sonstigen Bezügen nachvollziehbar zu spenden und Privilegien abzulehnen. Unsere Abgeordnete dürfen sich nicht materiell von denen entfernen, die sie gewählt haben. Wir werden uns nicht an parlamentarischer Arbeit bereichern. |
| Antwort von Christoph Huhn (SPD), Wahlkreis Ma-He 07 am 26.08.2006: |
| JA |
| Antwort von Reinhard Frede (FDP), Wahlkreis Te-Sch 03 am 26.08.2006: |
| Ja. |
| Antwort von Rüdiger Kurock (WASG), Wahlkreis Ma-He 07 am 26.08.2006: |
| uneingeschränkt ja |
| Antwort von Lukas Kliem (EINZEL), Wahlkreis Te-Sch 01 am 26.08.2006: |
| dies ist mir als Rechtsanwalt aus naheliegenden Gründen nicht möglich, aber ansonsten zu begrüßen. |
| Antwort von Sirko Schulz (FDP), Wahlkreis Li 04 am 26.08.2006: |
| Ich persönlich bin dazu bereit, diese Angaben auch im Internet zu veröffentlichen. Nach der Floskel "Wes' Brot ich es, des' Lied ich sing." sollen die Wähler wissen, womit man evtl. nebenbei Geld verdient.Jedoch spreche ich mich gegen die Verbindlichkeit dieser Vorgehensweise aus. Es gibt Lebensumstände, beispielsweise für Selbständige, die mit einem Partner ein Unternehmen betreiben Situationen, in denen auch die Rechte Dritter durch die Veröffentlichung tangiert würden. |
| Antwort von Lothar Schwarz (WASG), Wahlkreis Pa 01 am 26.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Thomas Maier (Die Linke.), Wahlkreis Te-Sch 01 am 25.08.2006: |
| Selbstverständlich! |
| Antwort von Alexandra Arnsburg (WASG), Wahlkreis Pa 05 am 25.08.2006: |
| Ja, darüberhinaus trete ich für einen Facharbeiterlohn für politische Interessenvertreter, die jederzeitige Wähl- und Abwählbarkeit, sowie Rechenschaftspflicht ein. Überschüssige Gelder werde ich spenden. |
| Antwort von Stephanie Goldbach (Die Tierschutzpartei), Wahlkreis ChWi 04 am 25.08.2006: |
| Die Angabe aller Nebentätigkeiten, Aufsichtsratsposten etc. sollte für jede Politikerin und für jeden Politiker selbstverständlich sein, auch um dem verständlichen zunehmenden Misstrauen in der Bevölkerung entgegenzuwirken, denn sehr oft kann man sich des Verdachtes nicht erwehren, dass die Damen und Herren auf Bundes- und Landesebene vor allem weitaus anderen Interessengruppen dienen als den BürgerInnen, wie man nicht zuletzt bei der Gesundheits"reform" oder dem Wiedererlauben der Käfighaltung für Hennen gesehen hat. |
| Antwort von Andreas Apelt (CDU), Wahlkreis Pa 08 am 25.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Ralf Kühne (GRÜNE), Wahlkreis Te-Sch 05 am 25.08.2006: |
| ja |
| Antwort von Henner Schmidt (FDP), Wahlkreis Mi 02 am 25.08.2006: |
| Nein. Berlin hat ein Teilzeitparlament. Mein eigentlicher Beruf ist Unternehmensberatung. Die Tätigkeit als seriöser Berater setzt Vertraulichkeit im Klientenverhältnis voraus. Es gibt Klienten, die nicht veröffentlichen wollen, dass sie sich überhaupt beraten lassen. Eine Veröffentlichung meiner Klienten käme deshalb einer Verhinderung der Berufsausübung gleich. Meine Unabhängigkeit als Abgeordneter ist aber größer, wenn ich nicht allein vom Mandat abhängig bin und meinen Beruf ausüben kann. Gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses werde ich natürlich alle Beratungsaufträge angeben. Außerdem werde ich als Abgeordneter keine Beratungsaufträge aus Berlin annehmen, um Interessenkollisionen von vornherein auszuschließen. |
| Antwort von Elfi Jantzen (GRÜNE), Wahlkreis ChWi 01 am 25.08.2006: |
| Ja, dazu bin ich bereit. Unsere Fraktion im Abgeordnetenahaus hat in den letzten Jahren wiederholt parlamentarische Vorstöße unternommen, durch eine Erweiterung der Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten und auch Einkommen der ParlamentarierInnen Offenheit und Transparenz zu bekommen. |
| 2. Wären Sie bereit, auch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Ihre Tätigkeiten neben Ihrer Tätigkeit als Abgeordnete(r) anzugeben, obwohl das Berliner Parlament ein Teilzeitparlament ist? |
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| 3. Wären Sie persönlich bereit, auch Ihre Nebeneinkünfte in Stufen, vergleichbar den geforderten Angaben im Abgeordnetengesetz des Bundes, im Abgeordnetenhandbuch und im Internet zu veröffentlichen? |
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| 4. Wie stehen Sie zu einer Karenzzeit von 3 Jahren für Mitglieder des Senats, Beamte und Wahlbeamte, wie Stadträte und Bürgermeister nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt? Soll Ihrer Meinung nach diese Karenzzeit, wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht, auch bei Verzicht auf die Versorgungsbezüge gelten? |
| Ob Wiesheu, Bielka oder Tacke: Wenn ein Politiker nach seiner Amtszeit für ein Unternehmen tätig wird, mit dessen wirtschaftlichen Interessen er in erheblicher Weise während seiner Dienstzeit befasst war, hinterlässt das beim Wähler immer einen fahlen Geschmack. |
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| 5. Vom Landeskriminalamt in Niedersachsen wird seit einigen Jahren ein internetgestütztes System betrieben, das anonyme Hinweisgabe ermöglicht. Die Erfolge das Systems sind deutlich. Werden Sie sich für die Installation eines anonymen Hinweisgebersystems für Berlin einsetzen? |
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| 6. Halten Sie ein behördenumfassendes "Lagebild Korruption" in Berlin für denkbar, das von einem Antikorruptionsbeauftragten erstellt und dem Abgeordnetenhaus jährlich vorgelegt wird? |
| Es ist wichtig, dass das Thema "Korruption" in der politischen Landschaft offensiv und ohne Vorbehalte diskutiert wird. Eine umfassende, ungeschönte Analyse der Problemfelder wird vor allem dazu beitragen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die negativen Folgen von Korruption für alle Berliner Bürger zu schärfen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Korruptionsvermeidung. |
| Insgesamt von 154 Kandidaten beantwortet. Alle Antworten Die Antworten der Kandidaten aus dem Wahlkreis |
| 7. Wie werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass das Thema Korruption in der Öffentlichkeit formuliert und diskutiert wird? |
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